Reichsrat (Bayern)


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Datei:Sitzungssaal Kammer der Reichsraete Munich-2.jpg
Sitzungssaal der Kammer der Reichsräte in der Prannerstraße in München
Datei:Verfassung Bayern 1818.jpg
Schematische Darstellung der Verfassung von 1818 mit dem Reichsrat

Die Kammer der Reichsräte war im Zweikammersystem der Bayerischen Ständeversammlung nach der Bayerischen Verfassung von 1818 die erste Kammer. Die Bamberger Verfassung von 1919 sah keine Reichsratskammer mehr vor.

Sie war dem britischen Oberhaus nachgebildet, sollte eine vermittelnde Stellung zwischen Krone und Abgeordnetenkammer einnehmen und besaß formal dieselben Rechte wie die zweite Kammer. Die Angehörigen der Ersten Kammer des Bayerischen Landtags kamen aus dem Kreis der adligen Standesherren und hohen Geistlichkeit, außerdem gehörten ihm einige auf Lebensdauer ernannte Mitglieder an. Sie führten den Titel „Reichsrat der Krone Bayern“.

Die Sitzungen des Reichsrats waren geheim. Auch deshalb wurde der Reichsrat im bayerischen Vormärz von der Öffentlichkeit nicht ausreichend beachtet. Die neuere Forschung stimmt darin überein, dass die Macht der Reichsratskammer die der Abgeordnetenkammer bei weitem übertraf.

Mitglieder des Reichsrates, Stand von 1917

Die folgende Liste gibt einen beispielhaften Überblick über die Besetzung des Reichsrates vom Stand Oktober 1917.<ref>Bayerisches Jahrbuch 1918 (31. Jahrgang) Buchdruckerei und Verlagsanstalt Carl Gerber, München 1917, S. 281/282</ref>

I. Prinzen des Königlichen Hauses

II. Erbliche Reichsräte und solche, welche nach dem Gesetze vom 9. März 1828 den erblichen gleichzuachten sind

III. Lebenslängliche Reichsräte

Siehe auch

Einzelnachweise

<references />

Literatur

  • Carl August von Drechsel: Die Reichsräte der Krone Bayern. In: Der Familienforscher in Bayern, Franken und Schwaben. Bd. 1, H. 13/14, 1950/1954, ZDB-ID 401142-9, S. 89–104.
  • Max Spindler: Handbuch der bayerischen Geschichte. Band 4: Das neue Bayern. 1800–1970. Teilband 1. Beck, München 1974, ISBN 3-406-05261-4, S. 79–86, 136–143.

Weblinks