Facebook Inc.
Facebook, Inc. | |
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Facebook New Logo (2015).svg | |
Rechtsform | Incorporated |
ISIN | US30303M1027 |
Gründung | 2004<ref name="Newsroom">Key Facts. Website von Facebook</ref> |
Sitz | Menlo Park, Kalifornien, Vereinigte Staaten |
Leitung | Mark Zuckerberg, Vorsitzender und CEO<ref name="Newsroom" /> |
Mitarbeiter | 11.996 (30. September 2015)<ref>http://newsroom.fb.com/company-info/</ref> |
Umsatz | 12,47 Mrd. US-Dollar (2014)<ref>Facebook Aktie - auf boerse.de, abgerufen am 22. November 2015</ref> |
Branche | Soziale Medien |
Website | www.facebook.com |
Facebook Inc. ist ein US-amerikanisches Unternehmen mit Sitz in Menlo Park, Kalifornien. Der Gesellschaft gehören das soziale Netzwerk Facebook, die Video- & Foto-Sharing-App Instagram und der Messenger WhatsApp. Verzeichnete das Unternehmen im Jahr 2010 noch 2.127 Mitarbeiter bei einem Umsatz von 1,97 Mrd. USD und einem Jahresüberschuss von 606 Mio. USD, wuchs es im Jahr 2014 auf 9.199 Mitarbeiter an bei einem Umsatz von 12,47 Mrd. USD und einem Jahresüberschuss von 2,9 Mrd. USD.<ref>Facebook Aktie - auf boerse.de, abgerufen am 22. November 2015</ref> Im 4. Quartal 2015 erreichte der Börsenwert des Unternehmens 306 Mrd. USD.<ref>Börsenwert von Facebook springt auf über 300 Milliarden Dollar - auf n-tv.de, abgerufen am 22. November 2015</ref>
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Gründung
Mark Zuckerberg gründete das Unternehmen im Juli 2004<ref>Facebooks Antrag auf Börsenzulassung bei der US-Börsenaufsichtsbehörde in der Fassung vom 16. Mai 2012, Abschnitt Prospectus Summary – Corporate Information, aufgerufen am 29. Mai 2012.</ref> zur Weiterentwicklung des gleichnamigen sozialen Netzwerkes Facebook. Das Unternehmen Facebook Inc. wird derzeit von Zuckerberg gemeinsam mit Chris Cox (Vizepräsident), Sheryl Sandberg (Chief Operating Officer) und Donald E. Graham (Chairman) geleitet.
Börsengang
Am 1. Februar 2012 stellte die Facebook Inc. Antrag auf Börsenzulassung.<ref>F. Lüke: Das teuerste Netzwerk der Welt. In: taz.de vom 2. Februar 2012</ref>
Am 18. Mai 2012 ging Facebook an die NASDAQ. Der Ausgabekurs war 38 US-Dollar. Dabei wurden Einnahmen von 16 Mrd. US-Dollar erzielt, was den damals größten Börsengang eines Internetunternehmens darstellte. Die Gesamtbewertung des Unternehmens lag auf Basis des Ausgabekurses bei rund 104 Mrd. US-Dollar.<ref>Börsengang: Facebook-Aktien kosten 38 Dollar. (Memento vom 19. Mai 2012 im Internet Archive) In: ftd.com vom 18. Mai 2012</ref>
Obwohl Experten einen deutlichen Anstieg der Kurse vorausgesagt hatten, verlor die Aktie innerhalb weniger Wochen fast ein Drittel ihres Werts und ohne einen Trend der Besserung halbierte sich der Aktienkurs bereits im August 2012 auf 19 Dollar. Der Börsengang wurde vom Wall Street Journal als „Fiasko“ bezeichnet.<ref>David Weidner: Facebook IPO Facts, Fiction and Flops. In: The Wall Street Journal. 30. Mai 2012, abgerufen am 12. Juni 2012. </ref> Der Verlust ließ auch die Aktienkurse anderer Internetunternehmen sinken.<ref>Facebook reißt sie mit nach unten. In: Handelsblatt. 5. Juni 2012, abgerufen am 12. Juni 2012. </ref>
Dennoch war Facebook der erfolgreichste Börsengang aller Internet-Unternehmen im Jahr 2012. Die Einnahmen in Höhe von 16 Mrd. US-Dollar betrugen 88 Prozent aller durch IPOs der Branche erzielten Erträge.<ref>Johannes Haupt: So erfolgreich waren die Börsengänge von Internetunternehmen 2012. In: t3n Magazin. 28. Dezember 2012, abgerufen am 1. Januar 2013. </ref>
Kauf von WhatsApp
Am 19. Februar 2014 kaufte Facebook Inc. den Messenger-Dienst WhatsApp für insgesamt 19 Milliarden US-Dollar (13,81 Milliarden Euro) gestückelt in 4 Mrd. bar sowie Facebook-Aktien im Restwert.<ref>http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/facebook-kauft-konkurrenten-whatsapp-fuer-milliardenbetrag-a-954546.html</ref><ref>Facebook übernimmt WhatsApp. Tagesschau.</ref> Im Zuge des Verkaufs zieht WhatsApp-Mitgründer Jan Koum in den Facebook-Verwaltungsrat ein. Aufgrund gestiegener Facebookaktien stieg der endgültige Ankaufspreis am 7. Oktober 2014 nach Freigabe durch das europäische sowie amerikanische Kartellamt auf 21,8 Milliarden US-Dollar.
Kauf von Oculus VR
Am 25. März 2014 gab Facebook Inc. den Abschluss einer Vereinbarung zur Übernahme von Oculus VR Inc., Entwickler der Virtual-Reality-Brille Oculus Rift, bekannt. Der Kaufpreis von rund 2 Milliarden Dollar setzt sich aus 400 Millionen Dollar in bar und 23,1 Millionen Facebook-Aktien im Wert von 1,6 Milliarden Dollar zusammen. Abhängig vom Erreichen bestimmter Geschäftsziele können weitere 300 Millionen Dollar in bar bzw. Aktien hinzukommen. Die Transaktion soll im Lauf des zweiten Quartals 2014 komplett erfolgt sein.<ref>http://newsroom.fb.com/news/2014/03/facebook-to-acquire-oculus/</ref>
Kauf von Moves
Am 24. April 2014 erwarb das Unternehmen die Fitness-App Moves der finnischen Entwicklerfirma ProtoGeo.<ref>Reuters: Facebook acquires fitness tracking mobile app Moves vom 24. April 2014</ref>
Eigentümerstruktur
Über die genaue Zusammensetzung der Hauptanteilseigner und deren Anteile am Unternehmen gibt es in der Presse unterschiedliche Angaben. Die Schweizer Handelszeitung veröffentlichte am 14. Mai 2012 nachfolgende Aktionärsstruktur: Mark Zuckerberg (28,2 %), Accel Partners (10 %), Dustin Moskovitz (7,6 %), Mail.ru Group (5,4 %), Eduardo Saverin (4 %), Sean Parker (4 %), Peter Thiel (2,5 %), Sheryl Sandberg (1,8 %), Microsoft (1,5 %), Greylock Partners (1,5 %), Cameron Winklevoss (0,22 %) und Tyler Winklevoss (0,22 %).<ref>Die Facebook-Eigner. In: Handelszeitung vom 14. Mai 2012</ref> Die Website whoownsfacebook.com kommt bei den Hauptanteilseignern auf die weitgehend gleichen Werte, führt aber in ihrer Liste weitere Aktionäre mit Anteilen deutlich unter 0,1 % am Unternehmen auf. Die Winklevoss-Zwillinge, die mit Zuckerberg einen Rechtsstreit über die Urheberschaft von Facebook führten, werden hier mit je 0,022 % gelistet.<ref>Who owns Facebook? Abgerufen am 20. Mai 2012</ref>
Finanzierung
Facebook hat in mehreren Finanzierungsrunden rund 1,24 Milliarden Dollar Kapital eingesammelt. Der erste Investor war der Internet-Unternehmer Peter Thiel. Auch der Softwarekonzern Microsoft hat sich an dem Unternehmen beteiligt. Das russische Investment-Unternehmen Mail.ru Group (früher Digital Sky Technologies) schoss in mehreren Schritten knapp 500 Millionen Dollar hinzu. Im Januar 2011 beteiligte sich nach einem bislang unbestätigten Bericht der New York Times auch die US-Investmentbank Goldman Sachs mit rund 400 Millionen Dollar. Das Geldhaus soll zudem eine besondere Anlageform entwickeln, über die ausgewählte Kunden in Facebook investieren können. So sollen weitere 1,5 Milliarden Dollar zusammenkommen.<ref name="dealbook">Goldman Offering Clients a Chance to Invest in Facebook. Abgerufen am 5. Januar 2010. </ref> Mehrere Konzerne, darunter Yahoo und Viacom, versuchten, Facebook vollständig zu übernehmen, die Gründer lehnten jedoch alle Angebote ab.<ref>Crunchbase</ref>
Der Börsengang wurde am 1. Februar 2012 beantragt und sollte ursprünglich bis zu 5 Milliarden Dollar erlösen.<ref name="Reuters">Facebook wagt Sprung an die Börse. Abgerufen am 2. Februar 2012. </ref> Von den tatsächlich eingenommenen 16 Mrd. US-Dollar entfielen auf Facebook 6,8 Mrd. und auf die bestehenden Anteilseigner 9,2 Mrd. US-Dollar. Zuckerberg nahm dabei durch den Verkauf von 30,2 Millionen Aktien 1,15 Mrd. US-Dollar ein.<ref>ap: Facebook’s IPO: Who’s who among shareholders. In: San Francisco Chronicle vom 18. Mai 2012</ref>
Datum | Investor | Summe | Quelle |
---|---|---|---|
2004 | Eduardo Saverin | 19.000 USD | |
2004 | Peter Thiel | 500.000 USD | |
2005 | Accel Partners (Investmentunternehmen) | 12,7 Mio. USD | |
2006 | Konsortium geführt von Greylock Partners (Investmentunternehmen) | 27,5 Mio. USD | <ref>Facebook-Fakten. Abgerufen am Januar 2010. </ref> |
2007 | Microsoft | 240 Mio. USD | |
2007 | Li Ka-shing | 60 Mio. USD | |
2009 | Mail.ru Group | 400 Mio. USD | <ref>Facebook Receives Investment From Digital Sky Technologies. Abgerufen am 9. Februar 2010. </ref><ref>Zeitung: DST erhöht erneut Anteil an Facebook. Abgerufen am 9. Februar 2010. </ref> |
2011 | Goldman Sachs, Mail.ru Group | 500 Mio. USD | <ref name="dealbook" /> |
Mit der Einführung einer neuen Aktienstruktur – die den bisherigen Anteilseignern mehr Kontrolle sichert – hatte das Unternehmen den Börsengang vorbereitet.<ref>Neue Aktienstruktur: Facebook fädelt Börsengang ein. Abgerufen am 9. Februar 2010. </ref>
Geschäftsmodell
Die Facebook-Nutzung ist für Mitglieder kostenlos. Einnahmen soll vor allem das Werbegeschäft bringen. In den Vereinigten Staaten hat das Unternehmen den größten Anteil am Markt für Bannerwerbung (Stand: November 2010).<ref>U.S. Online Display Advertising Market Delivers 22 Percent Increase in Impressions vs. Year Ago. 8. November 2010, abgerufen am 5. Januar 2011 (english). Lipsman, Andrew: </ref> Im Dezember 2010 wurde bekannt, dass Facebook neue E-Commerce-Angebote in seinen Dienst integrieren möchte.<ref>Facebook Ramps Up Big E-Commerce Drive. 20. Dezember 2010, abgerufen am 22. Dezember 2010 (english). Kharif, Olga: </ref> Dieser Social-Shopping-Marktplatz soll eine Alternative zum klassischen Online-Shopping darstellen, aber auch neue Mitglieder anlocken und zudem höhere Werbeeinnahmen generieren.<ref>Facebook setzt auf Social Shopping: Das Netzwerk wird zum Einkaufszentrum. 22. Dezember 2010, abgerufen am 22. Dezember 2010. Redaktion Internet World Business: </ref>
Facebook Ireland Limited
Vermutlich aus Steuergründen hat Facebook eine Tochtergesellschaft in Dublin, Irland gegründet. Alle Nutzer außerhalb der USA und Kanada haben nach den Geschäftsbedingungen von Facebook einen Vertrag mit dieser Gesellschaft, nicht mit Facebook Inc. in den USA. Damit fällt Facebook außerhalb der USA und Kanada unter die Gesetze von Irland und damit der EU. Dies wurde 2011 von einer Gruppe österreichischer Studenten genutzt, um Facebook wegen Bruchs der europäischen Datenschutzgesetze anzuzeigen. Die deutsche Domain facebook.de ist auf die irische Gesellschaft bei der Denic registriert.
Tochtergesellschaft in Deutschland
Der Konzern besitzt seit dem 1. Oktober 2009 eine Tochtergesellschaft in Hamburg unter der Adresse Facebook Germany GmbH, Caffamacherreihe 7, Brahmsquartier, 20355 Hamburg. Die Facebook Germany GmbH wird laut Bundesanzeiger derzeit von ihren Geschäftsführern Jaspal Singh Athwal, Shane Crehan und David William Kling vertreten.<ref>Handelsregisterauszug vom 8. September 2015 via Jun Rechtsanwälte: Handelsregisterauszug („Facebook Germany GmbH, Hamburg“)</ref>
Seit dem 5. Oktober 2015 ermittelt die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen die Geschäftsführer wegen des Verdachtes der Beihilfe zur Volksverhetzung.<ref>Spiegel-Online: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Facebook-Manager. 19. Oktober 2015</ref> Die Anzeige wurde von dem Würzburger IT-Fachanwalt Chan-jo Jun erstattet, nachdem Jun den Geschäftsführern über 60 Fälle von kritischen Kommentaren und Postings persönlich zugestellt hatte und dennoch keine Löschung erfolgte.
Die nationalen Tochtergesellschaften von Facebook sind hauptsächlich für die Vermarktung von Werbung zuständig. Bei bisherigen Gerichtsverfahren gegen Facebook wurde jede Verantwortlichkeit für die Plattform selbst bestritten. Die Facebook Germany GmbH verweist bei inhaltlichen Beanstandungen auf die Facebook Ireland Ltd.
In Berlin betreibt der Konzern ein Public Policy Office, welches für die politische Kommunikation von Facebook in Deutschland, Österreich und der Schweiz zuständig ist. Head of Public Policy ist die Politikwissenschaftlerin Eva-Maria Kirschsieper.
Rechtsstreitigkeiten
studiVZ
Das Konzept von Facebook hat einige Nachahmer wie studiVZ und wer-kennt-wen gefunden. So wurde der im deutschsprachigen Raum verbreitete Konkurrent studiVZ dafür kritisiert, ein bis in die Details von Funktion, Aufbau und Aussehen gehender Nachbau von Facebook zu sein. Am 19. Juli 2008 reichte Facebook beim US-Bezirksgericht in San José (Kalifornien) Klage gegen die Betreiber des studiVZ ein, der Vorwurf lautet Diebstahl geistigen Eigentums.<ref>Facebook verklagt StudiVZ. In: Spiegel Online.</ref> Jedoch ist Facebook mit dieser Klage gescheitert. Im September 2009 teilten beide Unternehmen mit, man habe sich geeinigt, und studiVZ werde einen Geldbetrag an Facebook zahlen.<ref>Facebook und StudiVZ legen Rechtsstreit bei. In: Zeit Online, 10. September 2009. Abgerufen am 16. September 2009.</ref>
ConnectU (Winklevoss)
Die Kommilitonen von Zuckerberg an der Harvard University, die Zwillinge Tyler und Cameron Winklevoss, beschuldigen Zuckerberg, dass er ihnen die Idee für ihr Online-Netzwerk ConnectU („Vernetze Dich“) gestohlen hatte. Die Brüder und ein Freund haben 2003 Zuckerberg mit der Weiterentwicklung ihres Programms beauftragt, Zuckerberg habe sich aber nicht an den Vertrag gehalten, sondern im Februar 2004 mit Facebook sein eigenes Netzwerk gestartet. Diese Darstellung wird von Facebook zurückgewiesen.<ref name="afp">Zuckerberg-Kommilitonen scheitern in Prozess um Facebook. In: Pressemeldung der AFP, 12. April 2011. Abgerufen am 7. September 2011.</ref>
2008 zahlte Zuckerberg nach einer Einigung mit den Winklevoss-Brüdern 65 Millionen US-Dollar, davon 20 Millionen Dollar in bar und Facebook-Anteile im Wert von damals 45 Millionen Dollar. Später wollten die Winklevoss den Vergleich wieder rückgängig machen: Sie gaben als Grund an, die Gegenseite habe sie über den wahren Wert von Facebook getäuscht und ihnen zu wenig Geld und Anteile überlassen. Das Berufungsgericht in San Francisco wies diese Sichtweise 2011 zurück und fand, die Zwillinge haben damals einen „vorteilhaften“ Deal ausgehandelt.<ref>Streit um Facebook-Gründung: Gericht verwirft Vergleichsanfechtung. In: heise.de, 12. April 2011.</ref><ref name="afp" /> Die Brüder legten Protest gegen dieses Urteil ein.<ref>Die Winklevoss-Zwillinge geben nicht auf. In: Tages-Anzeiger, 19. April 2011.</ref><ref>Winklevoss twins seek another Facebook hearing. In: Pressemeldung der AFP, 18. April 2011 (englisch). Abgerufen am 7. September 2011.</ref> Im Juni 2011 akzeptierten die Zwillinge den ursprünglichen Vergleich und beendeten ihre juristischen Bemühungen.<ref>Zuckerberg-Gegner geben auf. In: Spiegel Online, 23. Juni 2011.</ref>
Grant Raphael
Am 24. Juli 2008 verurteilte ein Gericht in London Grant Raphael zu einer Zahlung von 22.000 Pfund wegen Persönlichkeitsverletzungen und falscher Beschuldigungen. Raphael hatte eine falsche Facebook-Seite über einen ehemaligen Klassenkameraden und Geschäftspartner erstellt. Auf ihr behauptete Raphael unter dessen Namen, dass er homosexuell und nicht vertrauenswürdig sei.<ref>Amy Fallon: Libel: Ex-friend’s Facebook revenge costs £22,000 in damages at high court. In: The Guardian, 25. Juli 2008 (englisch). Abgerufen am 3. August 2009.</ref>
Anzeigen gegen Facebook Europa
Mitte August 2011 brachte eine Gruppe von Facebook-Nutzern rund um den österreichischen Rechtswissenschafts-Studenten Maximilian „Max“ Schrems 16 Anzeigen bei der irischen Datenschutzbehörde gegen Facebook Ireland Ltd. ein.<ref>Anzeigen gegen „Facebook Ireland Limited“, 18. August 2011. Abgerufen am 7. September 2011. (Website von „Europa versus facebook“ mit Historie und Pressespiegel: www.europe-v-facebook.org.)</ref> Alle Nutzer außerhalb der Vereinigten Staaten und Kanada haben ausschließlich einen Vertrag mit Facebook Ireland Ltd., die für Europa zuständige Tochtergesellschaft von Facebook. Die Studentengruppe ist der Ansicht, dass die irische Behörde zur Durchsetzung der Datenschutz- und Konsumentenschutzrechte der Facebook-Nutzer in der Europäischen Union zuständig ist. Die Gruppe begründet dies damit, dass auf Grund des Firmensitzes in Dublin europäisches Datenschutzrecht anzuwenden sei und beruft sich neben dem irischen Data Protection Act auf die EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG von 1995.<ref>Presseinfo europe-v-facebook.org (PDF; ohne Datum; 198 kB). Abgerufen am 7. September 2011.</ref><ref>Günter Hack: Was Facebook über User weiß. „Schattenprofile“ in den USA. Interview mit Max Schrems. In: ORF.at, 6. September 2011. Abgerufen am 7. September 2011.</ref>
Am 24. August 2011 übermittelte der Data Protection Commissioner in Irland (DPC) den Anzeigenden ein Schreiben, dass die irische Behörde sich zuständig erklärt und die Ermittlungen aufnehmen wird.<ref>Schreiben des Data Protection Commissioner in Ireland (PDF) vom 24. August 2011. Abgerufen am 7. September 2011: “The Data Protection Commissioner […] will investigate your complaints using his full legal powers if necessary.”</ref> Am 4. September berichtete die irische Tageszeitung Irish Independent, unter Berufung auf den DPC, dass die Behörde umfassend, über den Inhalt der 16 Anzeigen hinaus, ermitteln wird. Als schärfste Form nach irischem Datenschutzrecht soll auch eine Untersuchung in der Facebook-Europazentrale in Dublin stattfinden.<ref>Roisin Burke: Facebook faces major Irish privacy investigation. In: Irish Independent, 4. September 2011. Abgerufen am 7. September 2011.</ref> Dies wurde von der Sprecherin der irischen Datenschutzbehörde auf Anfrage von ORF.at bestätigt.<ref>Günter Hack: Ermittlungen in Irland. In: ORF.at, 6. September 2011. Abgerufen am 7. September 2011.</ref>
Verbraucherzentralen gegen Facebook
Am 6. März 2012 entschied das Landgericht Berlin, dass zahlreiche Klauseln in den AGB von Facebook unwirksam sind.<ref>LG Berlin, Urteil vom 6. März 2012 · Az. 16 O 551/10 – nicht rechtskräftig</ref> Facebook darf sich demnach in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen kein umfassendes weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an Inhalten einräumen lassen, die Facebookmitglieder in ihr Profil eingestellt haben. Facebook darf urheberrechtlich geschützte Werke nur nach Zustimmung der Facebook-Mitglieder verwenden. Rechtswidrig ist nach Ansicht des Landgerichts Berlin zudem die Einwilligungserklärung, mit der die Facebookmitglieder der Datenverarbeitung zu Werbezwecken zustimmen. Überdies muss Facebook sicherstellen, dass über Änderungen der Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen rechtzeitig informiert wird. Schließlich verstößt der Freundefinder-Button gegen deutsches Recht. Insbesondere untersagte das Gericht den Adressimport aus der Adressdatei des Anwenders in den Datenbestand von Facebook, der mit diesem Button ausgelöst wird. Im August 2012 schickte der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. Facebook eine Abmahnung, um Änderungen am App-Center zu erzwingen. Die Verbraucherschützer sehen im Zugriff Facebooks auf persönliche Kontakte der Nutzer einen Verstoß gegen das Telemediengesetz<ref>Verbraucherzentralen mahnen Facebook ab, auf spiegel.de (abgerufen am 3. September 2012)</ref>.
Impressum
Soziale Netzwerke bieten Unternehmen häufig die Möglichkeit zur Selbstdarstellung. Die Unternehmenspräsenzen unterliegen dabei regelmäßig den gleichen gesetzlichen Vorgaben, wie sonstige kommerzielle Websites. Das Landgericht Aschaffenburg<ref>LG Aschaffenburg, Urt. v. 19. August 2011 – 2 HK O 54/11 -</ref> musste sich nun mit der Frage befassen, ob ein kommerzieller Anbieter, der sein Unternehmen unter facebook darstellt, verpflichtet ist, auch dort ein vollständiges und transparentes Impressum einzustellen. Das Gericht bejahte dies und nahm einen Verstoß gegen § 5 Abs. 1 TMG<ref>§ 5 Abs. 1 TMG</ref> in Verbindung mit §§ 3, 4 Nr. 11 UWG<ref>§ 3 UWG</ref><ref>§ 4 Nr. 11 UWG</ref> an.
Weblinks
Einzelnachweise
<references />
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