Bundeswappen Deutschlands


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Bundeswappen Deutschlands
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Details
Eingeführt 20. Januar 1950
Wappenschild Bundesadler im goldenen Schild
Vorgänger-
versionen
verschiedene seit dem 12. Jahrhundert

Das Bundeswappen ist das Staatswappen der Bundesrepublik Deutschland. Es weist die Farben der Nationalflagge Schwarz-Rot-Gold auf.

Das Hoheitszeichen zeigt auf goldgelbem, unten spitz zulaufendem Wappenschild in zeichenhaft reduzierter Form den einköpfigen schwarzen Adler, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe, den sogenannten Bundesadler. Das Wappen ist identisch mit dem von Karl-Tobias Schwab 1926 entworfenen, ab 1928 gebräuchlichen Staatswappen des Deutschen Reichs der Zeit der Weimarer Republik, dessen Adler noch als Reichsadler bezeichnet wird. Das Bundeswappen unterscheidet sich vom Bundesschild, dem den deutschen Bundesbehörden und der Bundeswehr für Dienstflaggen und Truppenfahnen vorbehaltenen Halbrundschild mit einer Variante des Bundesadlers. Das Bundeswappen ist neben dem Bundessiegel, der Bundesflagge, der Bundeshymne, der Bundeshauptstadt und dem Tag der Deutschen Einheit ein Staatssymbol Deutschlands, allerdings ohne Verfassungs- oder Gesetzesrang.<ref>Bundeszentrale für politische Bildung: Artikel Staatssymbole im Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, abgerufen im Portal bpb.de am 3. Oktober 2012</ref>

Geschichte

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Römischer Adler (Aquila) neben dem Augustusprofil auf dem antiken Augustus-Kameo im Zentrum des Lotharkreuzes
Datei:Augustale.jpg
Reichsadler auf einer Augustale Friedrichs II. aus der Münze von Messina, nach 1231
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Siegel der Goldenen Bulle von 1356 mit dem Bildnis Kaiser Karls IV., flankiert von dem einköpfigen Reichsadler auf dem Reichswappen und dem Böhmischen Löwen auf dem Landeswappen des Königreichs Böhmen

Das deutsche Wappen, in Gold,<ref>Hinweis: In der Heraldik sind Gold und Gelb gleichwertig.</ref> darauf ein stilisierter rot bewehrter schwarzer, nach rechts<ref>Hinweis: Rechts und links werden in der Heraldik immer vom Schildträger aus gesehen.</ref> blickender Adler, ist eines der ältesten Staatssymbole der Welt und – neben dem österreichischen Bundesadler (Bundeswappen Österreichs), der dieselben Ursprünge hat – das älteste heute noch bestehende europäische Hoheitszeichen. Seine Ursprünge reichen weit vor das Zeitalter der Nationalstaaten zurück.

In der Antike galt der Adler als Bote der Götter. In der griechischen Mythologie versinnbildlicht er Zeus, bei den Römern Jupiter und bei den Germanen den Hauptgott Odin. Neben der göttlichen Ewigkeit symbolisiert er auch Mut und Stärke, weshalb der Vogel auf militärischen Bannern oft abgebildet wurde. Seit etwa 100 v. Chr. war der Adler das höchstrangige Feldzeichen der römischen Legionen. Im römischen Kaiserkult symbolisierte ein aufsteigender Adler die Apotheose des verstorbenen Kaisers.

Die goldene Farbe des Wappenschildes verweist auf den Bedeutungsgehalt des Kaisertums. Die schwarze Farbe des Adlers ergibt sich aus dem heraldischen Streben nach einer kontrastreichen Tingierung, die dem Interesse einer guten Wahrnehmung aus Fernsicht geschuldet ist.

Als Karl der Große im Jahre 800 das römische Kaisertum nach der Idee der Translatio imperii auf sich als Herrscher des Frankenreichs übertrug, übernahm er auch die Aquila, den Legionsadler römischer Feldzeichen, als Symbol der universalen kaiserlichen Befehlsgewalt über das Römische Weltreich. Auf seinem Palast zu Aachen ließ er – wie Richer von Reims berichtete und Thietmar von Merseburg bestätigte – einen metallenen, vermutlich goldenen Adler anbringen, der noch zur Zeit Heinrichs IV. vorhanden war.<ref>Arno Gaier: Adler, Heer- und Königsfahnen – Herrschaftszeichen im hoch- und spätmittelalterlichen Imperium. GRIN Verlag, München 2013, ISBN 978-3-656-37875-4, S. 6</ref><ref>Zweifel an der These einer Kontinuität des kaiserlichen Adlersymbols bei: Jürgen Römer: Der Adler als Symbol Karl des Großen? In: Franz-Reiner Erkens (Hrsg.): Karl der Große und das Erbe der Kulturen. Akademie Verlag, Berlin 2001, ISBN 3-05-003581-1, S. 185</ref>

Der Adler symbolisierte zu dieser Zeit keinen bestimmten Staat unter anderen, sondern die Idee der universalen weltlichen Ordnung überhaupt, den Reichsgedanken, so wie das Heilige Römische Reich zunächst übernational und universal gedacht war. Im Laufe der Jahrhunderte machte der Adler als Reichsadler eine mehrfache Wandlung durch, vom imperialen zu einem mit dem Begriff „Deutschland“ verbundenen staatlichen Symbol, daneben auch zu einem Freiheits- und schließlich zum Nationalsymbol. Parallel zum Entstehen national orientierter Staatswesen wie Frankreich oder England begann das Adlersymbol eine engere Beziehung zu Deutschland zu knüpfen, da wegen der personellen Verbindung zwischen der römischen Kaiser- und der deutschen Königswürde auch die nicht zu Kaisern gekrönten deutschen Könige den Adler führten.

Mittelalter

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Einköpfiger Adler auf einem mittelalterlichen Pfennig, ca. 1200
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Darstellung des doppelköpfigen Reichsadlers als Wappen Ottos IV. in der Chronica Maiora des Matthäus Paris, ca. 1250
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Abbildung Kaiser Heinrichs VI. im Codex Manesse mit einer farbigen heraldischen Darstellung des Reichsadlers
Datei:Giglio2.jpg
Abbildung des heutigen Bundeswappens auf Wappenschilden und Marineflaggen der kaiserlichen Flotte Friedrichs II. in der Seeschlacht von Giglio; Giovanni Villani: Nuova Cronica, frühes 14. Jahrhundert
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Reichsadler auf der Adlerdalmatika, um 1330

Im 12. Jahrhundert nahm der Adler mit dem Aufkommen des Wappenwesens heraldische Formen und zugleich Farben an: Er wurde schwarz in einen Schild mit der goldenen kaiserlichen Farbe gestellt; im 14. Jahrhundert bürgerte sich der Brauch ein, Fänge und Schnabel rot zu tingieren. Die erste heraldische Darstellung des deutschen Adlers findet sich auf einer Münze Friedrich Barbarossas aus den Jahren 1172 bis 1190, es folgen Adlerdarstellungen auf Pfennigen (z. B. Krems 1192, Rottweil zwischen 1200 und 1220); die erste farbige Wiedergabe (schwarz in goldenem Feld) erfolgte unter Kaiser Otto IV. (1198–1218).

Unter Otto IV. kristallisierte sich – neben dem ursprünglich imperialen, an die Kaiserwürde gebundenen – deutlicher der staatliche Bedeutungsgehalt des Adlersymbols heraus, denn dieser Kaiser führte als persönliches Wappen einen aus den englischen und deutschen Wappenbildern zusammengesetzten Schild; doch galt daneben der unveränderte Adlerschild als das Reichsbanner und eigentliche deutsche Reichswappen. Dieser Bezug wurde bald darauf noch deutlicher, weil das Adlersymbol sich in zwei Bedeutungslinien spaltete. Neben dem bisherigen einköpfigen Adler, der sich zusehends enger mit der deutschen Königswürde und mithin mit dem deutschen Reichsteil verband, kam – zunächst (seit dem 13. Jahrhundert) in der öffentlichen Meinung und erst später (seit Sigismunds Reichsvikariatssiegel 1401/2, Kaisersiegel 1433) auch in der amtlichen Praxis – der Doppeladler als Abzeichen des Kaisertums und des – immer noch übernational gedachten – Reichs auf. Die römisch-deutschen Kaiser führten fortan den Doppeladler, die oft schon zu Lebzeiten ihrer Vorgänger gekrönten römisch-deutschen Könige den einfachen. Der einköpfige Adler wurde zugleich das Stadtwappen der Krönungsstätte Aachen.

Mit dem Aufstieg des Städtewesens gewann der Adler einen weiteren, dem Herrschaftssymbol entgegengesetzten Bedeutungsgehalt: als Freiheits- und Unabhängigkeitssymbol. Viele Reichsstädte beziehungsweise solche Städte, die um ihre Unabhängigkeit von den umliegenden Fürstenstaaten kämpften, nahmen, um ihre tatsächliche oder angestrebte Reichsunmittelbarkeit öffentlich zu dokumentieren, für ihren Gebrauch in Wappen, Siegeln, Münzen, an Mauern und Stadttoren, den Adler an und stellten ihn den fürstlichen Wappen entgegen. Städtebünde führten ihn als gemeinsames Feldzeichen; das große Hauptbanner der Reichsstädte von 1462 zeigt neben dem Reichsadler nicht weniger als 18 städtische Adler. Noch heute führen aus dieser Zeit zahlreiche Orte den reichsstädtischen Adler, so Aachen, Dortmund, Duisburg, Eger, Essen, Goslar, Heilbronn, Kaiserswerth, Köln, Lübeck, Mühlhausen/Thüringen, Nimwegen, Nürnberg, Schweinfurt und viele andere.

Deutscher Bund

Bis zur Auflösung des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation 1806 führten die Habsburger Kaiser den Doppeladler mit unterschiedlichen Brustschilden, die die wechselhafte territoriale Entwicklung der Habsburgischen Besitzungen widerspiegelte. Als der letzte römisch-deutsche Kaiser Franz II., das nahe Ende des Heiligen Römischen Reichs ahnend, das Erzherzogtum Österreich in ein Kaisertum umwandelte, um sich so auch weiterhin die Ranggleichheit mit Napoleon I. zu sichern, nahm er auch für dieses einen Doppeladler als Wappen an. Dies führte dazu, dass in den beiden letzten Jahren des Reiches der österreichische Doppeladler den Brustschild des römisch-deutschen Doppeladlers zierte.

Der 1815 errichtete Deutsche Bund, dessen Mitgliedstaaten eifersüchtig über ihre Souveränität wachten, vermied es, ein eigentliches Bundessymbol anzunehmen, behalf sich aber provisorisch mit dem österreichischen Doppeladler, da Österreich die Führung im Deutschen Bund innehatte. Um der deutschen Einigungsbewegung, für die der Adler als deutsches Symbol selbstverständlich war, Wind aus den Segeln zu nehmen, erklärte der Deutsche Bund am 9. März 1848 den Doppeladler schließlich zum Bundeswappen. Die Frankfurter Nationalversammlung setzte ihn am 12. November 1848 in das Obereck der schwarz-rot-goldenen Marineflagge. Nach dem Scheitern der Deutschen Revolution verschwand auch der Bundes-Doppeladler wieder von der Bildfläche.

Deutsches Kaiserreich

Hauptartikel: Deutsches Kaiserreich

Bei der Bismarckschen Reichsgründung 1871 kam der Doppeladler, weil Österreich-Ungarn ihn führte, nicht mehr in Frage, doch war der Adler als deutsches Nationalsymbol unumstritten. Er kehrte in seiner ursprünglichen, einköpfigen Form als Reichsadler zurück, traditionell schwarz gefiedert und rot bewehrt; auch der goldene Hintergrund wurde beim großen und mittleren Wappen wieder verwendet (das kleine Wappen hatte keinen Hintergrund). Die gesetzliche Festlegung des Reichsadlers als Reichssymbol erfolgte durch einen Erlass von Kaiser Wilhelm I. am 3. August 1871 (Reichsgesetzblatt 1871, S. 318). Bereits seit dem 27. April 1871 wurde ein vorläufiges Reichssymbol verwendet, das sich in Details vom neuen Modell unterschied. Eine weitere Modifikation erfolgte durch einen Erlass von Kaiser Wilhelm II. am 6. Dezember 1888.

Der Reichsadler war mit einem Mittelschild belegt, in dem das preußische Staatswappen abgebildet war. Dieses war wiederum mit einem Herzschild belegt, in dem sich das Stammwappen der Hohenzollern befand. Das Mittelschild war von einer Kette des preußischen Ordens „vom Schwarzen Adler“ umgeben. Über dem Reichsadler schwebte eine fiktive Krone, die an die historische Reichskrone erinnerte, sich von dieser aber durch einen zusätzlichen Bügel sowie einige Details unterschied.

In der Kaiserlichen Kriegsflagge, später Reichskriegsflagge, war nicht der Reichs-, sondern der Preußische Adler abgebildet. Dieser war mit den Krönungsinsignien sowie mit einer Königskrone ausgestattet. Ab 1914 plante das Deutsche Reich den Reichsadler als Wappenelement auf Kolonialflaggen und Kolonialwappen einzuführen. Der Verlust der Kolonien im Ersten Weltkrieg vereitelte die Einführung.

Weimarer Republik

Datei:Flagge Deutsches Reich - Reichspräsident (1919-1921).svg
Flagge des Reichspräsidenten 1919–1921
Datei:Weimar Constitution.jpg
Staatswappen des Deutschen Reichs in der von Karl-Tobias Schwab entworfenen Form auf einem Druckexemplar der Weimarer Verfassung
Datei:Wappen Deutsches Reich (Weimarer Republik).svg
Reichswappen des Deutschen Reiches (1919–1928) nach dem Entwurf Emil Doeplers
Datei:Bundesarchiv Bild 102-08215, Berlin, Verfassungsfeier im Stadion.jpg
Reichsadler auf einer schwarz-rot-goldenen Reichsfahne, die bei der Feier des Verfassungstags am 11. August 1929 in das Berliner Stadion hereingetragen wird
Hauptartikel: Weimarer Republik

Die Ausrufung der Republik in Deutschland ging auch an den Staatssymbolen nicht spurlos vorbei. 1918/19 gab es Tendenzen, die traditionellen Symbole, ähnlich wie in der französischen Republik geschehen, radikal zugunsten neuer Symbole zu ersetzen. Die große Mehrheit der Entwürfe hielten jedoch am Reichsadler fest, vereinzelt gab es Tendenzen zur Wiedereinführung des Doppeladlers oder zur Änderung der Tingierung. Das ehemalige Reichsamt und nunmehrige Reichsministerium des Innern bat in der Folge die Heraldiker Stephan Kekule von Stradonitz und Emil Doepler um Vorschläge und Entwürfe. Einer von Doeplers Entwürfen sah die Beibehaltung des schwarzen einköpfigen und rotbewehrten, rotgezungten Adlers im goldenen Schilde unter Auslassung aller mit der Monarchie assoziierten Symbole vor. Dieser wurde nach einigem Zögern am 1. September 1919 durch das Kabinett angenommen.<ref>Akten der Reichskanzlei</ref>

Am 27. September 1919 wurden durch einen Erlaß des Reichspräsidenten erste Staatssymbole festgesetzt, darunter eine Flagge des Reichspräsidenten, die im Jahre 1921 in eine Standarte geändert wurde.

Am 11. November 1919 wurde das neue schlichte republikanische Wappen nach dem Entwurf Emil Doeplers im Reichsgesetzblatt Nr. 217 in der Bekanntmachung betreffend das Reichswappen und den Reichsadler bekanntgegeben: „Auf Grund eines Beschlusses der Reichsregierung gebe ich hiermit bekannt, daß das Reichswappen auf goldgelben Grunde den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewandt, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe.
Wird der Reichsadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die gleichen Farben, wie beim Adler im Reichswappen, zu verwenden, doch sind die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet.
Die im Reichsministerium des Innern verwahrten Muster sind für die heraldische Gestaltung des Reichswappens maßgebend.“

Bei dieser Bekanntmachung handelte es sich jedoch nicht um ein bindendes Gesetz. Im letzten Abschnitt wurde festgesetzt: „Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten.“ Dies wurde von Edwin Redslob, dem 1920 für die Koordination von staatlichen Kunst- und Kulturfragen erstmals berufenen Reichskunstwart, zum Anlass genommen, immer wieder neue Entwürfe des Adlers anfertigen zu lassen, sodass die genaue Ausformung des Reichsadlers weiterhin lange Zeit umstritten blieb. Insbesondere der Entwurf des expressionistischen Künstlers Karl Schmidt-Rottluff traf auf allgemein heftige Ablehnung.<ref>Entwurf des Reichsadlers von Karl Schmidt-Rottluff</ref>

Im weiteren Verlaufe der Republik wurden schließlich für die Amtssiegel Vorschläge von Siegmund von Weech angenommen, während sich die Entwürfe von Rudolf Koch und Karl Groß für die Dienstschilder durchsetzen konnten. Ab 1928 – bei der Reichswehr schon ab 1927 – erhielt der Reichsadler im offiziellen Reichswappen neue Formen, die Karl-Tobias Schwab (1887–1967) unter dem Einfluss der Neuen Sachlichkeit entworfen hatte.<ref>Jürgen Hartmann: Der Bundesadler. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte (Nr. 03/2008), Institut für Zeitgeschichte (Hg.), S. 495–509, hier S. 50.</ref><ref name="Brockhaus">Vgl. Abbildung des Reichswappens auf der Tafel: „Deutsches Reich: Wappen I“ in Der Große Brockhaus: Handbuch des Wissens in zwanzig Bänden, 21 Bde., 15. Auflage. Brockhaus, Leipzig 1928–1935; Bd. 4 (Chi–Dob, 1929), Tafel zwischen S. 648 und 649.</ref> Bei den Olympischen Sommerspielen 1928 fungierte er bereits als Erkennungszeichen der deutschen Sportler.<ref>Alois Friedel: Deutsche Staatssymbole. Herkunft und Bedeutung der politischen Symbolik in Deutschland. Athenäum Verlag, Frankfurt am Main/Bonn 1968, S. 54</ref> Dieses Reichswappen wurde das Bundeswappen der Bundesrepublik Deutschland, wie es Theodor Heuss am 20. Januar 1950 verkündete.<ref>Vgl. dazu Jana Leichsenring: Staatssymbole: Der Bundesadler. In: Aktueller Begriff, Deutscher Bundestag – Wissenschaftliche Dienste (Hg.), Nr. 83/08 (12. Dezember 2008), S. 2.</ref>

In der Standarte des Reichspräsidenten wurde der Adler in einer etwas anderen Gestalt präsentiert, was auf Grund des Gesetzestextes möglich wurde. Die erste Standarte wurde am 11. April 1921 eingeführt. Ab dem 5. Mai 1926 wurde das Design etwas geändert, indem man unter anderem an beiden Schwingen eine weitere Außenfeder hinzufügte. Beide Versionen wurden offenbar bis zum Jahr 1933 verwendet.

Zeit des Nationalsozialismus

Der Adler war im Deutschen Reich der NS-Zeit in einer anderen Form gestaltet. Anm.: nach dem „Anschluss“ Österreichs 1938 und zunächst inoffiziell bis 1943 war die Staatsbezeichnung „Großdeutsches Reich“ – bereits vor 1938 und in der heutigen Zeit wurde/wird auch der TerminusDrittes Reich“ verwendet, dieser Begriff war jedoch nie offizieller Name und seine Verwendung wurde Mitte 1939 von Adolf Hitler verboten.

Das von Hitler entworfene, einem römischen Legionsadler nachempfundene Emblem der NSDAP mit einem Hakenkreuz in den Adlerfängen und nach rechts gewandtem Kopf wurde durch die anlässlich des „Reichsparteitags der Freiheit“ 1935 im Reichstag beschlossenen Nürnberger Gesetze zum neuen Hoheitszeichen ernannt. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde das alte Reichswappen weitergeführt. Auch der Adler in der Standarte des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg behielt im Wesentlichen die alte Form, wobei sowohl Varianten von Adlern mit fünf als auch mit sechs Federn je Schwinge gezeigt wurden. Mit dem Tod von Hindenburgs Anfang August 1934 wurde Hitler Reichspräsident und acht Monate später mit Verordnung vom 11. April 1935 die Standarte des Reichspräsidenten abgeschafft. An ihre Stelle trat die persönliche Standarte Adolf Hitlers.<ref name="Dreyhaupt 2005">Dreyhaupt: Deutsche Nationalflaggen. In: Der Flaggenkurier Nr. 19 (2005)</ref>

Bereits am 17. Februar 1934 wurde in einer Verordnung des Reichspräsidenten von Hindenburg das Hoheitszeichen der NSDAP bei der Wehrmacht (damals noch Reichswehr) eingeführt. Getragen wurde es auf Uniformrock bzw. -bluse (z. B. bei Wehrmachthelferinnen), am Deckel von Schirm- oder Feldmütze sowie am Stahlhelm. So wurde es auch in der Anzugsordnung für das Reichsheer vom 14. November 1934 geregelt.

In Hitlers „Verordnung über das Hoheitszeichen des Reichs“ vom 5. November 1935 heißt es:
Um der Einheit von Partei und Staat auch in ihren Sinnbildern Ausdruck zu verleihen, bestimme ich:

  • Artikel 1: Das Reich führt als Sinnbild seiner Hoheit das Hoheitszeichen der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei.
  • Artikel 2: Die Hoheitszeichen der Wehrmacht bleiben unberührt.
  • Artikel 3: Die Bekanntmachung, betreffend das Reichswappen und den Reichsadler vom 11. November 1919 (Reichsgesetzbl. S. 1877) wird aufgehoben.
  • Artikel 4: Der Reichsminister des Innern erläßt im Einvernehmen mit dem Stellvertreters des Führers die zur Ausführung des Artikels 1 erforderlichen Vorschriften.

Die definitive Gestaltung des Hoheitszeichens des Reichs erfolgte jedoch erst mit einer Verordnung über die Gestaltung des Hoheitszeichens des Reichs vom 7. März 1936. Dort wurde erstmals festgelegt, dass der Kopf des Reichsadlers nach rechts (heraldisch gesehen aus der Blickrichtung des Wappentieres betrachtet) gewendet ist, der Parteiadler jedoch nach links zu blicken hatte. Somit war vom 5. November 1935 bis zum 7. März 1936 de jure der Parteiadler auch gleichzeitig das Hoheitszeichen des Deutschen Reichs. Eine praktische Anwendung ist jedoch unwahrscheinlich, da selbst die Reichsadler der Weimarer Republik auf Dienstsiegeln noch bis zum 31. März 1937 verwendet werden durften. Eine sofortige Umstellung auf den NS-Adler gab es somit nicht.<ref name="Dreyhaupt 2005" />

Akten der Präsidialkanzlei aus dem Jahr 1941 lassen jedoch darauf schließen, dass in der späteren Praxis beide Formen des NS-Adlers als Hoheitszeichen des Reiches Verwendung fanden. Adolf Hitler hatte immer wieder bei verschiedenen Einzelanlässen angeordnet, dass anstelle des Reichsadlers der Parteiadler zu gebrauchen sei. Er vermied ausdrücklich eine endgültige Entscheidung über die Blickrichtung des Reichsadlers, da dadurch kein Schaden angerichtet würde.<ref name="Dreyhaupt 2005" />

Zur Zeit des Nationalsozialismus wurde der Adler oft in monumentaler, martialischer Gestaltung, in betontem Gegensatz zur schlichten republikanischen Form, dargestellt.

Fast unbekannt ist die Bekanntmachung des Chefs des Wehrmachtamts im Reichskriegsministerium vom 9. April 1936, in der es heißt: „Der Herr Reichskriegsminister hat entschieden, daß an dem Aussehen der Wehrmachtsadler nichts geändert wird. Der Kopf des Adlers bei den Hoheitszeichen der Wehrmacht bleibt deshalb nach links gewandt, soweit nicht besondere Gründe für eine andere Kopfstellung vorliegen, z. B. an den Truppenfahnen: Kopf zur Stange, an dem Stahlhelm: Blick nach vorn.“

Bundesrepublik Deutschland

Nach dem Wiedererstehen deutscher Staatlichkeit auf demokratischer Grundlage nach dem Zweiten Weltkrieg wollte die Regierung Adenauer der Bundesrepublik Deutschland auf Vorschlag des Bundesinnenministers Heinemann mit dem Adler der Weimarer Republik das alte Reichssiegel als Bundessiegel wieder einführen, dadurch symbolisch die Kontinuität zur Weimarer Republik herstellen und die DDR von der Verwendung abhalten.<ref>32. Kabinettssitzung am 21. Dezember 1949</ref> Kraft seiner Ehrenhoheit über Staatssymbole ordnete Bundespräsident Theodor Heuss am 20. Januar 1950 das deutsche Wappen auf Grund eines Beschlusses der Bundesregierung unverändert so an, wie es schon in der Weimarer Zeit des Deutschen Reiches geführt worden war und seit der Deutschen Einheit 1990 wieder als gesamtdeutsches Wappen gilt.<ref>Erlaß über die Dienstsiegel vom 20. Januar 1950, BGBl. I, S. 26</ref> Mit der Bekanntmachung über die farbige Darstellung des Bundeswappens vom 4. Juli 1952 konkretisierte Bundesinnenminister Robert Lehr die vorangegangene heraldische Festlegung durch die amtliche Vorgabe eines farbigen Musters.<ref>Erinnerung an die Bekanntmachungen von 1950 und 1952 zur Festlegung des Bundeswappens durch eine Postkarte, abgerufen im Portal bmi.bund.de des deutschen Bundesministeriums des Innern am 21. Dezember 2012</ref> Das Wiederanknüpfen an die Hoheitszeichen des Deutschen Reiches der Zeit der Weimarer Republik entsprach dem Rechtsgedanken des Fortbestandes des Deutschen Reiches und dem anfänglichen Alleinvertretungsanspruch, den die Bundesrepublik als Grundlinie ihres staatlichen Selbstverständnisses seit 1949 in ihrer Politik vertrat. Neben den amtlichen Darstellungen des Bundesadlers wie im Bundeswappen, in der Dienstflagge der Bundesbehörden oder in der Standarte des Bundespräsidenten ist seine stilistische Gestaltung zu anderen repräsentativen Zwecken, zum Beispiel auf Münzen oder an der Stirnwand des Deutschen Bundestages, den Bundesbehörden freigestellt und spiegelt eine breite Skala modernen künstlerischen Empfindens.<ref name="Bundeswappen">Bekanntmachung betreffend das Bundeswappen und den Bundesadler. Vom 20. Januar 1950</ref>

Gestaltung des Bundeswappens

Datei:Schild-Deutsche Botschaft.jpg
Bundesadler als Hoheitszeichen auf einem Botschaftsschild
Datei:Schellenbaum Bundeswehr.JPG
Bundesadler auf einem Schellenbaum eines Musikkorps der Bundeswehr, in Form und Funktion einem Feldzeichen angenähert
Datei:Dmitry Medvedev in Germany 5 June 2008-7.jpg
Bundesadler des Kleinen Bundessiegels als Corporate Design der deutschen Bundesregierung,<ref>Siehe hierzu: Das Corporate Design der Bundesregierung, Website im Portal styleguide.bundesregierung.de (Presse- und Informationsamt der Bundesregierung), abgerufen am 10. Oktober 2013</ref> hier bei einer gemeinsamen Presseerklärung der Bundeskanzlerin Angela Merkel mit dem russischen Präsidenten Dmitri Anatoljewitsch Medwedew im Juni 2008

Kunstgeschichtlich ist die durch Karl-Tobias Schwab 1926 geprägte Gestaltung des Bundeswappens aufgrund seiner zeichenhaft reduzierten Form in den Kontext der Reformbemühungen des Deutschen Werkbundes und der Neuen Sachlichkeit als der Moderne der sogenannten Goldenen Zwanziger einzuordnen.

Datei:Bonn Bundestag Plenarsaal2.jpg
Bundesadler 2 (1992) von Günter Behnisch (nach dem Bundesadler 1 von Ludwig Gies, 1953) im Plenarsaal des Bonner Bundestages

Rechtlich ist heute für die Gestaltung des Wappens und des Bundesadlers die Bekanntmachung des Bundespräsidenten Theodor Heuss vom 20. Januar 1950 maßgeblich, die aufgrund eines Beschlusses der Bundesregierung unter Konrad Adenauer erging.<ref>BGBl. I 1950, S. 26</ref> Die Beschreibung des Bundeswappens ist dort in Anlehnung an das Wappen der Weimarer Republik gehalten. Selbst der Text der Erklärung entspricht fast genau dem der Weimarer Republik. Es heißt in der Bekanntmachung,

„[…] daß das Bundeswappen auf goldgelbem Grund den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe.
Wird der Bundesadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die gleichen Farben wie beim Adler im Bundeswappen zu verwenden, doch sind die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet.“

Dabei ist „rechts“ traditionsgemäß aus den Augen des Wappenträgers gesehen, der von seiner Position aus die Rückseite des Wappens betrachtet. Blickt man also von vorne auf den Adler, so erscheint sein Kopf nach links gerichtet. Im Gegensatz zu den Wappen vieler anderer Länder gibt die Bekanntmachung aber nur einen Rahmen zur Gestaltung vor. Die genauen Details sind nicht fest geregelt. Ganz im Gegenteil heißt es dort ausdrücklich weiter,

„Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten.“<ref name="Bundeswappen" />

Diese Regelung macht es möglich, dass der Bundesadler in einer Vielzahl von Formen erscheint. Beispielsweise ist sein Umriss auf den deutschen Euromünzen kreisförmig, während er auf amtlichen Dokumenten oft in den Rahmen eines Sechsecks (als Zeichen der Republik) eingepasst ist. In allen Fällen wird er aber den allgemeinen Vorgaben aus dem ersten Absatz gerecht.

Verbote

Das Bundeswappen unterliegt als Hoheitszeichen dem Verunglimpfungsverbot des § 90a Strafgesetzbuch. Zuwiderhandelnde werden mit Freiheits- und Geldstrafe bedroht. Ferner können die Ordnungsbehörden nach § 124 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten die nicht-amtliche Verwendung des Bundeswappens verfolgen, etwa wenn durch Aufhängen der sogenannten „Bundeswappenflagge“ an einem Privatgebäude der Eindruck erweckt werden kann, es handele sich um ein Dienstgebäude einer Bundesbehörde.<ref>„Bundeswappenflagge“ als Hausdekoration, Informationsseite des Bundesministers des Innern, abgerufen am 11. August 2012</ref>

Die Adler im Deutschen Bundestag

In seiner wohl bekanntesten Form hing der Adler als großes Wandrelief im Plenarsaal des Bundestages im Bonner Bundeshaus. Unter der von dem Künstler Ludwig Gies 1953 geschaffenen Figur lieferten sich die großen Politiker der alten Bundesrepublik ihre Redeschlachten. Der etwas füllig geratene Vogel, der bald den Spitznamen „Fette Henne“ bekam, wurde tausendfach auf Fotos, in Zeichnungen und auf Karikaturen abgebildet und wurde im öffentlichen Bewusstsein das selbstverständliche Symbol der Bonner Republik in den 1950er bis 1980er Jahren.

Für das Wasserwerk war der Gipsadler zu groß, weswegen eine verkleinerte Kopie aus Holz, der Bundesadler 2, aufgehängt wurde. Im neuen Plenarsaal sollte ursprünglich wieder der alte Bundestagsadler aufgehängt werden, jedoch setzte Architekt Günter Behnisch durch, dass aus gestalterischen Gründen eine Kopie aus Aluminium, der Bundesadler 3, angefertigt wurde.

Nach dem Umzug in das Reichstagsgebäude nach Berlin machte der Architekt Norman Foster den Vorschlag, den Adler neu zu gestalten. Ludwig Gies genoss für seinen Adler jedoch urheberrechtlichen Schutz, der mittlerweile auf seine Erben übergegangen ist. Diese weigerten sich, ihre Zustimmung zu einer Umgestaltung zu geben. Da sich das Urheberrecht jedoch nur auf die Vorderseite des Adlers bezog, konnte letztlich die im Reichstagsgebäude sichtbare Rückseite des Adlers, der Bundesadler 4, neu entworfen werden. Die Vorderseite des Bundesadlers im Reichstagsgebäude, der Bundesadler 5, weist wiederum große Ähnlichkeit zu den Bundesadlern 1 bis 3 auf. Bemerkenswerter Unterschied ist, dass die ersten Bundesadler ein bewusst asymmetrisches, lückenhaftes Gefieder hatten, das die Abgeordneten an die eigene Unvollkommenheit erinnern und zur Bescheidenheit mahnen sollte. Beim Bundesadler 5 ist diese Symbolik deutlich weniger ausgeprägt.

Gefertigt wurden der Bundesadler 3, 4 und 5 von der Firma Trendelkamp in Nordwalde (Westfalen).

Literatur

  • Birgit Laitenberger, Maria Bassier: Wappen und Flaggen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder. Heymanns, 2000, ISBN 3-452-24262-5.
  • Günther Gugel: Themenblätter im Unterricht – Nr. 29: Nationale Symbole. Hrsg: Bundeszentrale für politische Bildung, Franzis print & media GmbH, auch als PDF-Datei hier (PDF; 850 kB) erhältlich.
  • Informationen zur politischen Bildung – Sonderheft: Deutsche Wappen und Flaggen. Hrsg.: Bundeszentrale für politische Bildung, Franzis print & media GmbH.
  • Alois Friedel: Deutsche Staatssymbole. Herkunft und Bedeutung der politischen Symbolik in Deutschland. Frankfurt am Main 1968.
  • Jürgen Hartmann: Der Bundesadler. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, Bd. 56, Heft 3/2008, S. 494–509.
  • Deutscher Bundestag: Handbuch Visuelle Identität. April 2011.
  • Edwin Redslob: Die künstlerische Formgebung des Reichs. Werkkunst Verlag, Berlin 1926

Weblinks

Commons Commons: Bundeswappen Deutschlands – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

<references />