Samenbank
Samenbanken existieren sowohl in der Humanmedizin als auch in der Viehzucht und dem Pflanzenbau.
Der Begriff Samenbank hat mehrere nahe verwandte Bedeutungen:
- Einrichtungen, in denen Spermien eingefroren und bevorratet werden, um diese zu einem späteren Zeitpunkt für eine künstliche Befruchtung zu verwenden.
- Die zahlreichen Saatgutbibliotheken in der Pflanzenzucht, in der Pflanzensamen unter optimalen Bedingungen aufbewahrt und damit für die Zukunft gesichert werden.
- Die natürlich im Boden befindlichen keimungsfähigen Pflanzensamen. Diese werden unter Einbeziehung der Sporenpflanzen und z. B. Brutzwiebeln auch Diasporenbank genannt.
Inhaltsverzeichnis
Humanmedizin
Eine sogenannte Samenbank vermittelt im humanmedizinischen Bereich (befruchtungsfähiges) Sperma an Paare mit bisher unerfülltem Kinderwunsch. Die Spermien werden in der Samenbank gesammelt, bevorratet und sind jederzeit abrufbar. Laut einem Urteil des OLG Hamm haben auf diese Weise gezeugte Kinder ein Recht darauf den Namen des Samenspenders zu erfahren <ref>Pressemitteilung zum Urteil I-14 U 7/12 (PDF; 27 kB) vom 6. Februar 2013</ref>.
Seit 1986 ist in Deutschland die Spermaspende eine legale Behandlungsmethode der künstlichen Befruchtung. Samenbanken sind in Deutschland verpflichtet, auf die Qualifizierung der Spermaspender zu achten. Die Qualitätssicherung richtet sich unter anderem nach entsprechenden Beschlüssen der deutschen Gesetzgebung. In Deutschland regeln derzeit das Embryonenschutzgesetz in seiner Fassung von 1991 und die Richtlinien der Bundesärztekammer sämtliche Belange zur künstlichen Befruchtung. Daraus kann man entnehmen, dass aus ethischen und rechtlichen Gründen bestimmte Voraussetzungen notwendig sind, um eine künstliche Befruchtung durchführen zu dürfen.
Während die Richtlinien der Bundesärztekammer rechtlich unverbindliche Kriterien aufstellen, die aber Teil der Berufsordnung von Ärzten darstellen, ist das Embryonenschutzgesetz zwingend rechtlicherseits als Bundesgesetz von Samenbanken zu beachten.
Regenbogenfamilie
- siehe Hauptartikel: Regenbogenfamilie
Sehr umstritten ist die nicht im Embryonenschutzgesetz, aber in einer 2006 überarbeiteten Richtlinie der Bundesärztekammer enthaltene Anforderung zum Familienstand, wonach nur Ehepaare oder heterosexuelle Paare in einer gefestigten Partnerschaft Zugang zu einer Samenbank haben sollen.<ref>Neufassung der Richtlinien zur Durchführung der assistierten Reproduktion</ref> Insbesondere lesbische, standesamtlich verheiratete Paare verlangen den Zugang zu künstlicher Befruchtung, wie dies auch in mehreren benachbarten EU-Staaten erlaubt ist.
Veterinärmedizin
Im veterinärmedizinischen Bereich wird in den Samenbanken das Genmaterial für die künstliche Besamung überwiegend in der Nutztierzucht aufbewahrt.
Pflanzenzucht
In der Pflanzenzucht werden Saatgutbanken genutzt, um das Genmaterial der Pflanzenarten zu sichern. In Deutschland besteht eine große Anzahl von verschiedenen Saatgutbibliotheken. Der Welttreuhandfonds für Kulturpflanzenvielfalt hat in Norwegen die Svalbard-Samenbank gebaut.
Einzelnachweise
<references/>
Weblinks
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