Rathaus St. Johann


aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche
Datei:Rathaus Saarbruecken.jpg
Frontansicht des Rathauses
Datei:SB-Rathaus.jpg
Rathaus St. Johann bei Nacht

Das Rathaus St. Johann ist das Rathaus der saarländischen Landeshauptstadt Saarbrücken. Es wurde als Rathaus der damals selbständigen Stadt St. Johann an der Saar in den Jahren 1897 bis 1900 nach den Entwürfen von Georg von Hauberrisser erbaut, der unter anderem auch das Neue Rathaus in München gestaltete. Das Rathaus St. Johann ist das größte neogotische Profangebäude des Saarlandes.

Inhaltsverzeichnis

Baugeschichte

Vorplanungen im Rahmen der Stadtentwicklung

Demographische und wirtschaftliche Entwicklung

Datei:RathausSt.JohannL1010666 (2).JPG
Altes Rathaus in St. Johann vor der Turmfront der barocken evangelischen Kirche am Ende des 19. Jahrhunderts
Datei:RathausStJohannGrundriss Altes Rathaus 1889 (2).jpg
St. Johann an der Saar, Grundriss des alten Rathauses vor der evangelischen Kirche

Das ehemalige Rathaus von St. Johann und heutige Rathaus der Stadt Saarbrücken entstand auf einem nordwestlich des historischen Stadtzentrums gelegenen Gebiet, dessen Bebauung erst zwischen 1880 und 1900 einsetzte. In dieser Zeit kam es in der Stadt St. Johann zu einer ökonomischen und demographischen Expansion. Die Einwohnerzahl St. Johanns konnte sich zwischen 1875 (10.940 Einwohner) und 1900 (21.266) nahezu verdoppeln. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts hatte die Einwohnerzahl noch bei 2.099 gelegen.<ref>Einwohnerentwicklung St. Johanns nach Albert Ruppersberg: Geschichte der ehemaligen Grafschaft Saarbrücken. Nach Friedrich und Adolf Köllner neubearbeitet und erweitert. 3 Teile in 4 Bänden. III. Teil, 2. Band: Geschichte der Städte Saarbrücken und St. Johann von 1815 bis 1909, der Stadt Malstatt-Burbach und der vereinigten Stadt Saarbrücken bis zum Jahre 1914, S. 129: Einwohner: 1815: 2.500; 1840: 3.379; 1855: 4.452; 1864: 6.500; 1871: 9.143; 1875: 10.689; 1885: 13.634; 1890: 14.357; 1895: 16.788; 1900. 21.266.</ref><ref>Wohngebäudeentwicklung St. Johanns nach Albert Ruppersberg: Geschichte der ehemaligen Grafschaft Saarbrücken. Nach Friedrich und Adolf Köllner neubearbeitet und erweitert. 3 Teile in 4 Bänden. III. Teil, 2. Band: Geschichte der Städte Saarbrücken und St. Johann von 1815 bis 1909, der Stadt Malstatt-Burbach und der vereinigten Stadt Saarbrücken bis zum Jahre 1914, S. 130: Zahl der Wohngebäude: 1793: 184; 1872: 508; 1887: 829; 1900: 1.237.</ref><ref>Bebauungsfläche nach Albert Ruppersberg: Geschichte der ehemaligen Grafschaft Saarbrücken. Nach Friedrich und Adolf Köllner neubearbeitet und erweitert. 3 Teile in 4 Bänden. III. Teil, 2. Band: Geschichte der Städte Saarbrücken und St. Johann von 1815 bis 1909, der Stadt Malstatt-Burbach und der vereinigten Stadt Saarbrücken bis zum Jahre 1914, S. 130: 1870: 42 Hektar; 1900: 95 Hektar.</ref> Seit den 1860er Jahren konnte St. Johann die Schwesterstadt Saarbrücken an Einwohnern überflügeln.<ref>Einwohnerzahlen Saarbrückens nach Albert Ruppersberg: Geschichte der ehemaligen Grafschaft Saarbrücken. Nach Friedrich und Adolf Köllner neubearbeitet und erweitert. 3 Teile in 4 Bänden. III. Teil, 2. Band: Geschichte der Städte Saarbrücken und St. Johann von 1815 bis 1909, der Stadt Malstatt-Burbach und der vereinigten Stadt Saarbrücken bis zum Jahre 1914, S. 112: 1628: 2.732; 1779: 3.000; 1802: 3.065; 1815: 3.500; 1840: 4.702; 1846: 4.839; 1855: 5.242; 1864: 6.180; 1871: 7.680; 1875: 9.132; 1885: 11.951; 1890: 13.718; 1895: 15.679; 1900: 23.237; 1907: 29.048.</ref><ref>Wohngebäudeentwicklung Saarbrückens nach Albert Ruppersberg: Geschichte der ehemaligen Grafschaft Saarbrücken. Nach Friedrich und Adolf Köllner neubearbeitet und erweitert. 3 Teile in 4 Bänden. III. Teil, 2. Band: Geschichte der Städte Saarbrücken und St. Johann von 1815 bis 1909, der Stadt Malstatt-Burbach und der vereinigten Stadt Saarbrücken bis zum Jahre 1914, S. 112: Zahl der Wohngebäude: 1890: 818; 1900: 1.505.</ref>

Auch die zu Beginn des 19. Jahrhunderts noch kleinen Nachbardörfer Malstatt (1802: 450 Einwohner) und Burbach (1802: 269 Einwohner) wuchsen in den Jahren nach der Reichsgründung 1871 enorm an. Im Jahr 1875 verzeichneten beide Gemeinden zusammen 12.487 Einwohner.<ref>Bevölkerungsentwicklung Malstatt-Burbachs nach Albert Ruppersberg: Geschichte der ehemaligen Grafschaft Saarbrücken. Nach Friedrich und Adolf Köllner neubearbeitet und erweitert. 3 Teile in 4 Bänden. III. Teil, 2. Band: Geschichte der Städte Saarbrücken und St. Johann von 1815 bis 1909, der Stadt Malstatt-Burbach und der vereinigten Stadt Saarbrücken bis zum Jahre 1914, S. 189: 1802: 719; 1820: 1.181; 1830: 1.349; 1841: 1.930; 1849: 2.395; 1856: 2.728; 1858: 3.145; 1861: 4.488; 1864: 5.769; 1869: 6.920; 1871: 9.615; 1875: 12.487; 1880: 13.157; 1885: 14.950; 1890: 18.379; 1895: 23.677; 1900: 31.200; 1905: 38.554; 1910: 46.031.</ref> Mit der Gründung der Burbacher Hütte (1856) und anderer weiterverarbeitenden Eisenindustriebetriebe wurde das Gebiet im Norden und Nordwesten St. Johanns zum rasch wachsenden Wohngebiet der dort beschäftigten Arbeiter.<ref>Fabriken und ihre Arbeiter in Malstatt-Burbach im Jahr 1907 nach Albert Ruppersberg: Geschichte der ehemaligen Grafschaft Saarbrücken. Nach Friedrich und Adolf Köllner neubearbeitet und erweitert. 3 Teile in 4 Bänden. III. Teil, 2. Band: Geschichte der Städte Saarbrücken und St. Johann von 1815 bis 1909, der Stadt Malstatt-Burbach und der vereinigten Stadt Saarbrücken bis zum Jahre 1914, S. 190–191: Burbacher Hütte: 4879; Maschinenfabrik Ehrhardt & Sehmer: 778; Gussstahlwerke: 633; Zementfabrik Böcking & Dietzsch: 183; Waggonfabrik Gebrüder Lüttgens: 120; Thomasschlacken-Mahlgesellschaft: 56; Maschinenfabrik Fitze: 82; Maschinenfabrik Meßmer: 47; Metallgießerei von Röper & Wüstenhöfer: 73; Kassenschrankfabrik von L. Pabst: 42; Saarbrücker Betonbau-Gesellschaft: 114; Summe der Beschäftigten: 7007.</ref>

Zur Jahrhundertwende 1900 war aus den beiden kleinen Nachbardörfern St. Johanns eine Stadt mit 31.195 Einwohnern geworden (Stadterhebung Malstatt-Burbachs 1875). Ab 1850 hatten zudem der Bau der Eisenbahn (ab 1849) und des Saarkohlenkanals (1866) sowie die Einführung des modernen Schachtbaues in der Steinkohlengewinnung zu einem nie dagewesenen Wirtschaftsboom der saarländischen Wirtschaft und Industrie geführt.<ref>Dr. Köster: Geschichtlicher Abriß der Bevölkerungsentwicklung im Saarbrücker Siedlungsraum. In: Saarbrücken, 50 Jahre Großstadt 1909–1959, hrsg. vom Kulturdezernat der Stadt Saarbrücken, Saarbrücken 1959, S. 66–71, hier S. 67.</ref> Wegen günstiger kommunaler Besteuerung kam es zur Ansiedlung von zahlreichen Industrie- und Handelsbetrieben. Gleichzeitig entstanden zahlreiche öffentliche Bauten, wie die Eisenbahndirektion, die Stadtpost, ein Elektrizitätswerk, die Bergwerksdirektion, ein Schlachthaus, der Volksgarten und das Hallenbad.

Diese urbanistische Entwicklung war bereits im Jahr 1852 durch den Bahnhofsbau etwa einen Kilometer westlich des alten Stadtzentrums eingeleitet worden.

Stadtplanungen und verwaltungstechnische Voraussetzungen

Datei:AlignementplanSt.JohannL1020408 (2).JPG
Alignementplan für die Stadt St. Johann an der Saar aus dem Jahr 1861
Datei:VorentwurfRathausplatzSt.JohannL1010758 (2).JPG
Vorentwurf Rathausplatz St. Johann mit geplantem Kaiser-Wilhelm-Denkmal

Infolgedessen lag der Fokus der baulichen Unternehmungen primär auf dem westlichen Teil der Stadterweiterung im Bereich der heutigen Bahnhofstraße. Im Jahre 1861 erstellte der St. Johanner Bauinspektor Seyfarth einen ersten Bebauungsplan, um nun auch das östliche und nördliche Terrain der Stadterweiterung zu strukturieren. Seyfarth plante ein Straßenraster zum Zwecke des Erhalts möglichst gleichförmiger, gut vermarktbarer Grundstücke. Vom Bahnhofsvorplatz sollte eine Straßenachse (etwa heutige Kaiser- und Großherzog-Friedrich-Straße) ausgehen, die sich an zwei Punkten zu größeren Plätzen ausweitete. Einer dieser geplanten Plätze war vermutlich als Standort eines neuen Rathauses für St. Johann gedacht.

Ausgangspunkt der Situation St. Johanns war die Tatsache, dass im Zweiten Pariser Frieden im Definitiv-Tractat vom 20. November 1815 von König Friedrich Wilhelm III. von Preußen, Kaiser Franz I. von Österreich und Zar Alexander I. von Russland die Angliederung St. Johanns und Saarbrückens an das Königreich Preußen bestimmt worden war. Dabei blieb die französische Kommunalverfassung bestehen, die die Gemeinden St. Johann, Saarbrücken, Burbach, Malstatt, Rußhütte und Brebach zu einer Bürgermeisterei mit Sitz in Saarbrücken verwaltungstechnisch zusammengefasst hatte.<ref>A. Ruppersberg: Geschichte der Städte Saarbrücken und St. Johann von 1815 bis 1909, der Stadt Malstatt-Burbach und der vereinigten Stadt Saarbrücken bis zum Jahre 1914. S. 62 ff.</ref> Das aufstrebende St. Johann versuchte sich bald aus diesem engen Verwaltungskorsett zu befreien.

Im Jahr 1859 war es St. Johann, bestätigt durch königlich-preußische Kabinettsorder vom 3. Mai, endlich gelungen, sich verwaltungstechnisch von Saarbrücken zu trennen und zur selbständigen Gemeinde zu werden.<ref>Stadtarchiv Saarbrücken, Bestand Alt-Saarbrücken, Nr. 653.</ref> Seitdem diente das St. Johanner Schulhaus in der Kronenstraße (heute nach Kriegszerstörung Brunnenanlage vor der alten evangelischen Kirche St. Johann) auch als provisorisches Rathaus.

Dieses Provisorium und auch die Anmietung weiterer Räume konnte auf lange Sicht die vielfältigen neuen Verwaltungsaufgaben der aufstrebenden Stadt nicht bewältigen und der Ruf nach einem zentralen Gebäude wurde gegen Ende des 19. Jahrhunderts immer lauter. Das neu zu errichtende Rathausgebäude sollte zwar in erster Linie den gestiegenen Anforderungen der Stadtadministration Rechnung tragen, aber auch das Repräsentationsbedürfnis der aufstrebenden Kaufmannsstadt befriedigen, wie es in der Festschrift zur Einweihung des neuen Rathauses dann auch formuliert wurde:

denn die Bürgerschaft einer Stadt hat einzig und allein in ihrem Rathaus eine unpersönliche Repräsentation ihres Seins und Wollens.<ref>Fest-Zeitung zur Einweihung des neuen Rathauses in St. Johann, 23./24. Juni 1900, zitiert nach Ch. Kranz-Michaelis: Das Rathaus Georg Hauberissers in St. Johann an der Saar. S. 445.</ref>“

Allerdings belegt ein Bestandsplan des St. Johanner Feldvermessers Müser vom Januar 1880, dass die Planung Seyfarths von 1861 der Realität der baulichen Entwicklung der Stadterweiterung nicht entsprach. Außerhalb des Umfeldes der Bahnhofstraße war es bis zu diesem Zeitpunkt noch immer nicht zum projektierten städtebaulichen Wachstum gekommen. Bisher hatten sich nur an den alten Ausfallstraßen (Dudweilerstraße, Nauwieser Straße, Mainzer Straße) neue Bebauungen gebildet, da Seyfarths Bebauungsplan jegliche Rechtsverbindlichkeit fehlte.

In dieser misslichen Situation berief die St. Johanner Stadtverwaltung im März 1888 den bekannten deutschen Stadtplaner und Kölner Stadtbaumeister Josef Stübben zur Erstellung eines urbanen Entwicklungsplanes.<ref>Stübben wirkte an den Stadterweiterungsplänen im nahen Saarlouis. (Petra Schuh: Die evangelische Kirche in Saarlouis, in: Unsere Heimat, Mitteilungsblatt des Landkreises Saarlouis für Kultur und Landschaft, 25. Jahrgang, Heft Nr. 2, Saarlouis 2000, S. 49–70.)</ref> Als Stübben aufgrund von Überlastung den St. Johanner Auftrag zurückwies, konnte man den Mainzer Stadtbaumeister Eduard Kreyßig gewinnen, der bereits die gründerzeitliche Mainzer und Straßburger Stadterweiterung mitgeplant hatte.

Eduard Kreyßig erstellte von April bis Oktober 1888 ein (archivarisch leider nicht mehr auffindbares, aber durch zeitgenössische Rezensionen rekonstruierbares) städteplanerisches Gesamtkonzept von 125 Hektar Fläche und einem projektierten Wohnraum für 25.000 Menschen für St. Johann mit einem geradlinigen Straßennetz, Ringstraßen und zentralen Plätzen mit öffentlichen Bauten. Städtebaulicher Höhepunkt dieser Stadterweiterung sollte ein von der Stadtverwaltung bereits erworbener, zentraler Platz nördlich des alten St. Johanner Marktes sein, der für den Bau eines neuen Rathauses vorgesehen war.

Auf dieses projektierte Rathaus sollte laut Kreyßigs Plänen eine 20 Meter breite Nordstraße (heutige Johannisstraße) zulaufen. Allerdings wurden Kreyßigs Pläne diesbezüglich nicht umgesetzt. Stattdessen wurde die heutige Johannisstraße nach Osten verschoben und verschmälert, um Platz für den Bau der evangelischen Johanniskirche zu gewinnen, deren Turm auf die Achse der Kaiserstraße ausgerichtet werden sollte.

Diese Planveränderung wurde bereits 1890 im Planungskonzept des Stadtbaumeisters Tormin eingezeichnet. Ebenso zeichnete Tormin an der Südseite des Platzes das projektierte St. Johanner Rathaus mit einem vortretenden, etwas nach rechts verschobenen Mittelrisaliten ein, was eine Reaktion auf die Verschiebung der Johannisstraße war. Immer noch plante man also das neue St. Johanner Rathaus als Point-de-vue einer großen Straßenachse.

Planänderung nach den Prinzipien des „malerischen Städtebaues“

Die oben beschriebene Planänderung der Konzeption Kreyßigs fällt just in eine Zeit des städtebaulichen Paradigmenwechsels und ist ganz offensichtlich durch diesen begründet: Kreyßigs städtebauliche Vorstellungen zur Stadterweiterung St. Johanns waren durch die Publikationen des Städteplaners Camillo Sitte (1843–1903), die zu den bedeutendsten praktischen Lehrbüchern des europäischen Städteplanung gehören (besonders 1889, Der Städte-Bau nach seinen künstlerischen Grundsätzen), buchstäblich vom Tisch gefegt worden. Statt geometrisch gezirkelter, am Reißbrett entstandener, urbaner Planungen sollten Städte nun nach den Prinzipien des „malerischen Städtebaues“ mit dem Vorbild historischer Stadtbilder entstehen.

Datei:Saarbrücken, view to the town hall.jpg
St. Johann, Diagonale Blickrichtung von der Johanneskirche (linker Bildrand) zum Rathausturm als malerisches Ensemble nach Camillo Sittes Forderungen

Ganz nach Sittes empfohlenen Vorbildern der Platzgruppen mit Kirche und Palast wie zum Beispiel in Modena und Perugia wurde nun der St. Johanner Rathausplatz mit asymmetrischer Stellung von Kirchplatzbereich und Rathausplatzbereich sowie einheitlicher neogotischer Stilwahl und Sandstein als Baumaterial gestaltet. Rathausfassade und seitliche Kirchenfassade sollten in einer weiten Diagonalen formal aufeinander bezogen sein.

Der 74 m hohe Turm der Johanneskirche, der mit dem Turm des Rathauses korrespondiert, enthielt vier Glocken, die aus erbeutetem französischem Kanonenerz des Deutsch-Französischen Krieges von 1870/71 gegossen worden waren. Sie wurden nach dem Kaiser, der Kaiserin, Reichskanzler Bismarck und dem heiligen Johannes (Stadtpatron) benannt und hatten bis zur Einrichtung des Rathausturmglockenspiels alleinige Läutefunktion am Rathausplatz.<ref name="Ruppersberg137">A. Ruppersberg: Geschichte der Städte Saarbrücken und St. Johann von 1815 bis 1909, der Stadt Malstatt-Burbach und der vereinigten Stadt Saarbrücken bis zum Jahre 1914. S. 137.</ref> Sinnfälliger als durch die gegenseitige Bezogenheit von Rathaus und Kirche kann man das „Bündnis von Thron und Altar“ des streng monarchistischen ausgerichteten Protestantismus der Kaiserzeit schwerlich ausdrücken.

Datei:20110302Rathausplatz Saarbruecken1.jpg
Neogotisches Treppengiebelhaus am Rathausplatz von Gustav Schmoll genannt Eisenwerth

Zur Ergänzung des Ensembles errichtete der Saarbrücker Architekt Gustav Schmoll genannt Eisenwerth (1881–1916) im Jahr 1908 ein neogotisches Wohn- und Geschäftshaus mit Treppengiebel (Rathausplatz 3) nach dem Vorbild des Römers in Frankfurt am Main, das deutlich in Beziehung zum Staffelgiebel von Hauberrissers Ratssaaltrakt tritt.

Datei:RathausStJohannHäuserensembleL1030216 (2).JPG
Häuserensemble am Rathausplatz von Wilhelm Noll und Gustav Schmoll genannt Eisenwerth

Direkt im Anschluss daran (Rathausplatz 4–6) hatte bereits der Architekt Wilhelm Noll, der am St. Johanner Rathausbau als Bauleiter fungierte,<ref>Edith Ruser: Jugendstil-Architektur im Saarland. Saarbrücken 1981, S. 66.</ref> im Jahre 1902 eine Häusergruppe mit Erkertürmen und reichen Maßwerkbalkonen (Neogotik / Neorenaissance / Jugendstiltüren und -giebel) errichtet.<ref>K. A. Schleiden: Illustrierte Geschichte der Stadt Saarbrücken. S. 319.</ref>

Die St. Johanner Platzgruppe ist somit eine direkte Reaktion auf die städtebaulichen Prinzipien Camillo Sittes und stellt ein baukünstlerisch bedeutendes Beispiel dieser Phase des europäischen Städtebaus dar.

Datei:20110519Rathausplatz9 Saarbruecken2.jpg
Stadtsparkasse am Rathausplatz mit modernem Nachkriegsdach

Allerdings wurde die ursprünglich geplante weitgehende Geschlossenheit des Rathausplatzes durch den Durchbruch der Großherzog-Friedrich-Straße zum Rathausplatz empfindlich gestört. Erst durch den Bau der Stadtsparkasse (Rathausplatz 9) durch Walther Kruspe (Staffelgeschoss von 1962) in den 1920er Jahren (1928–1829) konnte das Aufreißen der östlichen Platzfront wieder optisch minimiert werden.<ref>I. C. Becker: 100 Jahre Rathaus St. Johann. S. 7–11.</ref>

Im Jahr 1873 hatte man bereits einen sogenannten Rathaus-Sammelfond ins Leben gerufen, der finanziell von Angehörigen der städtischen Oberschicht und kommunalen Geldanlagen bei den örtlichen Privatbanken Kiessel, Lazard und Schlachter getragen wurde, allerdings verhinderte der als Gründerkrach bezeichnete Börsenzusammenbruch des Jahres 1873 und die nachfolgende wirtschaftliche und finanzielle Depressionsphase ein schnelles Fortschreiten der Planungen zum Neubau des St. Johanner Rathauses. Der Krise vorausgegangen war eine ökonomische Konjunkturüberhitzung, die von mehreren Faktoren begünstigt worden war – im neugegründeten Deutschen Reich vor allem durch die Euphorie hinsichtlich des gewonnenen Krieges gegen Frankreich 1870/71, die daraus erworbenen Reparationszahlungen Frankreichs in Höhe von etwa fünf Milliarden Francs und die Zusammenlegung der deutschen Staaten und Hansestädte ohne Österreich und Luxemburg durch die Reichsgründung.

Planung

Erst in den 1890er Jahren war das finanzielle Fundament für den Rathausneubau gegeben, sodass am 11. Mai 1896 der Bau- und Straßenausschuss, vertreten durch die Abgeordneten Merz, Franke, Karcher, Röchling und Franz unter dem Vorsitz des Bürgermeisters Neff, bezüglich eines möglichen Rathausneubaues Folgendes beschloss:<ref>Stadtarchiv-Saarbrücken, Bestand St. Johann, Nr. 389, 7–8.</ref>

„Zunächst wurde die Frage erörtert, welche Bedürfnisse und für welchen Umfang der Vergrößerung der Rathhausbau einzurichten sei. Man war der Überzeugung, daß man sich weniger an Zahl und Umfang der Räume in etwa zum Vergleich heranzuziehenden Rathhausneubauten anderer Städte zu halten als vielmehr einediesbezügliche Berechnung besser auf die Ausdehnung der gegenwärtig von der Stadt benutzten Räume zu stützen habe. Sonach sei in Betracht zu ziehen, daß zunächst die Gesammtsumme der gegenwärtig zu den gesammten Verwaltungszwecken benutzten Flächen zu verdoppeln sei, wodurch sich Raumverhältnisse ergeben würden, die reichlich bemessen die gegenwärtigen Bedürfnisse und die der allernächsten Zeit befriedigen würden. Ein Zuschlag von 50 % zu dieser Fläche oder der 3fache Umfang der zuerst gefundenen Fläche wurde als die wünschenswerthe Raumgröße des Rathhausneubaus erklärt. Wenn sonach mit der sogefundenen Flächengröße eine Verdreifachung der gegenwärtigen Amtsräume gegeben werde, würde durch Anlage einer Dienstwohnung für den Bürgermeister im dritten Geschoß des Rathhauses eine nochmaliche Erweiterung der Amtszimmer gegeben sein, wenn der Zeitpunkt dafür von der St. V. V. sind schlechtweg Sündenregister , abgerufen am 17. Juni 2015.</ref> Die Skulptur wurde wieder entfernt.<ref>Petra Messinger und Christa Piper: Respecta – eine Frau bewegt Saarbrücken: die Geschichte einer Skulptur, die Geschichte(n) machte …, Saarbrücken 1995.</ref>

Historische Ereignisse

Besuch des Hauses Baden

Am 20. Juli 1902, zum 50. Jahresjubiläum des Tages, an dem der damalige badische Prinz-Regent und spätere badische Großherzog Friedrich I. durch den preußischen König Friedrich Wilhelm IV. zum Chef des Rheinischen Ulanen-Regimentes Nr. 7 ernannt worden war (20. Juli 1852), wurde im Rathaus St. Johann eine große Feierlichkeit veranstaltet.

Dem Regiment blieb Großherzog Friedrich I., der am 18. Januar 1871 vor den versammelten Fürsten im Spiegelsaal von Versailles den preußischen König Wilhelm I. als deutschen Kaiser proklamiert hatte, zeitlebens sehr verbunden. Es wurde später offiziell ihm zu Ehren in Ulanen-Regiment „Großherzog Friedrich von Baden“ (Rheinisches) Nr. 7 umbenannt. Das 1734 gegründete Regiment war ein preußisches Kavallerie-Regiment mit Garnisonen in Bonn, Saarlouis und St. Johann/Saarbrücken. Das Bezirkskommando ließ sich am Landwehrplatz in St. Johann nieder. Die vorrangig militärische und erst in zweiter Linie geographische Entscheidung für den Standort des Bahnhofs St. Johann auf dem rechten Saarufer hatte den Rang von St. Johann bereits wesentlich erhöht. Der künftige Standort des Bezirkskommandos wurde für die Zukunft der beiden Städte als so zentral eingeschätzt, dass die Bürgermeister der rivalisierenden Städte Saarbrücken und St. Johann, Neff und Feldmann, am 22. Oktober 1894 persönlich zu den Waffen gegriffen und sich duelliert hatten.<ref>Aus: Rainer Hudemann unter Mitarbeit von Marcus Hahn, Gerhild Krebs und Johannes Großmann (Hrsg.): Stätten grenzüberschreitender Erinnerung – Spuren der Vernetzung des Saar-Lor-Lux-Raumes im 19. und 20. Jahrhundert. Lieux de la mémoire transfrontalière – Traces et réseaux dans l’espace Sarre-Lor-Lux aux 19e et 20e siècles, Saarbrücken 2002, 3., technisch überarbeitete Auflage. 2009. Publiziert als CD-ROM sowie im Internet unter www.memotransfront.uni-saarland.de.</ref>

In Folge einer Erkrankung war Großherzog Friedrich bei den Feierlichkeiten im Rathaus St. Johann am 20. Juli 1902 durch den Erbgroßherzog Friedrich II. vertreten worden. Am 29. September holte dann Großherzog Friedrich I. persönlich im Rathaus St. Johann unter großem Gepränge seinen Besuch nach und ehrte sein Regiment.<ref>Fritz Kloevekorn: Saarbrückens Vergangenheit im Bilde. Saarbrücken 1934, S. 249.</ref>

Besuch Kaiser Wilhelms II.

Kurz nach der Fertigstellung des Rathausfestsaales besuchten am 14. Mai 1904 Kaiser Wilhelm II. und Kaiserin Auguste Viktoria, die zur Einweihung des Kaiser-Wilhelm-Denkmals des Bildhauers und Rietschel-Schülers Adolf von Donndorf auf der Alten Brücke eigens von Metz aus angereist waren, das St. Johanner Rathaus.<ref>[3], abgerufen am 17. Juni 2015.</ref>

Der Besuch des deutschen Kaiserpaares war von den beiden Städten Saarbrücken und St. Johann unter immensem Aufwand vorbereitet worden. Allein während des Kaiserzuges vom Bahnhof zum Rathaus, der von Mitgliedern des 7. Dragoner- und Ulanenregimentes begleitet wurde, standen 10.000 Bergknappen Spalier. Im Rathausfestsaal ließ sich das Kaiserpaar die Wandmalereien Wilhelm Wrages erklären, nahm einen Ehrenpokal mit Saarwein entgegen und trug sich in das Goldene Buch der Stadt St. Johann ein, bevor das Denkmal Kaiser Wilhelms I. unter Gesang von 600 Sängern und patriotischen Reden feierlich enthüllt wurde.<ref>A. Ruppersberg: Geschichte der Städte Saarbrücken und St. Johann von 1815 bis 1909, der Stadt Malstatt-Burbach und der vereinigten Stadt Saarbrücken bis zum Jahre 1914. S. 140–144.</ref>

St. Johanner Kaiserpokal

Der Kaiserpokal der Stadt St. Johann aus dem Jahr 1904 besteht aus vergoldetem Silber und orientiert sich gestalterisch an Ratssilber-Stücken der Spätgotik bzw. der Frührenaissance, wie etwa solchen aus dem Ratssilberschatz der Stadt Lüneburg. Der Pokal mit Metalltreibarbeiten im Stil eines historischen Buckelpokals wird von gekrönten preußischen Adlern auf rosengeschmückten Podesten getragen und von getriebenem Weinlaub und Weinranken geschmückt. In gotischem Schild befindet sich auf der Kuppa das Kaiserwappen St. Johanns in Emailarbeit, gekrönt von einem Zinnenkranz und umgeben von einem Lorbeerkranz. Der Deckel ist von einem Saarbergmann mit Spitzhacke bekrönt. Der Pokal befindet sich heute im Saarlandmuseum.<ref>Rolf Wittenbrock (Hrsg.): Geschichte der Stadt Saarbrücken, Bd. 2, Von der Zeit des stürmischen Wachstums bis zur Gegenwart, Saarbrücken 1999, Tafel 3 und S. 691.</ref>

Ende des Ersten Weltkrieges

Datei:SaarbrückenArbeiterSoldatenratL1010484.JPG
Bekanntmachung des Arbeiter- und Soldatenrates vom 9. November 1918 zur Machtübernahme im Rathaus St. Johann und den übrigen Behörden

Am 9. November 1918 bildete sich in Saarbrücken infolge des verlorenen Ersten Weltkrieges ein Arbeiter- und Soldatenrat, der im Rathaus St. Johann die Macht übernahm. Am 22. November 1918 marschierten französische Truppen unter General Léon Grégoire in Saarbrücken ein. Am 24. November verfügte Grégoire nach Verhandlungen mit Oberbürgermeister Emil Mangold, Landrat Carl von Halfern, Beamten und vier Vertretern des Arbeiterrates die Auflösung des Arbeiter- und Soldatenrates und beendete damit dessen Oberhoheit im Rathaus.<ref>Hans-Walter Herrmann: 1919 – Schicksalsjahr für die Saar, in: Als der Kriege über uns gekommen war … Die Saarregion und der erste Weltkrieg, Katalog zur Ausstellung des Regionalgeschichtlichen Museums im Saarbrücker Schloß,  Saarbrücken 1993, S. 248–265, hier: S. 250–254.</ref>

Anschluss an das Deutsche Reich

Datei:SaarbrückenEhrenbürgerHitlerL1010530.JPG
Verleihung der Ehrenbürgerschaft an Adolf Hitler am 1. Mai 1934

Bei der Saarabstimmung am 13. Januar 1935 stimmten 90,73 Prozent der Wähler für eine Vereinigung mit Deutschland, 8,87 Prozent für den Status quo und 0,4 Prozent der Wähler für eine Vereinigung des Saargebietes mit Frankreich.

Am 1. März 1935 wurde daraufhin im Festsaal des Rathauses anlässlich der erneuten Vereinigung des Saargebietes mit dem Deutschen Reich NS-Gauleiter Josef Bürckel durch Reichsinnenminister Wilhelm Frick in Anwesenheit von Propagandaminister Joseph Goebbels, weiterer Kabinettsmitglieder, zahlreicher NS-Parteifunktionäre und der Bischöfe von Trier (Franz Rudolf Bornewasser) und Speyer (Ludwig Sebastian) in sein neues Amt als Reichskommissar für das Saargebiet eingeführt. Nachdem Adolf Hitler, dem bereits am 1. Mai 1934 durch Oberbürgermeister Neikes die Ehrenbürgerschaft der Stadt Saarbrücken verliehen worden war (Aufstellung einer Hitlerbüste auf dem Rathausbalkon), vor dem Rathaus einen Vorbeimarsch von NS-Parteiformationen abgenommen hatte, trug er sich in das „Goldene Buch der Stadt Saarbrücken“ ein. Danach empfing er im Rathausfestsaal „alte Saarkämpfer“ und verkündete der Bevölkerung vom Rathausbalkon offiziell den Anschluss des Saarlandes an das Deutsche Reich unter nicht enden wollenden Heil-Rufen der anwesenden Massen. Der Rathausplatz wurde im Folgenden in „Platz der Deutschen Front“ (Deutsche Front) umbenannt.<ref>K. A. Schleiden: Illustrierte Geschichte der Stadt Saarbrücken. S. 481 und 491–492.</ref><ref>Lieselotte Kugler: Saarbrücken demonstriert für Grossdeutschland, Zur Inszenierung der „Volksgemeinschaft“. In: Zehn statt tausend Jahre. Die Zeit des Nationalsozialismus an der Saar, 1935–1945. Katalog zur Ausstellung des Regionalgeschichtlichen Museums im Saarbrücker Schloss, Saarbrücken 1988. S. 77–88, hier S. 79.</ref> Zuvor hatte der Platz „Johanniskirchplatz“, danach „Kaiser-Wilhelm-Platz“ geheißen, erst nach 1945 erhielt der Platz den bis heute gültigen Namen „Rathausplatz“.<ref>I. C. Becker: 100 Jahre Rathaus St. Johann. S. 35.</ref>

Ende des Zweiten Weltkrieges und US-Besatzung

Am 21. März 1945 eroberten US-Truppen von zwei Seiten die sogenannte „Festung Saarbrücken“. In Saarbrücken wurden nur noch etwa 7.000 Einwohner gezählt (von ca. 130.000 vor dem Krieg). Der NS-Oberbürgermeister von Saarbrücken und Forbach Fritz Schwitzgebel hatte das Rathaus auf der Flucht vor den US-Truppen bereits verlassen, wurde aber am 13. Juli 1945 verhaftet, interniert, am 22. Oktober 1948 im Spruchkammerverfahren in die Gruppe I („Hauptschuldige“) eingestuft und zu vier Jahren Haft verurteilt. Am 14. April 1949 wurde er mit der Auflage, das Saarprotektorat zu verlassen, vorzeitig aus dem Internierungslager Theley entlassen.

US-Oberst Louis G. Kelly übernahm als Stadtkommandant das durch Kriegseinwirkung stark beschädigte Rathaus St. Johann und ließ über dem Turmportal das US-Sternenbanner aufziehen. Bereits am 22. März veranstaltete Kelly im durch die Evakuierung nahezu entvölkerten Saarbrücken eine Bürgerversammlung, bei der etwa 50 Saarbrücker die neuen städtischen Beigeordneten Heinrich Detjen und Richard Neu wählten. Am 24. März 1945 ernannte die amerikanische Militärverwaltung Heinrich Wahlster zum Oberbürgermeister im Rathaus St. Johann. Am selben Tag wurde im St. Johanner Rathaus ein Polizeiamt gebildet.

Am 30. März 1945 trat im Rathaus die von den US-Besatzungstruppen eingesetzte Stadtverwaltung zu ihrer ersten Sitzung zusammen. Am 15. August 1945 verzichtete Wahlster auf das Amt des Saarbrücker Stadtoberhauptes. Daraufhin setzten die US-Besatzungstruppen am 15. August 1945 bis zum September 1946 (d.h. bis zur ersten Kommunalwahl) Emil Heim kommissarisch zum Oberbürgermeisters von Saarbrücken ein. Nach der ersten Nachkriegskommunalwahl wurde Franz Singer von 1946 bis 1949 ehrenamtlicher Bürgermeister im Rathaus St. Johann.<ref>Doris Seck, Paul Peters: Die Stunde Null. Das Kriegsende an der Saar. Saarbrücken 1986, S. 49–50, 55.</ref>

Französische Besatzung

Da die drei Besatzungsmächte Sowjetunion, Großbritannien und die Vereinigten Staaten von Amerika auf der Konferenz von Jalta im Februar 1945 auch Frankreich eine eigene Besatzungszone in Deutschland zugestanden hatten, lösten gemäß der Berliner Erklärung vom 5. Juni 1945 französische Truppen im linksrheinischen Reichsgebiet die amerikanischen Truppen ab und übernahmen dort die militärische Kontrolle. Infolgedessen lösten am 29. Juli 1945 die Franzosen als neue Besatzungsmacht die Amerikaner im Saarland ab. Die französische Besatzungsmacht nahm im Rathaus St. Johann ihren Amtssitz. Französischer Militärgouverneur für den Bereich des Saargebiets wurde zunächst General Morlière.

Am 30. August 1945 löste Colonel Gilbert Grandval General Morlière im Rathaus St. Johann ab und wurde zum neuen Militärgouverneur des Saarlandes ernannt. Damit stand er als Délégué Supérieur an der Spitze der französischen Militärregierung an der Saar (französische Bezeichnungen: Gouvernement Militaire de la Sarre und Délégué Supérieur de la Sarre).

Am 4. Oktober 1945 empfing der französische Gouverneur Grandval das provisorische französische Staatsoberhaupt General Charles de Gaulle, Kriegsminister André Diethelm, General Jean de Lattre de Tassigny und General Marie-Pierre Kœnig anlässlich eines „Staatsbesuches“ im Rathaus St. Johann. In einer Rede versicherte Charles de Gaulle den Saarländern, beim Wiederaufbau zu helfen.<ref>Doris Seck: Nachkriegsjahre an der Saar – Aufbruch in eine neue Zeit – Das Saarland von 1945 bis 1950. Saarbrücken 1982, S. 34–40.</ref><ref>Paul Burgard, Ludwig Linsmayer: Der Saarstaat, Bilder einer vergangenen Welt. Saarbrücken 2005, S. 148.</ref>

Am 15. September 1946 wurden im Rathaus St. Johann erste demokratische Kommunalwahlen veranstaltet. Bei einer landesweiten Wahlbeteiligung von 93,8 % erhielt die CVP 52,4 % der Stimmen, die SPS 25,5 %, die KPS 9,1 %, Freie Listen 13 %.

Gründung des Saarstaates

Im Jahr 1947 wurde im Rathausfestsaal die Verfassung des Saarlandes von der Verfassungsgebenden Versammlung in Saarbrücken verabschiedet.<ref>Von der „Stunde Null“ zum „Tag X“, Das Saarland 1945–59, Katalog zur Ausstellung des Regionalgeschichtlichen Museums im Saarbrücker Schloß, Saarbrücken 1990, S. 115.</ref>

Stadtoberhäupter im Rathaus St. Johann

Kommunalverfassungen im Rathaus

Königreich Preußen

Datei:Map-DB-PrussiaProvs-1818.svg
Preußen Ausdehnung nach dem Wiener Kongress
Datei:Wappen Preußen.png
Wappen des Königreiches Preußen bis 1918

Auf dem Wiener Kongress 1815 gewann Preußen beträchtliche Gebiete westlich des Rheines hinzu, die es mit früherem westlichen Staatsgebiet zusammenfasste. St. Johann als Teil des neu hinzugewonnenen Gebietes behielt dabei die Kommunalverfassung aus der französischen Zeit bei. Eine erste Modifikation dieser Verfassung brachte das Jahr 1845, als das neue Wahlrecht zur Stadtverordnetenversammlung eingeführt wurde.

Mit der Einführung der Rheinischen Städteordnung des Jahres 1856 begann eine modernere kommunalen Selbstverwaltung im Rheinland. Grundlage für die juristische Ausgestaltung der Rheinischen Städteordnung waren die Preußischen Städteordnungen von 1808 und 1831. St. Johann bekam die Städteordnung zeitgleich mit der Nachbarstadt Saarbrücken am 3. Mai 1859 verliehen.<ref>Städte-Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856. Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. Berlin 1856, S. 406–434.</ref>

Die neue Städteordnung brachte zwar Modernisierungen, doch wurde die altständische Gesellschaftsordnung beibehalten und das aktive Wahlrecht an Grundbesitz gebunden.<ref>Christian Engeli und Wolfgang Haus, Deutsches Institut für Urbanistik (Hrsg.): Quellen zum modernen Gemeindeverfassungsrecht in Deutschland. Stuttgart 1975, S. 399–421.</ref> Die Stadtverordnetenversammlung wählte den Bürgermeister. In Städten mit mehr als 10.000 Einwohnern, wie in St. Johann, musste der Bürgermeister vom preußischen König bestätigt werden.

Der Bürgermeister vertrat die Stadt nach außen und war oberster Vorgesetzter der Stadtverwaltung. Die Stadtverordnetenversammlung diente zur Beratung, Kontrolle und Unterstützung des Bürgermeisters. In St. Johann bestand die Stadtverordnetenversammlung aus 18 Mitgliedern, zuzüglich des Bürgermeisters, der den Vorsitz im Gremium hatte. Der Bürgermeister war verantwortlich für standesamtliche Angelegenheiten, Passausgaben und Einwohnermeldewesen. Der Staat übergab allmählich den Städten das Recht, kommunale Aufgaben selbständig zu regeln. Dazu gehörten:

  • Einführung, Veränderung und Aufhebung von städtischen Verordnungen, Steuerordnungen, Gebührenordnungen und Beitragsordnungen
  • Verfertigung der kommunalen Haushaltspläne
  • Bewilligung von Geldern
  • Verwaltung und Verwendung von Gemeindevermögen
  • Aufnahme von Darlehen und Anleihen
  • Verkauf, Belastung, Vermietung oder Verpachtung von städtischen Grundstücken und Immobilien
  • Veränderungen des Stadtgebietes
  • Verleihung des Ehrenbürgerrechtes
  • Einrichtung von Planungsausschüssen zur Bewältigung städtischer Aufgaben

Das aktive und passive Wahlrecht zur Stadtverordnetenversammlung hatten nur Männer über 24 Jahren. Darüber hinaus war das Stimmrecht nach dem Dreiklassen- oder Zensuswahlrecht geregelt. Das Dreiklassenwahlrecht teilte die Bürger hinsichtlich der Höhe ihrer Steuerleistung in drei Klassen ein. Jede dieser Abteilungen wählte eine bestimmte Zahl der Stadtverordnungen.

Die höchste Klasse bildete die Gruppe der vermögendsten St. Johanner Bürger, die ca. ein Drittel der gesamten Steuermenge innerhalb des Stadtgebietes zahlten. Diese Gruppe der St. Johanner Bürger wählte ein ganzes Drittel der Stadtverordnetenversammlung (zuerst 6, später 8 Stadtverordnete). Um 1900 umfasste diese höchste und reichste Steuergruppe zwischen 8 und 80 Männern.

In die 2. Abteilung wurden die Wähler eingeteilt, die unter den verbleibenden Wahlberechtigten die größte Steuerleistung erbrachten, bis wieder ein Drittel des Gesamtaufkommens erreicht war. Die übrigen Wähler bildeten die 3. Abteilung.

Zur Unterstützung des Bürgermeisters fungierten in St. Johann drei Beigeordnete.

Um 1900 war im Rathaus St. Johann nur ein Beigeordneter fest besoldet: Stadtbaumeister Wilhelm Franz. An Ämtern gab es: Standesamt, Registratur, Stadtbuchhalterei, Stadtkasse, Steuerbüro, Stadtbauamt und Vermessungsamt.

Ohne Berücksichtigung der Polizisten waren um 1900 im Rathaus St. Johann ca. 20 Mitarbeiter hauptamtlich beschäftigt. Stadtbaumeister Wilhelm Franz war dabei der einzige mit einem akademischen Abschluss.<ref name="Becker27-31">I. C. Becker: 100 Jahre Rathaus St. Johann. S. 27–31.</ref>

Völkerbundszeit

Nach der Abtrennung des Saargebietes vom Deutschen Reich durch den Versailler Vertrag blieb die alte Rheinischen Städteordnung von 1856 weiter gültig.

Datei:Flag of Saar 1920-1935.svg
Flagge des Saargebietes 1920–1935

Allerdings mit der Veränderung, dass die Wahlen nun nach der Maßgabe der Weimarer Reichsverfassung allgemein, gleich, und geheim sein mussten. Somit konnten nun auch Frauen wählen und gewählt werden. Die erste Frau, die in die Stadtverordnetenversammlung im Rathaus St. Johann einzog, war Agnes Kaiser (SPD).

Zeit des Nationalsozialismus

Mit dem Anschluss des Saargebietes an das Deutsche Reich am 1. März 1935 wurde das Territorium nicht wieder an Preußen und Bayern zurückgegliedert, sondern der Reichsführung unmittelbar unterstellt. Im Juli 1935 kam es zur Einführung der „Deutschen Gemeindeordnung“. Demnach wurden die Stadtverordneten in Saarbrücken nicht mehr gewählt, sondern vom Oberbürgermeister und Beauftragten der NSDAP selbständig bestimmt. Der Oberbürgermeister selbst wurde ebenfalls durch Parteiverordnung der NSDAP ausgewählt. Damit war die städtische Selbstverwaltung größtenteils beendet.

Oberbürgermeister Hans Neikes wurde trotz seiner NS-freundlichen Haltung nach der Saarabstimmung von Gauleiter Josef Bürckel im April 1935 aus dem Amt gedrängt. Sein von der NSDAP installierter Nachfolger Ernst Dürrfeld wurde wegen Unfähigkeit und Alkoholismus 1937 von der Partei aus dem Amt entfernt.<ref>Hans-Walter Herrmann: Saarbrücken unter der NS-Herrschaft. In: Rolf Wittenbrock (Hrsg.): Geschichte der Stadt Saarbrücken. Von der Zeit des stürmischen Wachstums bis zur Gegenwart. Band 2, Saarbrücken 1999, S. 265.</ref> Der letzte von der NSDAP eingesetzte Oberbürgermeister war bis zu seiner Flucht vor den US-Truppen Fritz Schwitzgebel.

Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden zunächst ehrenamtliche Bürgermeister und Beigeordnete eingesetzt. Sie waren Vorsitzende des Stadtrates. Die Verwaltungsgeschäfte führten hauptamtlich ein Generalsekretär und Stadtdirektoren.

Mit dem Anschluss des Saarstaates an die Bundesrepublik wurden die Posten des Bürgermeisters und der Beigeordneten hauptamtlich. Am 15. Januar 1964 trat das „Gesetz über die kommunale Selbstverwaltung (KSVG)“ in Kraft. Im Jahr 1974 wurden durch die Gebiets- und Verwaltungsreform die Saarbrücker Nachbargemeinden Dudweiler, Altenkessel, Brebach, Bübingen, Ensheim, Eschringen, Fechingen, Gersweiler, Klarenthal, Schafbrücke und Scheidt nach Saarbrücken eingemeindet. Dadurch stieg die Bevölkerungszahl Saarbrückens schlagartig von 123.006 auf 209.104 Einwohner (+ 70 %).

Datei:DBPSL 1959 446 Saarbrücken.jpg
15 Saar-Franken-Sondermarke der Deutschen Bundespost Saarland (1959) zu 50 Jahre Großstadt Saarbrücken mit Darstellung des Rathauses St. Johann
Datei:DBP 1973 787 Saarbrücken.jpg
Briefmarke der Deutschen Bundespost aus dem Jahr 1973 mit dem Rathaus St. Johann im Weichbild der Stadt Saarbrücken

Heute steht im Rathaus St. Johann ein Oberbürgermeister bzw. eine Oberbürgermeisterin der Stadtverwaltung vor. Die Oberbürgermeisterin hat den Vorsitz im Stadtrat (aber dort kein eigenes Stimmrecht), bereitet Ratsbeschlüsse vor und führt sie aus. Darüber hinaus ist die Oberbürgermeisterin Repräsentantin der Stadt Saarbrücken und verkörpert die Ortspolizeibehörde der Stadt.

Seit 1994 wird die Oberbürgermeisterin von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Saarbrücken in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen des Mehrheitswahlrechtes gewählt. Der Stadtrat besteht für 5 Jahre aus ehrenamtlichen Mitgliedern und geht durch Urwahl hervor.

Der Stadtrat hat heute folgende Entscheidungsaufgaben:

  • Änderung des Gemeindegebietes
  • Erlass von Satzungen und Geschäftsordnungen
  • allgemeine Festsetzungen öffentlicher Aufgaben und privatrechtlicher Entgelte
  • Erlass der Haushaltssatzung
  • Aufstellung eines Haushaltssicherungsplanes
  • Zustimmung zu erheblichen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufgaben
  • Verpflichtungsermächtigungen
  • Festsetzung von Investitionsprogrammen
  • unmittelbare und mittelbare Beteiligungen
  • Kredite und kreditähnliche Geschäfte
  • Beitritt zu Zweckverbänden
  • Errichtung öffentlicher Einrichtungen und wirtschaftlicher Unternehmen
  • Ernennung, Einstellung, Entlassung leitender Bediensteter der Stadtverwaltung
  • Bildung von Ratsausschüssen
  • Wahl der Beigeordneten

Die hauptamtlichen Beigeordneten vertreten die Oberbürgermeisterin in deren Abwesenheit, unterstützen sie arbeitsteilig und sind weisungsgebunden. Der erste Beigeordnete trägt den Titel Bürgermeister. Die Beigeordneten sind Beamte auf 8 Jahre.<ref name="Becker27-31" /> Derzeit arbeiten im Rathaus St. Johann eine Oberbürgermeisterin, fünf Beigeordnete sowie ein Verwaltungsdezernent, unterstützt von rund 1.700 Mitarbeitern.

Literatur

  • Marianne Albrecht-Bott: Saarbrücken – Stadtführer. 2., aktualisierte Auflage. Petersberg 2013, S. 21–23.
  • Irmgard Christa Becker (Hrsg.): 100 Jahre Rathaus St. Johann. Ausstellung zum hundertsten Geburtstag des Rathauses St. Johann vom 4.8.–8.9.2000. Saarbrücken 2000.
  • Peter Burg: Saarbrücken 1789–1960. Von der Residenzstadt zum Industriezentrum. (= Saarland-Bibliothek, 14). Gollenstein, Blieskastel 2000, ISBN 3-933389-22-4.
  • Helma Dillenburger: Die Baugeschichte des Rathauses in Saarbrücken-St. Johann. Wissenschaftliche Arbeit, Pädagogische Hochschule Saarbrücken 1968.
  • Helmut Enders: Saarland, Früher und Heute. Komet, Köln 2008, ISBN 978-3-89836-760-8, S. 102–103.
  • Marlen Dittmann: Kunstort Stadtbaukunst des späten 19. Jahrhunderts: Rathaus und Rathausplatz in Saarbrücken, hrsg. von der Landeshauptstadt Saarbrücken, Dezernat für Bildung, Kultur und Wissenschaft und dem Institut für aktuelle Kunst in Saarlouis, Saarbrücken 2015.
  • Marlen Dittmann: Die Baukultur im Saarland 1904–1945. (= Saarland-Hefte. 3), Hrsg.: Heinz Quasten, Institut für Landeskunde im Saarland, Saarbrücken 2004.
  • Oscar Doering: Zwei Münchener Baukünstler, Gabriel von Seidel, Georg von Hauberrisser, hrsg. von der Allgemeinen Vereinigung für christliche Kunst München, Nr. 51 u. 52, München 1924, S. 14–15.
  • Jo Enzweiler (Hrsg.): Brunnen in Saarbrücken. Saarbrücken 1995.
  • Georg Hauberrisser: Mein Lebensgang. München o. J. (vermutlich 1916). (Maschinenschriftliches Manuskript, Stadtarchiv München, Abteilung: Bürgermeister und Rat 298/1, 478/1, 596, 620, 1652, 1672, 2006.)
  • Martha Hauberrisser: Erinnerungen der Familie an Georg Josef von Hauberißer. In: Der Zwiebelturm. 8. Jahrgang, Regensburg 1953, S. 304–307.
  • Friedrich Hellwig: Ratskeller, erste Bewirtung: 27. Januar 1905, erste Verpachtung: 10. April 1909, vollkommende Umgestaltung: 27. April 1963. Saarbrücken 1988.
  • Friedrich Hellwig: Das Saarbrücker Rathaus in St. Johann an der Saar. In: Saarbrücker Bergmannskalender. Saarbrücken 1988, S. 151–168.
  • Brigitte Huber: Das Neue Rathaus in München, Georg von Hauberrisser (1841–1922) und sein Hauptwerk. Dölling und Galitz, Ebenhausen bei München 2006, ISBN 3-937904-24-7.
  • Fritz Kloevekorn: Saarbrückens Vergangenheit im Bilde. Saarbrücken 1934.
  • Charlotte Kranz-Michaelis: Das Rathaus Georg Hauberrissers in St. Johann an der Saar. In: Hans-Walter Herrmann, Hanns Klein (Hrsg.): Festschrift zur 650-jährigen Verleihung des Freiheitsbriefes an Saarbrücken und St. Johann. Historischer Verein für die Saargegend, Saarbrücken 1971, S. 445–451.
  • Charlotte Kranz-Michaelis: Das deutsche Rathaus im Kaiserreich – Studien zu Gestalt und Programm. Dissertation. Tübingen 1971.
  • Charlotte Kranz-Michaelis: Rathäuser im deutschen Kaiserreich, 1871–1918, Band 23 von Materialien zur Kunst des neunzehnten Jahrhunderts. München 1976.
  • Kulturdezernat der Stadt Saarbrücken (Hrsg.): Saarbrücken, 50 Jahre Großstadt 1909–1959. Saarbrücken 1959.
  • Ekkehard Mai, Stephan Waetzoldt (Hrsg.): Das Rathaus im Kaiserreich. Kunstpolitische Aspekte einer Bauaufgabe des 19. Jahrhunderts. Berlin 1982.
  • Albert Ruppersberg: Geschichte der ehemaligen Grafschaft Saarbrücken. Nach Friedrich und Adolf Köllner neubearbeitet und erweitert. 3 Teile in 4 Bänden. III. Teil, 2. Band: Geschichte der Städte Saarbrücken und St. Johann von 1815 bis 1909, der Stadt Malstatt-Burbach und der vereinigten Stadt Saarbrücken bis zum Jahre 1914.
  • Karl August Schleiden: Illustrierte Geschichte der Stadt Saarbrücken. Dillingen an der Saar 2009.
  • Camillo Sitte: Der Städtebau nach seinen künstlerischen Grundsätzen vermehrt um „Großstadtgrün“. Reprint der 4. Auflage von 1909, Basel/Boston/Berlin 2007.
  • Joseph Stübben: Der Städtebau. Reprint der 1. Auflage von 1890 (Handbuch der Architektur / Vierter Theil), Wiesbaden 1980.
  • Werner Theis, Irmgard Christa Becker, Hans Mildenberger: Das Rathaus St. Johann – Das Rathaus von Saarbrücken. Landeshauptstadt Saarbrücken, Amt für Stadtmarketing und Öffentlichkeitsarbeit (Hrsg.), Saarbrücken 2009.
  • Heinz-Toni Wappenschmidt: Studien zur Ausstattung des deutschen Rathaussaales in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts bis 1918. Dissertation. Bonn 1981.
  • Rolf Wittebrock: Die Stadtplanung in St. Johann im 19. Jahrhundert. In: Saarbrücker Hefte, 60, 1988, S. 83–129.
  • Rolf Wittenbrock, unter Mitarbeit von Marcus Hahn (Hrsg.): Geschichte der Stadt Saarbrücken. SDV, Saarbrücker Druck und Verlag, Saarbrücken 1999, ISBN 3-930843-41-2.

Weblinks

Einzelnachweise

<references />

49.2347222222226.9963888888889Koordinaten: 49° 14′ 5″ N, 6° 59′ 47″ O{{#coordinates:49,234722222222|6,9963888888889|primary

   |dim=
   |globe=
   |name=
   |region=DE-SL
   |type=landmark
  }}