Hanf als Arzneimittel


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Medizinisches Marihuana aus den USA
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Mann mit kalifornischer Medical Marijuana Identification Card

Hanf als Arzneimittel (Medizinalhanf) bezeichnet den therapeutischen Einsatz der Hanfpflanze und ihrer Wirkstoffe, der Cannabinoide. Von diesen stehen Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) im Forschungs- und Behandlungsmittelpunkt. Cannabis ist der lateinische Name der Gattung Hanf und wird umgangssprachlich auch für Marihuana und Haschisch verwendet.

Gut dokumentiert und nachgewiesen ist die Wirksamkeit des Cannabis in der Schmerztherapie, bei multipler Sklerose, Übelkeit, Erbrechen und Kachexie. Viele Studien - meist vorklinische (an Tiermodellen) - weisen auf das mögliche arzneiliche Potential von medizinischem Cannabis bei gewissen Krebsformen, psychiatrischen Symptomen (z. B. Schlafstörungen, Angststörungen, ADHS, bipolare Störungen, schizophrene Psychosen, endogene Depressionen), Epilepsie, entzündlichen Schmerzsyndromen (z. B. Colitis ulcerosa, Arthritis), sowie bei Autoimmunerkrankungen (z. B. Morbus Crohn) hin.<ref name="cannabis-med" /><ref>cannabis-med.org: Einsatzgebiete</ref> Die medizinische Anwendung von Cannabis und Cannabinoiden wird derzeit intensiv erforscht.

In Deutschland und Österreich ist Cannabis (d.h. zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen bzw. Pflanzenteile) ausschließlich dann ein verkehrs- und verschreibungsfähiges Arzneimittel, wenn es sich um Zubereitungen handelt, die als Fertigarzneimittel zugelassen sind.<ref name="btmg_III" /><ref name="ris_bka" />

Geschichte

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Cannabis Sativa, Wiener Dioskurides aus dem Jahr 512
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Cannabisextrakt Anfang 20. Jahrhundert

Die Verwendung von Cannabis als Arzneimittel hat eine jahrtausendealte Tradition.<ref>Focus Online: Cannabis: Hasch zur Therapie, 11. März 2008, abgerufen 09/2008.</ref><ref>Süddeutsche Zeitung: Medizin – Cannabis aus der Internet-Apotheke, 19. Mai 2010.</ref> Älteste Hinweise auf die medizinische Verwendung datieren in das Jahr 2737 vor Christus, in dem der chinesische Kaiser Shen Nung das Harz des Cannabis als Heilmittel bei Beriberi, Verstopfung, Frauenkrankheiten, Gicht, Malaria, Rheumatismus und Geistesabwesenheit empfahl,<ref name="emboden">W. Emboden: Cannabis in Ostasien – Herkunft, Wanderung und Gebrauch. In: Rausch und Realität, Drogen im Kulturvergleich, Band 2. Hrsg.: G. Völger, K. von Welck, Rowohlt Taschenbuchverlag, Hamburg 1982.</ref> überliefert durch das älteste bekannte Heilpflanzenkompendium Shennong ben cao jing. In Ägypten wurde der Papyrus Ebers gefunden, einer der ältesten noch erhaltenen Texte überhaupt und zudem einer der ältesten bekannten Texte mit medizinischen Themen. In diesem 3500 Jahre alte Papyrus wird Cannabis als Heilmittel für den Zehennagel empfohlen.<ref>Transkription, Papyros Ebers, Leipzig 1875.</ref>

Nach Überlieferung soll die Äbtissin Hildegard von Bingen (1098–1179) Hanf als Medizin in ihren Schriften erwähnt haben. In die europäische Schulmedizin fand Cannabis Einzug über den 1839 veröffentlichten Bericht des irischen Arztes William Brooke O’Shaughnessy (1809–1890), der im Rahmen seiner ärztlichen Tätigkeit während seiner Stationierung im indischen Kalkutta eine schmerzstillende, krampflösende und muskelentspannende Wirkung nach Anwendung von Cannabis indica (indischer Hanf) feststellte. Auf Basis seiner Beobachtungen und Studien empfahl O’Shaughnessy die Anwendung von Cannabis bei Rheuma, Cholera und Tetanus.<ref>O'Shaughnessy, W.B. (1839) Case of Tetanus, Cured by a Preparation of Hemp (the Cannabis indica.), Transactions of the Medical and Physical Society of Bengal (Memento vom 21. Juli 2011 im Internet Archive) 8, 1838–1840, 462-469.</ref>

Ein populäres Cannabis-Fertigarzneimittel des 19. Jahrhunderts war das Schlafmittel Bromidia® in den USA, ein Elixier aus Cannabis- und Bilsenkrautextrakten in Kombination mit Kaliumbromid („Bromkalium“) und Chloralhydrat.<ref name="pz052009">Rainer-B. Volk: Therapie mit Cannabis und Co., in: Pharmazeutische Zeitung, Ausgabe 05/2009 vom 29. Januar 2009.</ref><ref>antiquecannabisbook.com: Werbeanzeigen für Bromidia</ref> Ansonsten waren besonders auch ethanolische Extrakte aus Cannabiskraut (Extractum Cannabis, Tinctura Cannabis) gängig, die jedoch vor vielen Jahren aus den Arzneibüchern gestrichen wurden.<ref>Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht: Drogenprofil Cannabis.</ref>

In der ersten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts verschwanden Cannabispräparate vom Markt. Es wurden moderne und besser wirksame Arzneimittel entwickelt, die von einer möglichen fehlenden Standardisierung der Cannabispräparate nicht betroffen waren. Rechtliche Einschränkungen aufgrund der behaupteten Gefährlichkeit von Cannabis als Rauschmittel verhinderten die medizinische Verwendung (vgl. auch Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel).

1944 erschien in den USA der so genannte La-Guardia-Report, ein Bericht eines vom New Yorker Bürgermeister eingesetzten Expertenkomitees, das viele dem Cannabiskonsum zugeschriebene negative soziologische, psychologische und medizinische Auswirkungen nicht bestätigt fand.<ref>The La Guardia Committee Report: The Marihuana Problem in the City of New York, 1944.</ref> Daraufhin hatte der Leiter der damaligen US-amerikanischen Drogenbekämpfungsbehörde Federal Bureau of Narcotics (FBN), Harry J. Anslinger, angedroht, jegliche weiteren Forschungsarbeiten zu Cannabis hart zu bestrafen.<ref>HARRY J. ANSLINGER, WILL OURSLER: Hemp Around Their Necks, 1961.</ref>

Die moderne Cannabis-Forschung begann mit der Isolierung des psychotropen Hauptwirkstoffes Δ9-THC im Jahre 1964 durch Raphael Mechoulam. Ein weiterer Meilenstein in der Cannabis-Forschung war die Entdeckung des Endocannabinoid-Systems mit seinen Rezeptoren und endogenen Liganden ab Ende der 1980er Jahre, das die Basis für das Verständnis der Wirkungsweise der Cannabinoide bildet. Selbst das Ministerium für Gesundheitspflege und Soziale Dienste der Vereinigten Staaten ließ am 21. April 1999 das Patent US6630507 B1 "Cannabinoids as antioxidants and neuroprotectants" als ursprünglich Bevollmächtigter eintragen.<ref>Cannabinoids as antioxidants and neuroprotectants US 6630507 B1</ref>

In Deutschland setzt sich die „Internationale Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin“, kurz IACM (früherer Name: „Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin“, AMC), seit 1997 für die medizinische Verwendung von Cannabis ein.

Therapeutische Bedeutung

Indikation

Pflanzlichen Cannabisprodukten wird ein positiver Effekt unter anderem bei Spastizität im Zusammenhang mit multipler Sklerose, bei spastischen Lähmungen, bei Übelkeit und Erbrechen im Zusammenhang mit Chemo- und Strahlentherapie bei Krebserkrankungen und mit HIV-Medikation, bei chronischen neuropathischen Schmerzen, beim Tourette-Syndrom und in der palliativen Behandlung von Krebs und AIDS zugesprochen.<ref name="cannabis-med">cannabis-med.org: Clinical Studies and Case Reports</ref><ref name="DOI10.1016/j.jpainsymman.2013.02.018">Mary E. Lynch, Paula Cesar-Rittenberg, Andrea G. Hohmann: A Double-Blind, Placebo-Controlled, Crossover Pilot Trial With Extension Using an Oral Mucosal Cannabinoid Extract for Treatment of Chemotherapy-Induced Neuropathic Pain. In: Journal of Pain and Symptom Management. 47, 2014, S. 166–173, doi:10.1016/j.jpainsymman.2013.02.018.</ref>

Die genannten Anwendungsgebiete ergeben sich im Wesentlichen aus den Wirkungen der Inhaltsstoffe Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). Da es bei Krebskranken als Nebenwirkung der Chemotherapie oft zu großer Übelkeit und Erbrechen kommt und auch schon alleine der Geruch von Essen unerträglich sein kann, kann Cannabis durch seine antiemetische (Brechreiz lindernde) Wirkung diese Übelkeit vermindern und durch seine appetitanregende Wirkung zu der erwünschten Gewichtszunahme führen. Den appetitanregenden Effekt von Cannabis macht man sich auch in der AIDS-Therapie zu Nutze. Neben der Therapie ist es oft eine mangelnde Nahrungsaufnahme, die den Körper zusätzlich schwächt.

Die antiataktische (bei gestörten Bewegungsabläufen koordinierende) und antispastische (krampflösende) Wirkung der Cannabis-Wirkstoffe begründet die Anwendung zur Unterdrückung von Spasmen, Lähmungen und Krämpfen, wie sie bei Multipler Sklerose auftreten. Es kann die Krankheit zwar nicht heilen, aber die Symptome der Krankheit unterdrücken und dem Patienten so sein Leben erleichtern.

Aufnahme

Eine Studie (2001) legt nahe, dass medizinisches Cannabis durch orale Applikation und/oder Vaporisieren (Inhalieren) heilsamer wirkt, da die komplexe Wirkstoffkombination besser aufgenommen werde und karzinogene Verbrennungsprodukte vermieden werden.<ref name="DOI10.1300/J175v01n03_09">Franjo Grotenhermen: Harm Reduction Associated with Inhalation and Oral Administration of Cannabis and THC. In: Journal of Cannabis Therapeutics. 1, 2001, S. 133–152, doi:10.1300/J175v01n03_09.</ref> Auch kam die Studie "Effect of intrapulmonary tetrahydrocannabinol administration in humans" (2008) zu dem Schluss, dass das Verdampfen mit dem Vaporizer eine sinnvolle Methode zur Verabreichung von THC ist.<ref name="DOI10.1177/0269881108089581">L. Zuurman, C. Roy u. a.: Effect of intrapulmonary tetrahydrocannabinol administration in humans. In: Journal of Psychopharmacology. 22, 2008, S. 707–716, doi:10.1177/0269881108089581.</ref>

Nebenwirkungen

Als Nebenwirkungen einer Cannabistherapie können Schwindel, Müdigkeit, Übelkeit, erhöhter Puls („Herzrasen“, Tachykardie), Blutdruckabfall, Mundtrockenheit, Kopfschmerzen, gerötete Augen, psychische Störungen und eine Reihe weiterer unerwünschter Wirkungen auftreten, die auch von der Art der Verabreichung, der Dosis und Therapiedauer sowie von einer Vielzahl weiterer Faktoren abhängen.<ref name="MHRAreport">Sativex: Bericht für die Öffentlichkeit der britischen Zulassungsbehörde MHRA (englisch; PDF; 490 kB)</ref>

Arzneiliche Cannabis- und Cannabinoid-Zubereitungen

Cannabisblüten und Cannabisextrakte mit standardisierten Wirkstoffgehalten sowie synthetische Cannabinoide können bei verschiedenen Krankheitsbildern medizinisch angezeigt sein, wobei die Verschreibungsfähigkeit national verschieden geregelt ist. In Deutschland können Ärzte aller Fachrichtungen - ohne besondere Zusatzqualifikation - Dronabinol (sowohl als Fertig- als auch als Rezepturarzneimittel), Nabilon und das Cannabis-basierende Sublingualspray Sativex auch off-label (außerhalb der zugelassenen Indikationen) im Rahmen eines individuellen Heilversuchs verordnen, wenn sich Arzt und Patient davon einen Nutzen versprechen.

Pflanzliche Cannabiszubereitungen enthalten neben den Hauptwirkstoffen eine Reihe an natürlich vorkommenden Cannabinoiden, so dass sie sich in ihrem Wirkprofil von den isolierten Einzelsubstanzen unterscheiden können. Weitere auf Cannabisextrakt basierende Mittel, die auf einen festen Gehalt an THC und ggf. auch anderer Cannabinoide standardisiert sind, sind in der Entwicklung (Kapseln für die perorale Verabreichung, Sublingualtabletten).

Weniger arzneilich verwendet werden das Hanföl und das ätherische Hanföl. Nicht arzneilich verwendet werden das antiemetisch und psychoaktiv wirksame THC-Strukturanalogon Levonantradol oder das Nabitan.

Medizinische Cannabisblüten

Datei:Bediol, medicinale cannabis flos 5 gram, granulaat..jpg
Bediol, Cannabis flos aus den Niederlanden
Datei:Bedrocan, medicinale cannabis flos 5 gram.jpg
Bedrocan, Cannabis flos aus den Niederlanden
Datei:Blackberry medical cannabis.jpg
Medizinisches Cannabis aus den USA

Cannabisblüten (lat. „Cannabis flos“ ) sind in den Niederlanden in fünf Varietäten mit verschiedenen CBD- und THC-Nenngehalten verschreibungspflichtig für die Human- und Tiermedizin erhältlich<ref name="DOI10.1016/j.ejca.2007.09.010">Frederike K. Engels, Floris A. de Jong u. a.: Medicinal cannabis in oncology. In: European Journal of Cancer. 43, 2007, S. 2638–2644, doi:10.1016/j.ejca.2007.09.010.</ref>: Bedrocan (THC ca. 22 %; CBD <1 %), Bedrobinol (THC ca. 13,5 %; CBD <1 %), Bediol (THC ca. 6,3 %; CBD ca. 8 %), Bedica (THC ca. 14 %; CBD <1 %; gemahlene Blüten), sowie Bedrolite (THC <1 %; CBD ca. 9 %). Der Verkaufspreis wird mit 34,50 € exkl. 6 % MwSt. für 5 g Blüten angegeben (Stand Dezember 2015).<ref>Produkt-Portfolio des niederländischen Bureau voor Medicinale Cannabis (niederländisch)</ref> Die Cannabisblüten werden in den Niederlanden unter staatlicher Aufsicht angebaut, der Handel untersteht dem Bureau voor Medicinale Cannabis (BMC).

In Deutschland konnten Patienten medizinische Cannabisblüten per behördlicher Ausnahmegenehmigung zum ersten Mal im Februar 2009 legal aus der Apotheke beziehen.<ref>welt.de: „Erstmals Cannabis auf Rezept in Deutschland“, 16. Februar 2009.</ref> Die dafür benötigte Ausnahmegenehmigung kann bei der Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nach § 3 Abs. 2 BtMG beantragt werden. Sie berechtigt zum Erwerb von Cannabisblüten zur Anwendung im Rahmen einer ärztlich begleiteten Selbsttherapie.<ref name="bfarm" />

Sativex (Nabiximols)

Hauptartikel: Nabiximols

Das Mundspray mit den Handelsnamen Sativex (Wirkstoff: Nabiximols, bestehend aus pflanzlichem THC und CBD) ist in Kanada, Großbritannien, Tschechien, Dänemark und Deutschland zugelassen.

Die Zulassung umfasst die Behandlung von neuropathischen Schmerzen und Spasmen bei multipler Sklerose sowie zur Behandlung von Schmerzen, Übelkeit und Erbrechen in Zusammenhang mit Krebs- und AIDS-Erkrankungen. In Kanada umfasst die Zulassung die begleitende Behandlung von neuropathischen Schmerzen bei multipler Sklerose und die Schmerzbehandlung von Krebspatienten, bei denen eine Therapie mit Opioiden nicht anschlägt.<ref>Health Canada: Fact Sheet Sativex, August 2007.</ref>

Der Zulassung in Deutschland vorangegangen war im Mai 2011 die Umstufung von Cannabisextrakt als nicht verkehrsfähigem Betäubungsmittel (Anlage I des deutschen Betäubungsmittelgesetzes, BtMG) in die Gruppe der verschreibungsfähigen Betäubungsmittel (Anlage III des BtMG; nur als Fertigarzneimittel).<ref name="btmg_25">Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (BGBl. 2011 I S. 821)</ref>

Dronabinol

Hauptartikel: Dronabinol

Dronabinol ist ein teilsynthetisch hergestellter Stoff, der in Deutschland verkehrs- und verschreibungsfähig im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes ist. Dronabinol ist eine zu Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC) absolut strukturidentische Substanz, so dass beide Bezeichnungen teilweise synonym verwendet werden. In Deutschland ist Dronabinol nicht zugelassen; für die individuelle Therapie kann Dronabinol jedoch als Rezepturarzneimittel verordnet werden oder in Form des in den USA zugelassenen Fertigarzneimittels als Einzelimport gemäß § 73 AMG von dort bezogen werden. In den USA ist ein dronabinolhaltiges Fertigpräparat zur Behandlung der mit einem Gewichtsverlust einhergehenden Appetitlosigkeit (Anorexie) bei AIDS-Patienten sowie zur Behandlung von durch Zytostatika verursachte Übelkeit und Erbrechen in der Krebstherapie zugelassen.

Nabilon

Hauptartikel: Nabilon

Der vollsynthetisch hergestellte THC-Abkömmling Nabilon ist wie Dronabinol in Deutschland als Betäubungsmittel verkehrs- und verschreibungsfähig, aber seit 1991 nicht mehr als Fertigarzneimittel im Markt. Präparate gibt es beispielsweise noch in Kanada oder in Großbritannien.<ref>Datenbank der in UK zugelassenen Arzneimittel: electronic Medicines Compendium (eMC)</ref> Sie sind angezeigt zur Behandlung von Appetitlosigkeit und Abmagerung (Kachexie) bei AIDS-Patienten sowie zur Behandlung von Übelkeit und Erbrechen bei Chemo- und Strahlentherapie im Rahmen einer Krebstherapie.

Cannabis- und Cannabinoid-Studien

Krebs

In einer Übersichtsstudie von Juni 2014 wurde festgestellt, dass eine klinische Forschung zu möglichen Wirkungen gegen Krebs noch nicht existiert. Wegen der komplexen Chemie der hier wirksamen Cannabis-Komponenten habe es bislang nur vorklinische Studien (an Tiermodellen) gegeben. Weit verbreitet sei jedoch die Anwendung verschiedener Cannabis-Produkte zur Linderung belastender Nebenwirkungen von Krebsbehandlungen wie Schmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Appetitlosigkeit und Gewichtsverlust. Auch hier seien die klinischen Daten unvollkommen, aber zumindest gebe es neuere Studien, die über Erfolge mit einer Kombination von Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) bei der Schmerztherapie von Krebspatienten berichteten.<ref name="PMID24606496">G. Bar-Sela, A. Avisar, R. Batash, M. Schaffer: Is the clinical use of cannabis by oncology patients advisable? In: Current medicinal chemistry. Band 21, Nummer 17, Juni 2014, S. 1923–1930, PMID 24606496 (Review).</ref>

ADHS

Mögliche Anwendungen von Cannabinoiden bei Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS-Symptomatik) werden diskutiert. Brauchbare Erkenntnisse liegen jedoch noch nicht vor.<ref name="PMID25650954">S. E. Hadland, J. R. Knight, S. K. Harris: Medical marijuana: review of the science and implications for developmental-behavioral pediatric practice. In: Journal of developmental and behavioral pediatrics : JDBP. Band 36, Nummer 2, 2015 Feb-Mar, S. 115–123, doi:10.1097/DBP.0000000000000129, PMID 25650954, PMC 4318349 (freier Volltext) (Review).</ref>

Chronisches Schmerzsyndrom

Eine Metaanalyse von 2015 bezüglich der vorliegenden Forschungsliteratur kam zu dem Ergebnis, dass Cannabinoide bei chronischem Schmerzsyndrom angezeigt sein könnten, wenn andere Therapien erfolglos waren. Weitere Studien seien nötig, um die Auswirkungen der Dauer einer Behandlung und die beste Form der Verabreichung einschätzen zu können.<ref name="PMID25635955">D. G. Boychuk, G. Goddard, G. Mauro, M. F. Orellana: The effectiveness of cannabinoids in the management of chronic nonmalignant neuropathic pain: a systematic review. In: Journal of oral & facial pain and headache. Band 29, Nummer 1, 2015, S. 7–14, PMID 25635955 (Review).</ref>

Posttraumatische Belastungsstörung und angstlösende Wirkung

Ein Überblicksartikel von 2012 berichtete, dass Cannabinoide von Nutzen bei posttraumatischen Belastungsstörungen und bei der Löschung von Angst sein könnten.<ref name="PMID22736575">T. Passie, H. M. Emrich, M. Karst, S. D. Brandt, J. H. Halpern: Mitigation of post-traumatic stress symptoms by Cannabis resin: a review of the clinical and neurobiological evidence. In: Drug testing and analysis. Band 4, Nummer 7–8, 2012 Jul-Aug, S. 649–659, doi:10.1002/dta.1377, PMID 22736575 (Review).</ref>

Antidepresssive Wirkung

Vorklinische Studien (Tiermodelle) zeigten antidepresssive Effekte von Cannabidiol (CBD). Die Wirkungen sind jedoch hochkomplex, so dass mit klinischen Ergebnissen kurzfristig nicht zu rechnen ist.<ref name="PMID24923339">A. R. de Mello Schier, N. P. de Oliveira Ribeiro, D. S. Coutinho, S. Machado, O. Arias-Carrión, J. A. Crippa, A. W. Zuardi, A. E. Nardi, A. C. Silva: Antidepressant-like and anxiolytic-like effects of cannabidiol: a chemical compound of Cannabis sativa. In: CNS & neurological disorders drug targets. Band 13, Nummer 6, 2014, S. 953–960, PMID 24923339 (Review).</ref><ref name="PMID23108553">A. C. Campos, F. A. Moreira, F. V. Gomes, E. A. Del Bel, F. S. Guimarães: Multiple mechanisms involved in the large-spectrum therapeutic potential of cannabidiol in psychiatric disorders. In: Philosophical transactions of the Royal Society of London. Series B, Biological sciences. Band 367, Nummer 1607, Dezember 2012, S. 3364–3378, doi:10.1098/rstb.2011.0389, PMID 23108553, PMC 3481531 (freier Volltext) (Review).</ref>

Diabetes

Die Zusammenhänge zwischen Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) und der Wirkung von Cannabinoiden sind äußerst vielfältig. Einschätzungen zu Nutzen und Risiken einer eventuellen therapeutischen Anwendung sind nicht absehbar.<ref name="DOI10.1177/1474651410385860">M. Frisher, S. White, G. Varbiro, C. Voisey, D. Perumal, I. Crome, N. Khideja, J. Bashford: The role of cannabis and cannabinoids in diabetes. In: The British Journal of Diabetes & Vascular Disease. 10, 2010, S. 267-273, doi:10.1177/1474651410385860, (Review) (freier Volltext online).</ref>

Arteriosklerose

Während das Rauchen von Cannabis, wie das Rauchen von Tabak, das Risiko von Arteriosklerose erhöht, gibt es vorklinische Anzeichen (bei Tiermodellen), dass bei anderer Einnahme Cannabinoide die Entwicklung von Arteriosklerose hemmen können.<ref name="PMID22278660">S. Singla, R. Sachdeva, J. L. Mehta: Cannabinoids and atherosclerotic coronary heart disease. In: Clinical cardiology. Band 35, Nummer 6, Juni 2012, S. 329–335, doi:10.1002/clc.21962, PMID 22278660 (Review).</ref><ref name="PMID22612332">S. Steffens, P. Pacher: Targeting cannabinoid receptor CB(2) in cardiovascular disorders: promises and controversies. In: British journal of pharmacology. Band 167, Nummer 2, September 2012, S. 313–323, doi:10.1111/j.1476-5381.2012.02042.x, PMID 22612332, PMC 3481040 (freier Volltext) (Review).</ref>

Report des Institute of Medicine, National Academy of Sciences

1999 veröffentlichte das US-amerikanische Institute of Medicine (IOM) der National Academy of Sciences den Report „Marijuana and Medicine: Assessing the Science Base“, der den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Wirkungen und Risiken der medizinischen Verwendung von Cannabis bzw. Cannabinoiden zusammenfasste.<ref>„Marijuana and Medicine: Assessing the Science Base“, Institute of Medicine, 1999.</ref> Er beschreibt die Wirksamkeit und den therapeutischen Wert von Cannabinoiden, vor allem THC, für die Behandlung von Schmerz, Krankheiten des Stütz- und Bewegungsapparates, Spastiken bei Multiple Sklerose, Arthritis, Depression, Übelkeit, Erbrechen und Anorexie. Dem Nutzen stünden jedoch deutliche Risiken durch das Cannabis-Rauchen gegenüber.

Die Zukunft des Einsatzes von Cannabinoiden in der medizinischen Behandlung liege deshalb nicht im Rauchen von Cannabis, sondern in synthetischen Substanzen, die auf das körpereigene Cannabinoid-System wirken. Bis solche Substanzen entwickelt werden, empfehlen die Autoren Übergangslösungen. Besonders für Patienten, die an chronischen Schmerzen, Nebenwirkungen einer Chemotherapie oder AIDS leiden und bei denen eine Cannabis-Therapie indiziert sei, gebe es zurzeit keine Alternativen zum Rauchen von Cannabis. Deswegen sei mehr Forschung über die Auswirkungen des Rauchens von Cannabis notwendig. Die physiologischen Effekte von synthetischen, pflanzlichen und körpereigenen Cannabinoiden müssten besser untersucht werden, auch müsse mehr Forschung über wirksame und sichere Verabreichungsmethoden betrieben werden.

Rechtslage

Datei:Legality of cannabis for medical purposes.png
Die weltweit rechtliche Situation von medizinischem Cannabis · Stand: Mai 2014
 legal / teilweise legal
 entkriminalisiert
 keine zwingende Strafverfolgung
 illegal
 keine Information

Deutschland

In Deutschland ist Cannabis („Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen“) ein verkehrs- und verschreibungsfähiges Arzneimittel – sofern es „in Zubereitungen, die als Fertigarzneimittel zugelassen sind“<ref name="btmg_III">Anlage III des BtMGVorlage:§§/Wartung/juris-seite</ref> zur Anwendung kommt. Dies trat 2011 mit der 25. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften ein.<ref name="btmg_25" />

In anderen Formen ist Cannabis lediglich für die Arzneimittelherstellung,<ref>Anlage II des BtMGVorlage:§§/Wartung/juris-seite</ref> nicht hingegen für die therapeutische Verwendung,<ref>Anlage I des BtMGVorlage:§§/Wartung/juris-seite</ref> verkehrsfähig. Jedoch können Patienten bei der Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs. 2 BtMG zum Erwerb von Cannabisblüten zur Anwendung im Rahmen einer ärztlich begleiteten Selbsttherapie beantragen. Im Antrag muss der Patient darlegen, dass andere Therapien nicht ausreichend wirksam waren und eine Behandlung mit anderen Cannabismedikamenten nicht möglich ist, etwa weil die Kosten einer Behandlung mit verschreibungsfähigen Cannabismedikamenten nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Dem Antrag muss zudem eine ärztliche Stellungnahme beigefügt werden.<ref name="bfarm">bfarm.de: Hinweise für Patientinnen und Patienten: Antrag auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG zum Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie (Stand: März 2013) (PDF)</ref>

2007 wurde solch eine Ausnahmegenehmigung erstmals für eine an multipler Sklerose erkrankte Patientin erteilt, da eine solche Genehmigung nach dem Gesetz „nur ausnahmsweise zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken“ möglich ist. Vorangegangen war die Legitimation durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes im Jahr 2005, das in dieser Sicherstellung der notwendigen medizinischen Versorgung der Bevölkerung einen im öffentlichen Interesse liegenden Zweck im Sinne des § 3 Abs. 2 BtMG sah.<ref>Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Az. 3C 17.04, 19. Mai 2005.</ref>

Am 22. Juli 2014 entschied das Kölner Verwaltungsgericht, dass der Eigenanbau in Einzelfällen chronischen Schmerzpatienten, nach Überprüfung, erlaubt werden könne.<ref>http://www.vg-koeln.nrw.de/presse/pressemitteilungen/14_140722/index.php</ref> Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat dagegen Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt, so dass die Entscheidung bis auf Weiteres keine Rechtskraft entfaltet.<ref>Nach Kölner Cannabis-Urteil:– Behörde geht in Berufung, Patienten in den Hungerstreik. In: Legal Tribune Online, 2. September 2014.</ref>

Österreich

In Österreich sind Zubereitungen aus Cannabis gemäß § 14 Zif. 3 Suchtgiftverordnung nicht verschreibbar. Ausgenommen sind lediglich zugelassene Fertigarzneimittel (Arzneispezialitäten).<ref name="ris_bka">ris.bka.gv.at: Suchtgiftverordnung</ref>

International

Zurzeit gehören Belgien, die Niederlande, Spanien, Italien, Finnland, Portugal, Tschechien, Israel, Kanada, Großbritannien, Neuseeland und 20 Bundesstaaten der USA zu den Staaten, in denen Cannabis oder seine Wirkstoffe arzneilich genutzt werden können.<ref>Health Canada: Medical Use of Marijuana</ref><ref>Independent: Medical marijuana goes on sale in Dutch pharmacies, 1. September 2003</ref><ref>Haaretz: Israeli government approves guidelines for medical marijuana, 7. August 2011</ref>

Siehe auch

Portal Portal: Hanf – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Hanf

Literatur

  • P. F. Whiting, R. F. Wolff, S. Deshpande, M. Di Nisio, S. Duffy, A. V. Hernandez, J. C. Keurentjes, S. Lang, K. Misso, S. Ryder, S. Schmidlkofer, M. Westwood, J. Kleijnen: Cannabinoids for Medical Use: A Systematic Review and Meta-analysis. In: The Journal of the American Medical Association (JAMA), Band 313, Nummer 24, 2015 Jun 23-30, S. 2456–2473, doi:10.1001/jama.2015.6358, PMID 26103030 (Review).
  • Cannabis sativa, in: Detlev Schneider, Frank Richling: Checkliste Arzneimittel A - Z, Georg Thieme Verlag 2013, S. 111-113, ISBN 3-13-160226-0.
  • Michael Backes: Cannabis pharmacy: the practical guide to medical marijuana, New York: Black Dog & Leventhal Publishers 2014, ISBN 1603763341.
  •  Didier M. Lambert: Cannabinoids in Nature and Medicine. Helvetica Chimica Acta, 2008, ISBN 978-3-906390-56-7.
  •  Tod H. Mikuriya (Hrsg.): Marijuana: Medical Papers, 1839–1972 (Cannabis: Collected Clinical Papers). Symposium Publishing, 2007, ISBN 978-1-57733-219-0.
  • Janet E. Joy, Stanley J. Watson, Jr., John A. Benson, Jr. (Hrsg.): Marijuana and Medicine: Assessing the Science Base, Veröffentlichung des Institute of Medicine der National Academy of Sciences der USA, National Academies Press 1999, ISBN 978-0-309-07155-0, (free fulltext online).

Weblinks

Commons Commons: Cannabis als Arzneimittel – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Medienberichte

Einzelnachweise

<references />

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