Bundesminister (Österreich)


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Bundesminister
Österreichisches Bundeswappen Sitzungssaal des Ministerrates im Bundeskanzleramt
Österreichisches Bundeswappen Sitzungssaal des Ministerrates im Bundeskanzleramt
Stellung Oberstes Organ des Bundes
Staatsgewalt Exekutive
Gründung 1. Oktober 1920 (österr. Bundes-Verfassungsgesetz i.K. 10. Okt., ursp. 1760 als Staatsminister)
Sitz Wien 1, Ballhausplatz
Vorsitz Bundeskanzler: Werner Faymann (SPÖ)
Vizekanzler: Reinhold Mitterlehner (ÖVP)
Bestandsgarantie Art. 19 Abs 1 B-VG
Website www.bundesregierung.at

Als Bundesminister werden in Österreich die Mitglieder der Bundesregierung bezeichnet.

Zur Funktion

Die Bundesminister gehören – neben dem Bundespräsidenten, den Staatssekretären und den Mitgliedern der Landesregierungen – zu den obersten Organen der Vollziehung des Bundes (Art. 19 Abs 1 B-VG.). Die Minister bilden den Ministerrat (Regierungskabinett).

Der Bundeskanzler ist als Vorsitzender der Bundesregierung primus inter pares (‚Erster unter Gleichen‘) unter den Bundesministern.<ref>Die österreichische Verfassung gibt in Art. 19 Abs 1 B-VG „Die obersten Organe der Vollziehung sind der Bundespräsident, die Bundesminister und Staatssekretäre sowie die Mitglieder der Landesregierungen.“ Das ist dahingehend zu interpretieren, dass Bundes- und Vizekanzler zu den Ministern zählen, was ihre Stellung als staatliches Organ betrifft.</ref> Er ist den übrigen Bundesministern gegenüber nicht weisungsberechtigt. Im Gegensatz zum deutschen Bundeskanzler (der nicht als Bundesminister bezeichnet wird) besitzt der österreichische Bundeskanzler auch keine Richtlinienkompetenz.

Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt bzw auch wieder entlassen. Sie werden vom Nationalrat (dem österreichischen Parlament) weder gewählt noch bestätigt, sie können jedoch sowohl gemeinsam als auch einzeln durch ein Misstrauensvotum abgewählt werden. Der Bundeskanzler kann dem Bundespräsidenten einzelne Bundesminister zur Abberufung vorschlagen.

Neben den beauftragten Bundesministern, das sind die, die einem Ministerium vorstehen, kann es auch Kanzleramtsminister mit oder ohne Portefeuille geben, die am Bundeskanzleramt agieren.

Den Bundesministern werden Staatssekretäre zur Unterstützung beigegeben; sie sind dem Bundesminister gegenüber weisungsgebunden und keine Mitglieder der Bundesregierung, nehmen jedoch an den Ministerratssitzungen mit beratender Stimme teil; außerdem sitzen sie im Parlament zusammen mit den Bundesministern auf der Regierungsbank, und vertreten dort auch ihre Minister in Abwesenheit.

Aktuelle Bundesregierung

Hauptartikel: Bundesregierung Faymann II

Die neue Bundesregierung unter Werner Faymann (SPÖ) wurde am 16. Dezember 2013 vom Bundespräsidenten Heinz Fischer angelobt. Diese weist nach zum Teil konfliktreichen Koalitionsgesprächen zwischen SPÖ und ÖVP folgende Mitglieder auf:

Bundesministerium (für) Amtsinhaber Partei Staatssekretär
Bundeskanzleramt Werner Faymann SPÖ Sonja Steßl (SPÖ)
Finanzen Hans Jörg Schelling ÖVP
Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz ÖVP
Bundesminister im Bundeskanzleramt, zuständig für Kunst, Kultur, Verfassung und Medien Josef Ostermayer SPÖ
Gesundheit Sabine Oberhauser SPÖ
Innen Johanna Mikl-Leitner ÖVP
Justiz Wolfgang Brandstetter parteilos, von (ÖVP) nominiert
Landesverteidigung und Sport Gerald Klug SPÖ
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Andrä Rupprechter ÖVP
Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer SPÖ
Bundesministerium für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek SPÖ
Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger SPÖ
Bundesministerium für Familien und Jugend Sophie Karmasin parteilos, von (ÖVP) nominiert
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Reinhold Mitterlehner ÖVP Harald Mahrer

Weblinks

Einzelnachweise

<references />