House of Commons


aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche
25px Dieser Artikel behandelt das Unterhaus des Vereinigten Königreichs. Zu weiteren Bedeutungen siehe House of Commons (Begriffsklärung).
House of Commons of the United Kingdom
Unterhaus
Gemeinsames Logo von Ober- und Unterhaus Palace of Westminster (London)
Logo Palace of Westminster (London)
Basisdaten
Sitz: Palace of Westminster,
London
Legislaturperiode: 5 Jahre
Erste Sitzung: 22. Januar 1801
Abgeordnete: 650
Aktuelle Legislaturperiode
Letzte Wahl: 7. Mai 2015
Vorsitz: Speaker
John Bercow (Conservative)
Unterhaus des 56. Britischen Parlaments

Zusammensetzung des neu gewählten Unterhauses

Sitzverteilung: Gegenwärtige Zusammensetzung
(20. Dezember 2015)<ref>Current State of the Parties. Abgerufen am 20. Dezember 2015 (english).</ref>

Regierung (330)

  • Conservative 330
  • Opposition (319, real 315)(1)

  • Labour 232
  • SNP 54
  • LibDems 8
  • DUP 8
  • Sinn Féin 4(1)
  • Plaid Cymru 3
  • SDLP 3
  • UUP 2
  • UKIP 1
  • Green Party 1
  • Unabh. 3
  • Speaker

  • 1
  • (1) Die Abgeordneten von Sinn Féin nehmen ihre Plätze in Westminster nicht ein.

    Website
    www.parliament.uk

    Das House of Commons (HoC) ist das Unterhaus des Parlaments des Vereinigten Königreichs und dessen politisch entscheidende Kammer. Das Parlament besteht außerdem noch aus der Krone und dem Oberhaus, dem House of Lords.

    Dem Unterhaus gehören 650 Abgeordnete an. Diese werden Parlamentsmitglieder (engl. Members of Parliament, abgekürzt MP) genannt. Die Abgeordneten werden für begrenzte Zeit nach dem Prinzip der Mehrheitswahl gewählt und bekleiden ihr Amt bis zur Auflösung des jeweiligen Parlamentes. Die Auflösung geschieht durch den Monarchen, der allerdings nur auf Vorschlag des Premierministers handelt, und muss spätestens nach fünf Jahren erfolgen. Jeder Abgeordnete wird durch einen Wahlbezirk („Constituency“) gewählt. Die Minister sind überwiegend gleichzeitig Abgeordnete des Unterhauses. Ebenso ist seit 1963 jeder Premierminister auch Abgeordneter des Unterhauses gewesen.

    Das De Montfort’s-Parliament gilt als Ursprung des heutigen Unterhaus, da hier erstmals Bürgerliche an einem englischen Parlament teilnahmen. Zu einer eigenständigen Kammer des Parlaments entwickelte es sich maßgeblich im 14. Jahrhundert aus der Versammlung der Vertreter der (meist Handels-)Städte und hat seitdem ununterbrochen existiert. Zu Beginn seiner Geschichte war das Unterhaus weniger bedeutend als das Oberhaus; heute ist es der vorherrschende Parlamentszweig. Es hat die Entscheidung über Gesetzgebung und Staatshaushalt. Die gesetzgeberischen Befugnisse übertreffen diejenigen des Oberhauses. Nach der Parlamentsakte von 1911 wurde die Befugnis des Oberhauses, die meisten Gesetzesentwürfe verwerfen zu dürfen, in eine lediglich suspensive (also aufschiebende) Befugnis umgewandelt. Des Weiteren ist die Regierung des Vereinigten Königreichs dem Unterhaus gegenüber verantwortlich. Der Premierminister bleibt nur so lange im Amt, wie er die Unterstützung des Unterhauses behält.

    Belege Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (beispielsweise Einzelnachweisen) ausgestattet. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst entfernt. Bitte hilf der Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst. Näheres ist eventuell auf der einzufügen.

    Das House of Commons kann dem Premierminister durch ein Misstrauensvotum die Unterstützung entziehen. Auch kann das Unterhaus die mangelnde Unterstützung dadurch anzeigen, dass es bei einer Vertrauensfrage die Regierung scheitern lässt. Auch viele andere Beschlüsse können als eine Frage des Vertrauens des Unterhauses in die Regierung interpretiert werden. So zum Beispiel wichtige Gesetzesvorhaben, die Teil des Regierungsprogramms sind, oder der jährliche Staatshaushalt. Fallen diese durch, kann davon ausgegangen werden, dass die Regierung nicht mehr über die notwendige Unterstützung im Unterhaus verfügt. Dann ist der Premierminister gezwungen, entweder aus dem Amt zu scheiden oder den Monarchen aufzufordern, das Parlament aufzulösen. Die Auflösung führt dann zu vorgezogenen Allgemeinen Wahlen.

    Der Premierminister darf sich den Zeitpunkt der Parlamentsauflösung, und damit des Zeitpunkts für Neuwahlen, selbst aussuchen, es sei denn, er wird durch eine gescheiterte Vertrauensabstimmung dazu gezwungen. Die Wahl des Zeitpunkts spiegelt politische Überlegungen wider. Er wird natürlich versuchen, den für seine Partei günstigsten Zeitpunkt auszuwählen. Keine Legislaturperiode darf jedoch länger als fünf Jahre dauern. Nach dem Ablauf dieser Zeit erfolgt die Parlamentsauflösung automatisch. So erfolgt die Parlamentsauflösung meist bereits vor dem Ablauf der Maximalperiode auf Initiative des Premierministers.

    Es ist gleichgültig, ob die Parlamentsauflösung durch Zeitablauf, Initiative des Premierministers oder eine Niederlage der Regierung im Unterhaus folgt – der Auflösung folgen immer Allgemeine Wahlen. Sofern die Partei des Premierministers die Mehrheit der Mandate im House of Commons behält, kann er im Amt bleiben. Auf der anderen Seite muss der Premierminister zurücktreten, wenn seine Partei die Mehrheit verloren hat. Danach ernennt der Monarch einen neuen Premierminister. Der Premierminister kann natürlich auch ohne Abstimmungsniederlage aus eigenen Stücken zurücktreten. In einem solchen Fall geht das Amt an den neuen Führer seiner Partei.

    In der Gegenwart sind die meisten Minister Angehörige des House of Commons, nicht des House of Lords. Nach einer Konvention mit Verfassungsrang müssen alle Minister entweder Mitglieder des House of Commons oder des House of Lords sein. Einige wenige wurden von außerhalb ernannt, doch in den meisten Fällen wurden sie kurz darauf Parlamentsmitglieder, entweder durch eine Nachwahl oder dadurch, dass sie eine Peerage erhielten, die sie zu einem Sitz im Oberhaus berechtigte. Seit 1902 waren alle Premierminister Abgeordnete des House of Commons. Die einzige Ausnahme bildete der Earl of Home, der jedoch auf seinen Titel verzichtete und als Sir Alec Douglas Home ins House of Commons gewählt wurde. Es ist für Angehörige des House of Lords nicht erlaubt, als Peers ins House of Commons gewählt zu werden. Sie dürfen jedoch auf ihren Oberhaussitz und Titel verzichten.

    Seit 1982 wurde keine wichtige Position im Kabinett mehr von einem Lord besetzt. Ausnahmen bilden die Lordkanzler sowie die jeweiligen Führer des House of Lords. Damals trat Lord Carrington als Außenminister zurück. Einige Minister mittlerer Bedeutung wie Verteidigungsminister oder Entwicklungshilfeminister wurden jedoch mit Peers besetzt. Der Umstand, dass die Mitgliedschaft im House of Commons durch Wahlen entschieden wird, anstatt durch Geburtsrecht wie im House of Lords, wird als Faktor angesehen, der Ministern aus dem Unterhaus größere Legitimität verleiht. Der Premierminister wählt die Minister aus und kann entscheiden, sie nach seinem Willen jederzeit zu entlassen. Die förmliche Ernennung oder Entlassung geschieht jedoch durch den Monarchen.

    Das House of Commons überwacht die Regierung durch die „Fragestunde“. Bei diesen Sitzungen haben die Abgeordneten die Möglichkeit, dem Premierminister oder den anderen Kabinettsministern Fragen zu stellen. Die Fragestunde des Premierministers findet einmal wöchentlich statt, normalerweise jeden Mittwoch eine halbe Stunde. Die Fragen müssen sich auf die Regierungstätigkeit des betreffenden Ministers beziehen, sie dürfen sich nicht auf dessen Tätigkeit als Parteiführer oder einfacher Abgeordneter beziehen. Nach der Gewohnheit stellen abwechselnd Angehörige der Regierungspartei und der Opposition Fragen. Zusätzlich zu mündlichen Fragen während der Fragestunde können Abgeordnete auch schriftliche Fragen an die Regierung richten.

    In der Praxis ist die Überwachung der Regierung durch das House of Commons sehr schwach. Wegen des Mehrheitswahlsystems verfügt die Regierungspartei gewöhnlich über eine große Mehrheit im Unterhaus. Deshalb besteht oft nur eine begrenzte Notwendigkeit, mit anderen Parteien Kompromisse einzugehen. Die politischen Parteien der Gegenwart in Großbritannien sind so straff organisiert, dass für ein eigenverantwortliches Tätigwerden der Abgeordneten wenig Raum bleibt. Deshalb hat die Regierung im gesamten 20. Jahrhundert nur dreimal bei Vertrauensabstimmungen verloren – zweimal 1924 und einmal 1979. Häufig wird die Regierung jedoch durch Aufstände der Hinterbänkler gezwungen, deren Forderungen nachzugeben. Manchmal kommt es auch zu Abstimmungsniederlagen der Regierung wegen eines Hinterbänkleraufstands, wie beim Terrorismusgesetz von 2005.

    Das House of Commons behält technisch das Recht, Minister der Krone wegen Verbrechen anzuklagen. Derartige Anklagen werden im House of Lords verhandelt, wo eine einfache Mehrheit für eine Verurteilung genügt. Die Anklagebefugnis ist jedoch seit langem nicht mehr wahrgenommen worden und somit unüblich geworden. Das House of Commons übt die Kontrolle über die Regierung nunmehr mit anderen Mitteln aus, wie dem Misstrauensvotum. Die letzte Anklage war die gegen Henry Dundas, 1. Viscount Melville im Jahr 1806.

    Sonstiges

    Beifall und Zwischenrufe sind im House of Commons – anders als in den Parlamenten vieler anderer Länder – verboten. Es ist daher üblich, dass die Abgeordneten Reden mit Hear, hear (als Zustimmung), „aye“ (ja) oder „no“ (nein) kommentieren, was wie ein lautes Raunen der Menge erscheint.

    Literatur

    • Farnborough, T. E. May, 1st Baron: Constitutional History of England since the Accession of George the Third. 11. Auflage. Longmans, Green and Co. London 1896.
    • Kenneth Mackenzie: The English Parliament. Pelican Books, 1950.
    • Parliament. In: Encyclopædia Britannica. 11. Auflage. Cambridge University Press, London 1911.
    • Albert F. Pollard: The Evolution of Parliament. 2. Auflage. Longmans, Green and Co., London 1926.
    • Edward Porritt, Annie G. Porritt: The Unreformed House of Commons: Parliamentary Representation before 1832. Cambridge University Press, Cambridge 1903.
    • D. D. Raphael, Donald Limon, W. R. McKay: Erskine May: Parliamentary Practice. 23. Auflage. Butterworths Tolley, London 2004.

    Weblinks

    Commons Commons: British House of Commons – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien

    Einzelnachweise

    <references />