Liste der Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich


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Das österreichische Autobahn- und Schnellstraßennetz
Datei:Straßennetz Österreich.png
Hochrangiges Straßennetz in Österreich
Datei:Mauttafel.jpg
Hinweis auf Mautpflicht vor Auffahrten

Diese Liste der Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich gibt einen Überblick über das hochrangige Straßennetz in Österreich.

Betriebslänge

Mit Stand 1. Jänner 2010 gab es in Österreich 1719 km Autobahnen sowie 466 km Schnellstraßen, von denen etwa 288 km Autobahnquerschnitt aufwiesen. Zusätzlich befanden sich circa 56 km Autobahnen und 226 km Schnellstraßen in Bau bzw. in Planung.

Tunnel

Von den 182 Tunnelanlagen mit insgesamt 340,895 km Tunnelröhren verfügen 174 km über zwei Röhren. Als wirksames Mittel der Erhöhung der Verkehrssicherheit werden derzeit mehrere zweite Tunnelröhren realisiert. Bis 2010 wurden circa 842 Mio. Euro in die Verbesserung der Sicherheitseinrichtungen und in den Ausbau der Tunnels investiert. Mit Stand 1. Jänner 2010 waren weitere 117,572 km Tunnelröhren in Bau oder in Planung.

Nummerierung

Laut Bundesstraßengesetz sind die Anforderungen an eine Bundesstraße A (Autobahn) und eine Bundesstraße S (Schnellstraße) gleich. Autobahnen und Schnellstraßen haben neben der Nummerierung Namensbezeichnungen mit regionalem Bezug (z. B. Inntal-Autobahn und Semmering-Schnellstraße), die bei Verkehrsdurchsagen zusätzlich zu den jeweiligen Straßennummern angesagt werden. Auf den Verkehrsschildern finden sich diese Namen nicht wieder, sie sind jedoch allgemein bekannt.

Die Nummerierung der Autobahnausfahrten erfolgt analog zur Kilometrierung, Ausfahrt Nr. 72 ist somit nicht die 72. Ausfahrt, sondern befindet sich bei km 72 der betreffenden Straße. Kreuzungspunkte zwischen mehreren Autobahnen bzw. Schnellstraßen werden Knoten genannt, wobei in Österreich nicht zwischen Autobahnkreuz, Autobahndreieck oder Autobahngabelung unterschieden wird.

Maut

In Österreich besteht seit 1997 auf allen Autobahnen und Schnellstraßen Mautpflicht.

Ausgenommen davon ist der derzeit noch nicht vierspurig ausgebaute Abschnitt der Stockerauer Schnellstraße S 5 zwischen Grafenwörth und Krems an der Donau. In jedem Fall wird die Maut- bzw. Vignettenpflicht durch ein entsprechendes Hinweisschild (siehe Foto rechts) direkt bei den Auffahrten zur Autobahn bzw. Schnellstraße angekündigt.

Oft wird der Abschnitt der Inntal-Autobahn A 12 zwischen dem Grenzübergang Kiefersfelden und der Ausfahrt Kufstein-Süd als mautfrei beschrieben. Er ist aber mautpflichtig, die Einhaltung der Vignettenpflicht wurde bis 30. November 2013 nicht kontrolliert.<ref>http://www.wilderkaiser.info/de/service/reiseplanung/orte/anreise-pkw.html</ref>

Bemautung bis 3,5 t

Für Motorräder und Kraftfahrzeuge unter 3,5 Tonnen gibt es jeweils eine Autobahnvignette, welche als 10-Tages-, 2-Monats- oder Jahresvignette erhältlich ist. Darüber hinaus gibt es sechs Sondermautstrecken, welche von der Vignettenpflicht ausgenommen sind. Hier ist die Gebühr direkt bei den Mautstationen zu entrichten.

Bemautung über 3,5 t

2004 wurde in Österreich die Lkw-Maut eingeführt, zuvor gab es eine eigene Lkw-Vignette. Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen werden seither entfernungsabhängig mittels GO-Box bemautet. Die Mauteinhebung erfolgt mittels Mikrowellentechnologie, vollelektronisch und ohne Beeinträchtigung des Verkehrsflusses. Um Mautflüchtlingen vorzubeugen gibt es auf den meisten niederrangigen Straßen parallel zu Autobahnen Durchfahrverbote für Lastkraftfahrzeuge.

Vignetten und GO-Boxen sind unter anderem an Tankstellen erhältlich.

Derzeitiges Straßennetz

Datei:A und s aut 2015.png
Schematische Übersicht über alle Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich im Jahre 2015

Teilnetze

Das derzeitige Netz der Autobahnen und Schnellstraßen besteht aus zwei Teilnetzen, die nicht durch eine innerösterreichische Autobahn oder Schnellstraße miteinander verbunden sind. Das westliche Teilnetz umfasst die Inntal Autobahn A 12, die Brenner Autobahn A 13, die Rheintal/Walgau Autobahn A 14 und die Arlberg Schnellstraße S 16.

Das östliche Teilnetz umfasst die übrigen Autobahnen und Schnellstraßen. Die einzige Autobahnverbindung zwischen beiden Teilnetzen stellt das Große Deutsche Eck dar und führt über deutsches Staatsgebiet (von Westen kommend Inntal Autobahn A 12, Grenzübergang Kufstein/Kiefersfelden, deutsche Bundesautobahn 93, Dreieck Inntal, deutsche Bundesautobahn 8, Grenzübergang „Großer Walserberg“, weiter auf West Autobahn A 1).

Autobahnen

Alle österreichischen Autobahnen sind auch straßenverkehrsrechtlich als Autobahn beschildert und müssen somit Autobahnquerschnitt aufweisen. Ausnahmen gibt es nur bei einigen einröhrigen Autobahntunnels auf der A 9 und A 11. Alle anderen Autobahnen sind durchgehend vier- oder mehrspurig, niveaufrei und mit baulich getrennten Richtungsfahrbahnen ausgestattet.

Nummer Bezeichnung Verlauf Betriebs-
länge
Status
A1 West Autobahn Wien AuhofSt. PöltenLinzSalzburgStaatsgrenze am Walserberg 292 km in Betrieb
A2 Süd Autobahn Knoten Wien InzersdorfWiener NeustadtGrazKlagenfurtVillach
Staatsgrenze bei Thörl-Maglern
377 km in Betrieb
A3 Südost Autobahn Knoten Guntramsdorf – Knoten Eisenstadt 38 km in Betrieb;
Knoten Eisenstadt – Staatsgrenze bei Klingenbach: kein Zeitplan
A4 Ost Autobahn Wien ErdbergSchwechat – Staatsgrenze bei Nickelsdorf 66 km in Betrieb
A5 Nord Autobahn Knoten EibesbrunnWolkersdorfSchrick 24 km in Betrieb;
Schrick – Poysbrunn: in Bau;
Poysbrunn – Staatsgrenze bei Drasenhofen: in Planung
A6 Nordost Autobahn Knoten Bruckneudorf – Staatsgrenze bei Kittsee 22 km in Betrieb
A7 Mühlkreis Autobahn Knoten LinzUnterweitersdorf 29 km in Betrieb
A8 Innkreis Autobahn Knoten VoralpenkreuzWels – Staatsgrenze bei Suben 76 km in Betrieb
A9 Pyhrn Autobahn Knoten Voralpenkreuz – Graz – Staatsgrenze bei Spielfeld 230 km in Betrieb – Tunnelkette Klaus und Gleinalmtunnel einröhrig
A10 Tauern Autobahn Knoten Salzburg – Knoten Villach 194 km in Betrieb
A11 Karawanken Autobahn Knoten Villach – Staatsgrenze im Karawankentunnel 21 km in Betrieb – Karawankentunnel einröhrig
A12 Inntal Autobahn Staatsgrenze bei KufsteinInnsbruckZams 145 km in Betrieb
A13 Brenner Autobahn Knoten Innsbruck – Staatsgrenze am Brennerpass 35 km in Betrieb
A14 Rheintal/Walgau Autobahn Staatsgrenze bei HörbranzBregenzFeldkirchBludenz-Montafon 61 km in Betrieb
A21 Wiener Außenring Autobahn Knoten SteinhäuslAlland – Knoten Vösendorf 38 km in Betrieb
A22 Donauufer Autobahn Knoten Wien KaisermühlenKorneuburg – Knoten Stockerau 34 km in Betrieb;
Knoten Kaisermühlen – Knoten Kaiserebersdorf: kein Zeitplan
A23 Autobahn Südosttangente Wien Wien Altmannsdorf – Wien Hirschstetten 18 km in Betrieb
A25 Welser Autobahn Knoten Haid – Knoten Wels 20 km in Betrieb
A26 Linzer Autobahn Knoten Linz Hummelhof – Linz Urfahr 0 km in Planung
Gesamtbetriebslänge 1.720 km

Schnellstraßen

Da die österreichische Straßenverkehrsordnung keine Schnellstraße kennt, sind die Schnellstraßen je nach Ausbauzustand entweder als Autobahn oder Autostraße ausgeschildert.

Die Schnellstraßen S 1, S 2, S 6, S 33 und S 36 stehen straßenverkehrsrechtlich durchgehend im Rang einer Autobahn, S 4 und S 31 teilweise. Einen Spezialfall bildet die S 35, welche trotz Autobahnquerschnitt und erlaubten Höchstgeschwindigkeiten von bis zu 130 km/h wegen der engen Kurvenradien nur als Autostraße beschildert ist.

Nummer Bezeichnung Verlauf Betriebs-
länge
Ausbauzustand Status
S1 Wiener Außenring
Schnellstraße
Knoten Vösendorf – Knoten Schwechat;
Wien Süßenbrunn – Knoten Eibesbrunn – Knoten Korneuburg
40 km Autobahnquerschnitt in Betrieb;
Knoten Schwechat – Knoten Süßenbrunn: in Planung
S2 Wiener Nordrand
Schnellstraße
Wien Hirschstetten – Wien Süßenbrunn 7 km Autobahnquerschnitt in Betrieb
S3 Weinviertler
Schnellstraße
Knoten StockerauHollabrunn-Süd 22 km 2+1-System & niveaufrei in Betrieb;
Hollabrunn-Süd – Staatsgrenze bei Kleinhaugsdorf:
in Planung
S4 Mattersburger
Schnellstraße
Knoten Mattersburg – Knoten Wiener Neustadt 19 km Autobahnquerschnitt (2,5 km) /
vierspurig & niveaufrei (16,5 km)
in Betrieb
S5 Stockerauer
Schnellstraße
Knoten Stockerau – Knoten Jettsdorf;
Knoten Jettsdorf – Krems
45 km Autobahnquerschnitt (35,5 km);
zweispurig & niveaufrei (9,5 km)
in Betrieb;
Vollausbau Jettsdorf – Krems: kein Zeitplan
S6 Semmering Schnellstraße Knoten SeebensteinBruck an der Mur – Knoten St. Michael 105 km Autobahnquerschnitt in Betrieb
S7 Fürstenfelder
Schnellstraße
Knoten RiegersdorfFürstenfeld – Staatsgrenze bei Heiligenkreuz 0 km in Planung
S8 Marchfeld Schnellstraße Knoten Deutsch-Wagram – Staatsgrenze bei Marchegg 0 km in Planung
S10 Mühlviertler
Schnellstraße
UnterweitersdorfFreistadt-Nord 10,4 km Autobahnquerschnitt in Betrieb;
Freistadt-Süd - Freistadt-Nord ; in Bau;
Unterweitersdorf - Freistadt-Süd ; Freistadt-Nord - Staatsgrenze bei Wullowitz: in Planung
S16 Arlberg Schnellstraße ZamsArlberg StraßentunnelBludenz-Montafon 62 km zweispurig bzw. 2+1-System
& niveaufrei /
teilw.
Autobahnquerschnitt
in Betrieb
S18 Bodensee Schnellstraße Knoten Lauterach – Staatsgrenze bei Höchst 0 km kein Zeitplan
S31 Burgenland Schnellstraße Eisenstadt-Ost – MattersburgOberpullendorf-Süd 46 km Autobahnquerschnitt (13 km) /
vierspurig & niveaufrei (31 km)
in Betrieb
S33 Kremser Schnellstraße Knoten St. Pölten – Knoten Traismauer – Knoten Jettsdorf 28 km Autobahnquerschnitt in Betrieb
S34 Traisental Schnellstraße Knoten SchwadorfWilhelmsburg 0 km in Planung
S35 Brucker Schnellstraße Knoten Bruck an der Mur – Knoten Deutschfeistritz 36 km Autobahnquerschnitt in Betrieb
S36 Murtal Schnellstraße Knoten St. MichaelKnittelfeldJudenburg-West 36 km Autobahnquerschnitt in Betrieb;
Judenburg-West – St. Georgen ob Judenburg: kein Zeitplan;
St. Georgen ob Judenburg – Scheifling: Fertigstellung 2018<ref> oder für bestimmte Gruppen von Kraftfahrzeugen […] Geschwindigkeitsbeschränkungen und zeitliche und räumliche Beschränkungen des Verkehrs angeordnet werden.“ Rechtlich umgesetzt werden derartige „Maßnahmen für Kraftfahrzeuge“ im Bundesland durch Verordnung des jeweiligen Landeshauptmanns.

Von den zeitlichen und räumlichen Beschränkungen ausgenommen sind gemäß § 14 Abs. 2 ex-lege Einsatzfahrzeuge sowie weitere bestimmte Fahrzeuggruppen. Dies betrifft vor allem Fahrzeuge die zur Sicherung und Aufrechterhaltung der staatlichen Versorgung oder deren Betrieb im vorwiegend öffentlichen Interesse liegt.<ref>Vgl. hiezu insb. in § 14 Abs. 2 Z. 1 ausgenommen: „die in §§ § 26, § 26a Abs. 1 und 4 und § 27 StVO 1960, BGBl. Nr. 159, genannten Einsatzfahrzeuge, Fahrzeuge im öffentlichen Dienst, Fahrzeuge des Straßendienstes, der Bahnerhaltung, der Wasser- und Energieversorgung, der Kanalwartung und der Müllabfuhr sowie Fahrzeuge im Einsatz im Katastrophenfall und Fahrzeuge der Feuerwehr, des Rettungs- und Krankentransportdienstes in Ausübung ihres Dienstes“.</ref> Weiters ausgenommen sind „Fahrzeuge mit monovalentem Methangasantrieb oder ausschließlich elektrischem Antrieb sowie plug-in-hybrid-elektrische Fahrzeuge, die mit ausschließlich elektrischem Antrieb eine Mindestreichweite von 50 km aufweisen“ (Ziffer 5) sowie „Fahrzeuge, die von Inhabern eines Ausweises gemäß § 29b StVO 1960 selbst gelenkt oder als Mitfahrer benutzt werden“ (Ziffer 8).

Die Geschwindigkeitsbeschränkungen nach § 14 IG-L gelten grundsätzlich für alle<ref>Vgl. dazu den Initiativantrag des Nationalrats, 782 der Beilagen XXIV. GP - Regierungsvorlage - Vorblatt und Erläuterungen (PDF; S. 8) zur (u. a.) Neufassung des § 14 IG-L: „In Z 5 wird eine Ausnahme für bestimmte Fahrzeuge mit modernem Alternativantrieb festgelegt. Es gibt keine ex-lege Ausnahme von Geschwindigkeitsbeschränkungen für Fahrzeuge mit Alternativantrieb, da der Anwendungsbereich sehr gering ist, dies sich negativ auf die Verkehrssicherheit auswirken würde und mit unverhältnismäßig Aufwand und Kosten für die Kontrolle und Beweisführung verbunden wäre.“</ref> Kraftfahrzeuge. Ausgenommen sind nur „Einsatzfahrzeuge gemäß § 2 Abs. 1 Z 25 StVO 1960 und Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes bei Fahrten, die für die ordnungsgemäße Ausübung des Dienstes erforderlich sind“.

Die Anzeige der bei erhöhter Schadstoffbelastung nach IG-L zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgt auf den Autobahnen und Schnellstraßen in den meisten Fällen automatisch durch Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA). Nachfolgend sind die derzeit auf Autobahnstrecken gültigen Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgelistet:

Land Straße Sanierungsgebiet nach IG-L Geschwindigkeits-
beschränkung
Rechtliche Grundlage
(Verordnung)
Oberösterreich A 1 West Autobahn km 154,9 – 175,5 (Anschlussstelle Enns-Steyr bis Knoten Haid) 100 km/h LGBl. Nr. 101/2008
Steiermark A 2 Süd Autobahn km 149,3 – 194,6 100 km/h (1) LGBl. Nr. 70/2009
Steiermark A 9 Pyhrn Autobahn km 165,9 – 214,7 100 km/h (1) LGBl. Nr. 70/2009
Salzburg A 10 Tauern Autobahn km 2,8 – 27,6 (Wals-Siezenheim bis Golling) 100 km/h LGBl. Nr 89/2008
Tirol A 12 Inntal Autobahn km 0,0 – 91,9 (Staatsgrenze bis Zirl)
km 131,2 – 145,5 (Karrösten bis Zams)
100 km/h (2) LGBl. Nr. 145/2014
Tirol A 13 Brenner Autobahn km 0,0 – 12,0 (Innsbruck bis Schönberg im Stubaital)
einschließlich A 131-Westast
100 km/h (2) LGBl. Nr. 145/2014
Vorarlberg A 14 Rheintal/Walgau Autobahn km 36,2 – 37,0 (Feldkirch) 100 km/h (2) LGBl. Nr. 34/2005
(1) VBA-Abschnitt
(2) permanente Beschränkung, keine VBA

Auf der West Autobahn A 1 im Bereich des Gemeindegebietes von Salzburg von/bis Gemeindegebiet von Wals-Siezenheim wurde zwischen 20. Februar und 19. Mai 2014 auf die Dauer von drei Monaten eine vorübergehende Beschränkung nach IG-L auf 80 km/h verordnet (Westautobahn-Geschwindigkeitsbeschränkungs-Verordnung)<ref name="WGV" /> um die Auswirkungen auf die Luftgüte in diesem Bereich zu testen.<ref>Vgl. Tempo 80 auf Salzburger Stadtautobahn startet: „Die viel diskutierte Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h auf der Salzburger Stadtautobahn tritt am 20. Februar für drei Monate in Kraft.“ In: nachrichten.at/apa, 12. Februar 2014, abgerufen am 4. August 2014.</ref> <ref name="WGV">Westautobahn-Geschwindigkeitsbeschränkungs-Verordnung, hier: Entwurf der Verordnung (PDF) auf der Website von salzburg.gv.at, abgerufen am 4. August 2014.</ref>

Seit Jahresbeginn 2006<ref>Montag beginnen IG-L Maßnahmen für Tempo 50-Beschränkung in Wien. „Zwtl.: Phase 2: Flächendeckende Tempo 50-Beschränkung von Landesgrenze Wien ab 9.1.2006“. In: Archivmeldung der Rathauskorrespondenz, 9. Dezember 2005, abgerufen am 4. August 2014.</ref> gilt nach § 1 IG-L als Sanierungsgebiet das gesamte Landesgebiet von Wien (also auch außerhalb des Ortsgebietes) und nach § 4 als Maßnahmen für den Verkehr eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h. Ausgenommen im Stadtgebiet sind die Autobahnen und Autostraßen, sowie Teile der Straßenzüge von B 1, B 7, B 8 und B 17.

Siehe auch

Literatur

  • Bundesministerium für Bauten und Technik (Hrsg.): Österreichs Autobahnen. Fertigstellung des 1000. Autobahnkilometers. Wien 1983.

Weblinks

Einzelnachweise

<references />