Liste der Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich
Diese Liste der Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich gibt einen Überblick über das hochrangige Straßennetz in Österreich.
Inhaltsverzeichnis
Betriebslänge
Mit Stand 1. Jänner 2010 gab es in Österreich 1719 km Autobahnen sowie 466 km Schnellstraßen, von denen etwa 288 km Autobahnquerschnitt aufwiesen. Zusätzlich befanden sich circa 56 km Autobahnen und 226 km Schnellstraßen in Bau bzw. in Planung.
Tunnel
Von den 182 Tunnelanlagen mit insgesamt 340,895 km Tunnelröhren verfügen 174 km über zwei Röhren. Als wirksames Mittel der Erhöhung der Verkehrssicherheit werden derzeit mehrere zweite Tunnelröhren realisiert. Bis 2010 wurden circa 842 Mio. Euro in die Verbesserung der Sicherheitseinrichtungen und in den Ausbau der Tunnels investiert. Mit Stand 1. Jänner 2010 waren weitere 117,572 km Tunnelröhren in Bau oder in Planung.
Nummerierung
Laut Bundesstraßengesetz sind die Anforderungen an eine Bundesstraße A (Autobahn) und eine Bundesstraße S (Schnellstraße) gleich. Autobahnen und Schnellstraßen haben neben der Nummerierung Namensbezeichnungen mit regionalem Bezug (z. B. Inntal-Autobahn und Semmering-Schnellstraße), die bei Verkehrsdurchsagen zusätzlich zu den jeweiligen Straßennummern angesagt werden. Auf den Verkehrsschildern finden sich diese Namen nicht wieder, sie sind jedoch allgemein bekannt.
Die Nummerierung der Autobahnausfahrten erfolgt analog zur Kilometrierung, Ausfahrt Nr. 72 ist somit nicht die 72. Ausfahrt, sondern befindet sich bei km 72 der betreffenden Straße. Kreuzungspunkte zwischen mehreren Autobahnen bzw. Schnellstraßen werden Knoten genannt, wobei in Österreich nicht zwischen Autobahnkreuz, Autobahndreieck oder Autobahngabelung unterschieden wird.
Maut
In Österreich besteht seit 1997 auf allen Autobahnen und Schnellstraßen Mautpflicht.
Ausgenommen davon ist der derzeit noch nicht vierspurig ausgebaute Abschnitt der Stockerauer Schnellstraße S 5 zwischen Grafenwörth und Krems an der Donau. In jedem Fall wird die Maut- bzw. Vignettenpflicht durch ein entsprechendes Hinweisschild (siehe Foto rechts) direkt bei den Auffahrten zur Autobahn bzw. Schnellstraße angekündigt.
Oft wird der Abschnitt der Inntal-Autobahn A 12 zwischen dem Grenzübergang Kiefersfelden und der Ausfahrt Kufstein-Süd als mautfrei beschrieben. Er ist aber mautpflichtig, die Einhaltung der Vignettenpflicht wurde bis 30. November 2013 nicht kontrolliert.<ref>http://www.wilderkaiser.info/de/service/reiseplanung/orte/anreise-pkw.html</ref>
Bemautung bis 3,5 t
Für Motorräder und Kraftfahrzeuge unter 3,5 Tonnen gibt es jeweils eine Autobahnvignette, welche als 10-Tages-, 2-Monats- oder Jahresvignette erhältlich ist. Darüber hinaus gibt es sechs Sondermautstrecken, welche von der Vignettenpflicht ausgenommen sind. Hier ist die Gebühr direkt bei den Mautstationen zu entrichten.
Bemautung über 3,5 t
2004 wurde in Österreich die Lkw-Maut eingeführt, zuvor gab es eine eigene Lkw-Vignette. Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen werden seither entfernungsabhängig mittels GO-Box bemautet. Die Mauteinhebung erfolgt mittels Mikrowellentechnologie, vollelektronisch und ohne Beeinträchtigung des Verkehrsflusses. Um Mautflüchtlingen vorzubeugen gibt es auf den meisten niederrangigen Straßen parallel zu Autobahnen Durchfahrverbote für Lastkraftfahrzeuge.
Vignetten und GO-Boxen sind unter anderem an Tankstellen erhältlich.
Derzeitiges Straßennetz
Teilnetze
Das derzeitige Netz der Autobahnen und Schnellstraßen besteht aus zwei Teilnetzen, die nicht durch eine innerösterreichische Autobahn oder Schnellstraße miteinander verbunden sind. Das westliche Teilnetz umfasst die Inntal Autobahn A 12, die Brenner Autobahn A 13, die Rheintal/Walgau Autobahn A 14 und die Arlberg Schnellstraße S 16.
Das östliche Teilnetz umfasst die übrigen Autobahnen und Schnellstraßen. Die einzige Autobahnverbindung zwischen beiden Teilnetzen stellt das Große Deutsche Eck dar und führt über deutsches Staatsgebiet (von Westen kommend Inntal Autobahn A 12, Grenzübergang Kufstein/Kiefersfelden, deutsche Bundesautobahn 93, Dreieck Inntal, deutsche Bundesautobahn 8, Grenzübergang „Großer Walserberg“, weiter auf West Autobahn A 1).
Autobahnen
Alle österreichischen Autobahnen sind auch straßenverkehrsrechtlich als Autobahn beschildert und müssen somit Autobahnquerschnitt aufweisen. Ausnahmen gibt es nur bei einigen einröhrigen Autobahntunnels auf der A 9 und A 11. Alle anderen Autobahnen sind durchgehend vier- oder mehrspurig, niveaufrei und mit baulich getrennten Richtungsfahrbahnen ausgestattet.
Nummer | Bezeichnung | Verlauf | Betriebs- länge |
Status |
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A1 | West Autobahn | Wien Auhof – St. Pölten – Linz – Salzburg – Staatsgrenze am Walserberg | 292 km | in Betrieb |
A2 | Süd Autobahn | Knoten Wien Inzersdorf – Wiener Neustadt – Graz – Klagenfurt – Villach – Staatsgrenze bei Thörl-Maglern |
377 km | in Betrieb |
A3 | Südost Autobahn | Knoten Guntramsdorf – Knoten Eisenstadt | 38 km | in Betrieb; Knoten Eisenstadt – Staatsgrenze bei Klingenbach: kein Zeitplan |
A4 | Ost Autobahn | Wien Erdberg – Schwechat – Staatsgrenze bei Nickelsdorf | 66 km | in Betrieb |
A5 | Nord Autobahn | Knoten Eibesbrunn – Wolkersdorf – Schrick | 24 km | in Betrieb; Schrick – Poysbrunn: in Bau; Poysbrunn – Staatsgrenze bei Drasenhofen: in Planung |
A6 | Nordost Autobahn | Knoten Bruckneudorf – Staatsgrenze bei Kittsee | 22 km | in Betrieb |
A7 | Mühlkreis Autobahn | Knoten Linz – Unterweitersdorf | 29 km | in Betrieb |
A8 | Innkreis Autobahn | Knoten Voralpenkreuz – Wels – Staatsgrenze bei Suben | 76 km | in Betrieb |
A9 | Pyhrn Autobahn | Knoten Voralpenkreuz – Graz – Staatsgrenze bei Spielfeld | 230 km | in Betrieb – Tunnelkette Klaus und Gleinalmtunnel einröhrig |
A10 | Tauern Autobahn | Knoten Salzburg – Knoten Villach | 194 km | in Betrieb |
A11 | Karawanken Autobahn | Knoten Villach – Staatsgrenze im Karawankentunnel | 21 km | in Betrieb – Karawankentunnel einröhrig |
A12 | Inntal Autobahn | Staatsgrenze bei Kufstein – Innsbruck – Zams | 145 km | in Betrieb |
A13 | Brenner Autobahn | Knoten Innsbruck – Staatsgrenze am Brennerpass | 35 km | in Betrieb |
A14 | Rheintal/Walgau Autobahn | Staatsgrenze bei Hörbranz – Bregenz – Feldkirch – Bludenz-Montafon | 61 km | in Betrieb |
A21 | Wiener Außenring Autobahn | Knoten Steinhäusl – Alland – Knoten Vösendorf | 38 km | in Betrieb |
A22 | Donauufer Autobahn | Knoten Wien Kaisermühlen – Korneuburg – Knoten Stockerau | 34 km | in Betrieb; Knoten Kaisermühlen – Knoten Kaiserebersdorf: kein Zeitplan |
A23 | Autobahn Südosttangente Wien | Wien Altmannsdorf – Wien Hirschstetten | 18 km | in Betrieb |
A25 | Welser Autobahn | Knoten Haid – Knoten Wels | 20 km | in Betrieb |
A26 | Linzer Autobahn | Knoten Linz Hummelhof – Linz Urfahr | 0 km | in Planung |
Gesamtbetriebslänge | 1.720 km |
Schnellstraßen
Da die österreichische Straßenverkehrsordnung keine Schnellstraße kennt, sind die Schnellstraßen je nach Ausbauzustand entweder als Autobahn oder Autostraße ausgeschildert.
Die Schnellstraßen S 1, S 2, S 6, S 33 und S 36 stehen straßenverkehrsrechtlich durchgehend im Rang einer Autobahn, S 4 und S 31 teilweise. Einen Spezialfall bildet die S 35, welche trotz Autobahnquerschnitt und erlaubten Höchstgeschwindigkeiten von bis zu 130 km/h wegen der engen Kurvenradien nur als Autostraße beschildert ist.
Nummer | Bezeichnung | Verlauf | Betriebs- länge |
Ausbauzustand | Status | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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S1 | Wiener Außenring Schnellstraße |
Knoten Vösendorf – Knoten Schwechat; Wien Süßenbrunn – Knoten Eibesbrunn – Knoten Korneuburg |
40 km | Autobahnquerschnitt | in Betrieb; Knoten Schwechat – Knoten Süßenbrunn: in Planung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
S2 | Wiener Nordrand Schnellstraße |
Wien Hirschstetten – Wien Süßenbrunn | 7 km | Autobahnquerschnitt | in Betrieb | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
S3 | Weinviertler Schnellstraße |
Knoten Stockerau – Hollabrunn-Süd | 22 km | 2+1-System & niveaufrei | in Betrieb; Hollabrunn-Süd – Staatsgrenze bei Kleinhaugsdorf: in Planung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
S4 | Mattersburger Schnellstraße |
Knoten Mattersburg – Knoten Wiener Neustadt | 19 km | Autobahnquerschnitt (2,5 km) / vierspurig & niveaufrei (16,5 km) |
in Betrieb | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
S5 | Stockerauer Schnellstraße |
Knoten Stockerau – Knoten Jettsdorf; Knoten Jettsdorf – Krems |
45 km | Autobahnquerschnitt (35,5 km); zweispurig & niveaufrei (9,5 km) |
in Betrieb; Vollausbau Jettsdorf – Krems: kein Zeitplan | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
S6 | Semmering Schnellstraße | Knoten Seebenstein – Bruck an der Mur – Knoten St. Michael | 105 km | Autobahnquerschnitt | in Betrieb | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
S7 | Fürstenfelder Schnellstraße |
Knoten Riegersdorf – Fürstenfeld – Staatsgrenze bei Heiligenkreuz | 0 km | – | in Planung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
S8 | Marchfeld Schnellstraße | Knoten Deutsch-Wagram – Staatsgrenze bei Marchegg | 0 km | – | in Planung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
S10 | Mühlviertler Schnellstraße |
Unterweitersdorf – Freistadt-Nord | 10,4 km | Autobahnquerschnitt | in Betrieb; Freistadt-Süd - Freistadt-Nord ; in Bau; Unterweitersdorf - Freistadt-Süd ; Freistadt-Nord - Staatsgrenze bei Wullowitz: in Planung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
S16 | Arlberg Schnellstraße | Zams – Arlberg Straßentunnel – Bludenz-Montafon | 62 km | zweispurig bzw. 2+1-System & niveaufrei / teilw. Autobahnquerschnitt |
in Betrieb | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
S18 | Bodensee Schnellstraße | Knoten Lauterach – Staatsgrenze bei Höchst | 0 km | – | kein Zeitplan | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
S31 | Burgenland Schnellstraße | Eisenstadt-Ost – Mattersburg – Oberpullendorf-Süd | 46 km | Autobahnquerschnitt (13 km) / vierspurig & niveaufrei (31 km) |
in Betrieb | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
S33 | Kremser Schnellstraße | Knoten St. Pölten – Knoten Traismauer – Knoten Jettsdorf | 28 km | Autobahnquerschnitt | in Betrieb | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
S34 | Traisental Schnellstraße | Knoten Schwadorf – Wilhelmsburg | 0 km | – | in Planung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
S35 | Brucker Schnellstraße | Knoten Bruck an der Mur – Knoten Deutschfeistritz | 36 km | Autobahnquerschnitt | in Betrieb | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
S36 | Murtal Schnellstraße | Knoten St. Michael – Knittelfeld – Judenburg-West | 36 km | Autobahnquerschnitt | in Betrieb; Judenburg-West – St. Georgen ob Judenburg: kein Zeitplan; St. Georgen ob Judenburg – Scheifling: Fertigstellung 2018<ref> oder für bestimmte Gruppen von Kraftfahrzeugen […] Geschwindigkeitsbeschränkungen und zeitliche und räumliche Beschränkungen des Verkehrs angeordnet werden.“ Rechtlich umgesetzt werden derartige „Maßnahmen für Kraftfahrzeuge“ im Bundesland durch Verordnung des jeweiligen Landeshauptmanns. Von den zeitlichen und räumlichen Beschränkungen ausgenommen sind gemäß § 14 Abs. 2 ex-lege Einsatzfahrzeuge sowie weitere bestimmte Fahrzeuggruppen. Dies betrifft vor allem Fahrzeuge die zur Sicherung und Aufrechterhaltung der staatlichen Versorgung oder deren Betrieb im vorwiegend öffentlichen Interesse liegt.<ref>Vgl. hiezu insb. in § 14 Abs. 2 Z. 1 ausgenommen: „die in §§ § 26, § 26a Abs. 1 und 4 und § 27 StVO 1960, BGBl. Nr. 159, genannten Einsatzfahrzeuge, Fahrzeuge im öffentlichen Dienst, Fahrzeuge des Straßendienstes, der Bahnerhaltung, der Wasser- und Energieversorgung, der Kanalwartung und der Müllabfuhr sowie Fahrzeuge im Einsatz im Katastrophenfall und Fahrzeuge der Feuerwehr, des Rettungs- und Krankentransportdienstes in Ausübung ihres Dienstes“.</ref> Weiters ausgenommen sind „Fahrzeuge mit monovalentem Methangasantrieb oder ausschließlich elektrischem Antrieb sowie plug-in-hybrid-elektrische Fahrzeuge, die mit ausschließlich elektrischem Antrieb eine Mindestreichweite von 50 km aufweisen“ (Ziffer 5) sowie „Fahrzeuge, die von Inhabern eines Ausweises gemäß § 29b StVO 1960 selbst gelenkt oder als Mitfahrer benutzt werden“ (Ziffer 8). Die Geschwindigkeitsbeschränkungen nach § 14 IG-L gelten grundsätzlich für alle<ref>Vgl. dazu den Initiativantrag des Nationalrats, 782 der Beilagen XXIV. GP - Regierungsvorlage - Vorblatt und Erläuterungen (PDF; S. 8) zur (u. a.) Neufassung des § 14 IG-L: „In Z 5 wird eine Ausnahme für bestimmte Fahrzeuge mit modernem Alternativantrieb festgelegt. Es gibt keine ex-lege Ausnahme von Geschwindigkeitsbeschränkungen für Fahrzeuge mit Alternativantrieb, da der Anwendungsbereich sehr gering ist, dies sich negativ auf die Verkehrssicherheit auswirken würde und mit unverhältnismäßig Aufwand und Kosten für die Kontrolle und Beweisführung verbunden wäre.“</ref> Kraftfahrzeuge. Ausgenommen sind nur „Einsatzfahrzeuge gemäß § 2 Abs. 1 Z 25 StVO 1960 und Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes bei Fahrten, die für die ordnungsgemäße Ausübung des Dienstes erforderlich sind“. Die Anzeige der bei erhöhter Schadstoffbelastung nach IG-L zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgt auf den Autobahnen und Schnellstraßen in den meisten Fällen automatisch durch Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA). Nachfolgend sind die derzeit auf Autobahnstrecken gültigen Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgelistet:
(1) VBA-Abschnitt
(2) permanente Beschränkung, keine VBA
Auf der West Autobahn A 1 im Bereich des Gemeindegebietes von Salzburg von/bis Gemeindegebiet von Wals-Siezenheim wurde zwischen 20. Februar und 19. Mai 2014 auf die Dauer von drei Monaten eine vorübergehende Beschränkung nach IG-L auf 80 km/h verordnet (Westautobahn-Geschwindigkeitsbeschränkungs-Verordnung)<ref name="WGV" /> um die Auswirkungen auf die Luftgüte in diesem Bereich zu testen.<ref>Vgl. Tempo 80 auf Salzburger Stadtautobahn startet: „Die viel diskutierte Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h auf der Salzburger Stadtautobahn tritt am 20. Februar für drei Monate in Kraft.“ In: nachrichten.at/apa, 12. Februar 2014, abgerufen am 4. August 2014.</ref> <ref name="WGV">Westautobahn-Geschwindigkeitsbeschränkungs-Verordnung, hier: Entwurf der Verordnung (PDF) auf der Website von salzburg.gv.at, abgerufen am 4. August 2014.</ref> Seit Jahresbeginn 2006<ref>Montag beginnen IG-L Maßnahmen für Tempo 50-Beschränkung in Wien. „Zwtl.: Phase 2: Flächendeckende Tempo 50-Beschränkung von Landesgrenze Wien ab 9.1.2006“. In: Archivmeldung der Rathauskorrespondenz, 9. Dezember 2005, abgerufen am 4. August 2014.</ref> gilt nach § 1 IG-L als Sanierungsgebiet das gesamte Landesgebiet von Wien (also auch außerhalb des Ortsgebietes) und nach § 4 als Maßnahmen für den Verkehr eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h. Ausgenommen im Stadtgebiet sind die Autobahnen und Autostraßen, sowie Teile der Straßenzüge von B 1, B 7, B 8 und B 17. Siehe auch
Literatur
Weblinks
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