Bundesautobahn 94


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Bundesautobahn 94 in Deutschland
Bundesautobahn
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Karte
Basisdaten
Betreiber: Bundesrepublik Deutschland
Gesamtlänge: 155 km
  davon in Betrieb: 70 km
  davon in Bau: 17 km
  davon in Planung: 67 km

Bundesland:

Ausbauzustand: derzeit teilweise zweistreifig

Die Bundesautobahn 94 (Abkürzung: BAB 94) – Kurzform: Autobahn 94 (Abkürzung: A 94) soll München mit Passau verbinden. Bisher sind allerdings nur die Teilstücke München–Pastetten, HeldensteinBurghausen und bei Malching realisiert. Zwischen Burghausen und Simbach am Inn (14 Kilometer) ist ein Teilstück mit nur einer zweistreifigen Fahrbahn als Bundesstraße 12 in Betrieb. Vorleistungen für den weiteren Ausbau zur A 94 sind hier aber schon erbracht.

Die Trassenführung zwischen Forstinning und Heldenstein ist Gegenstand einer seit über 30 Jahren währenden Debatte.

Ursprüngliche Planung

In der ursprünglichen Planung war der Abschnitt zwischen Simbach und Passau nicht vorgesehen. Die A 94 sollte stattdessen den Inn überqueren und in Österreich durch das Innviertel nach Ried im Innkreis weitergeführt und dort an die österreichische A 8 in Richtung Wien angeschlossen werden. Diese Strecke hätte die Fahrzeit von München nach Wien im Vergleich zu der Strecke über Salzburg deutlich verkürzt. Sowohl in Simbach als auch in Ried wurden die jeweiligen Anschlussstellen für diese Planung sogar bereits errichtet. Da Österreich das Innviertel aber nicht mit Transitverkehr belasten wollte, wurde die Planung von österreichischer Seite aufgegeben. Die deutsche Seite beschloss daraufhin, die A 94 mit der A 3 bei Pocking/Neuhaus am Inn zu verbinden. Damit sollte die Möglichkeit einer nördlichen Weiterführung in Richtung Tschechien gegeben werden.

Zeitweilig war ein Trassenverlauf von Mühldorf über Pfarrkirchen nach Pocking geplant. Der heutige A 94-Abschnitt von Mühldorf nach Simbach hätte dann die Bezeichnung A 942 erhalten.

Die Münchener Stadteinfahrt der A 94 war in früheren Jahren ab dem Kreuz München-Ost als A 992 geplant. Zwischen den Anschlussstellen München-Vogelweideplatz und Feldkirchen-West trägt sie zusätzlich den Namen „Töginger Straße“.<ref>München Wiki: Töginger Straße. München Wiki. 19. August 2014. Abgerufen am 1. September 2014.</ref>

Ausbau im Raum München

Anbindung Messegelände

Mit der Verlagerung der Neuen Messe München nach Riem im Jahr 1998 wurde die A 94 zur wichtigsten Erschließungsstraße des Messegeländes und entsprechende Ausbauten wurden vorgenommen: Die Ausfahrt München-Moosfeld wurde neu errichtet und die zwei Anschlussstellen Riem und Feldkirchen-West ausgebaut. Zwischen Feldkirchen-West und dem Autobahnkreuz München-Ost wurde die A 94 auf sechs Fahrstreifen erweitert. Zur Steuerung des Verkehrsflusses wurden Schilderbrücken mit Wechselverkehrszeichen aufgestellt. Der Gleisanschluss des Messegeländes überquert die Autobahn mit einer neu errichteten Brücke, er wurde zur BAUMA 2001 in Betrieb genommen.

Im Herbst 2009 wurde das Autobahnkreuz München-Ost erweitert. Eine Verbreiterung und Verlängerung der Rampe von der A 94, Richtungsfahrbahn Passau–München, auf die A 99 Richtung Norden soll helfen, Rückstauungen in diesem Bereich zu vermeiden.<ref>Pressemitteilung M27/09 (PDF; 494 kB) Autobahndirektion Südbayern. 10. August 2009. Abgerufen am 28. September 2009.</ref> Diese wurde im Herbst 2013 fertiggestellt.

Weitere Ausbaumaßnahmen

Die Anbindung der A 94 an den Mittleren Ring in München wurde durch den im Sommer 2009 eröffneten Richard-Strauss-Tunnel verbessert; ein Seitentunnel führt direkt zum Autobahnanfang der A 94.<ref>Endlich: Der Richard-Strauss-Tunnel ist eingeweiht. merkur-online.de. 18. Juli 2009. Abgerufen am 28. September 2009.</ref>

Im September 2009 wurde die Ausfahrt Markt Schwaben eröffnet und im Dezember 2010 über die Flughafentangente Ost eine Verbindung zum Flughafen München fertiggestellt. Im Bundesverkehrswegeplan ist im weiteren Bedarf der dreistreifige Ausbau je Richtungsfahrbahn des Abschnitts zwischen Markt Schwaben und München-Steinhausen vorgesehen.

Die Planungen für eine Verlegung der Ausfahrt Zamdorf an die Hultschiner Straße, wo die neue Hauptverwaltung des Süddeutschen Verlages steht, werden von der Stadt München nicht mehr weiterverfolgt.<ref>Verkehrskonzept für den Münchner Osten. Stadt München, 16. Februar 2006, archiviert vom Original am 16. April 2008, abgerufen am 25. Mai 2015.</ref>

Baufortschritt im weiteren Verlauf

24px Folgende Teile dieses Abschnitts scheinen seit November 2015 nicht mehr aktuell zu sein: Mittlerweile steht der Baustart für den Lückenschluß fest, siehe auch: als die Trasse Dorfen“ einzustufen sei. Ein zweites Raumordnungsverfahren ergab dann am 11. Juni 1991 (Aktenzeichen 800-8255), dass beide Trassen für eine vierstreifige Verkehrsverbindung geeignet sind. Auf der Trasse über Haag wurde im Raumordnungsverfahren von 1991 abschnittsweise von einer Ausführung als vierstreifige Bundesstraße ausgegangen, da eine direkt parallele Führung von Bundesstraße und Autobahn auf diesen Abschnitten nicht zweckmäßig erschien. Allerdings ist auch hier ein durchgängiger Ausbau als Autobahn möglich.

Es existieren eine Reihe von Schutzgutabwägungen, die im Zusammenhang mit dem Trassenstreit ausgearbeitet wurden. Alle Schutzgutabwägungen kommen zu dem Ergebnis, dass die Trasse Haag unter diesem Aspekt eindeutig zu bevorzugen ist. Eine aktuelle Schutzgutabwägung befindet sich im Planfeststellungsbeschluss zur Bundesautobahn 94 selbst.<ref name="planf2002">Aktenzeichen: 225.4-43541 A 94-3: Planfeststellungsbeschluss A 94, München–Pocking (A 3), Neubau von Forstinning bis Pastetten km 10+755 – km 16+980. Regierung von Oberbayern, 7. März 2002, abgerufen am 26. Mai 2015.</ref> Sie kommt unter Berücksichtigung neuer Trassenvarianten zum Ergebnis, dass die Trasse Dorfen bei den Schutzgütern Wasser, Tiere und Pflanzen, Landschaft und Kulturgüter „ungünstiger zu bewerten ist“.<ref>Aktenzeichen: 225.4-43541 A 94-3: Planfeststellungsbeschluss A 94, München–Pocking (A 3), Neubau von Forstinning bis Pastetten km 10+755 – km 16+980. Regierung von Oberbayern, 7. März 2002, abgerufen am 26. Mai 2015., S. 60</ref> Zudem wird die Trasse Dorfen auch im Hinblick auf die Erholungsfunktion des Isentals für den Großraum München als schützenswerter eingestuft. Für die Schutzgüter Mensch, Boden, Luft und Klima sowie Sachgüter wurden keine signifikanten Unterschiede zwischen den beiden Trassenvarianten festgestellt. Eine eindeutig ungünstige Schutzgutabwägung für die Trasse Haag gibt es nicht.

Befürworter und Gegner

Einigkeit herrscht über die Notwendigkeit einer leistungsfähigen, vierstreifigen Straßenverkehranbindung des südostbayerischen Raums an die Metropolregion München. Diese Grundvoraussetzung wird von keiner der beteiligten Seiten in Frage gestellt.

Befürworter

Die für die Genehmigung von Autobahnplanungen zuständige Regierung von Oberbayern, die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern und die Autobahndirektion Südbayern verfolgen weiterhin die Trassenführung über Dorfen. Dabei werden sie von mehreren Kommunen und Unternehmen, überwiegend aus den Landkreisen Mühldorf, Altötting und Rottal-Inn, die zusammen den Verein Ja zur A 94 e. V. gegründet haben, unterstützt. Als Hauptargument gilt dabei vor allem die starke Belastung der B 12 mit abschnittsweise weit über 25.000 Fahrzeugen pro Tag, die nach Prognosen auf 35.000 bis 55.000 Fahrzeuge/Tag im Jahr 2015 ansteigen soll. Außerdem ist die Trasse Dorfen um rund 2,9 Kilometer kürzer als die Trasse Haag.<ref>Planfeststellungsbeschluss zur A 94</ref> Der Verein Ja zur A 94 e. V. befürwortet die Trasse Dorfen, weil er eine Verzögerung des Teilabschnittes Forstinning–Heldenstein durch eine Umplanung auf die Trasse Haag befürchtet.

Gegner

Die Gegner der Trasse Dorfen sind die bereits seit den 1970er-Jahren bestehende Bürgerinitiative Aktionsgemeinschaft gegen die A 94 und die im Isental gelegenen Gemeinden (Lengdorf, Dorfen, Buch am Buchrain und Pastetten), die auch vom Bund Naturschutz und von zahlreichen Künstlern unterstützt werden. Ihre Argumente für die Trasse Haag und gegen die Isentaltrasse nahmen sich zunächst dem Isental als einen der letzten, großräumig und unzerschnittenen Natur- und Kulturräume Oberbayerns an.<ref>Argumente. Bund Naturschutz in Bayern e. V. – Aktionsgemeinschaft gegen die Isentalautobahn, abgerufen am 30. September 2013.</ref> Seit vielen Jahren werden aber auch eine Reihe anderer politischer Argumente gegen die Isentaltrasse ins Feld geführt: So argumentiert die Initiative seit 2010 auf Basis eines Gutachtens des Verkehrsberatungsbüros Vieregg & Rössler, dass die Trasse Dorfen mit etwa 400 Millionen Euro Gesamtkosten doppelt so teuer werde wie die Trasse Haag. Auch das Bundesverkehrsministerium geht mittlerweile von dieser Summe aus.<ref name="sz-Kostenexplosion" /> Der künftige Anschluss der geplanten vierstreifigen Bundesstraße 15 neu an die Trasse Haag ist nach diesem Gutachten ebenfalls wesentlich günstiger und schonender möglich, als dies bei einer Realisierung der Trasse Dorfen der Fall wäre. Bei einem Bau auf der Trasse Haag könnte zudem jeder neue Bauabschnitt sofort dem Verkehr übergeben werden und damit insgesamt für einen weitaus schnelleren Ausbau sorgen, während neue Abschnitte auf der Trasse Dorfen zunächst (wie aktuell der Abschnitt Forstinning-Pastetten) „ins Nichts“ führen würden. Es werden noch eine Reihe von anderen Argumenten angeführt.

Chronologie der Auseinandersetzungen

Am 17. Januar 2003 urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nach einer Klage der Aktionsgemeinschaft gegen die Isentaltrasse, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine Prüfung des Landesentwicklungsplanes in einer Gerichtsverhandlung grundsätzlich zuzulassen habe. Die Klagen der vier Gemeinden Lengdorf, Dorfen, Buch am Buchrain und Pastetten wurden aber im Laufe des Jahres 2003 abgewiesen, es verblieben die Klagen von 23 Privatpersonen und die Klage des Bund Naturschutz. Am 8. April 2005 sollte ein Urteil gefällt werden, es wurde jedoch aufgrund eines noch ausstehenden Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verschoben, das rechtliche Fragen zu den Fauna-Flora-Habitat-Richtlinien (FFH) klären sollte. Einstweilen wurde durch den Verwaltungsgerichtshof ein Baustopp verhängt. Am 14. September 2006 wurde die Bewertung des FFH-Schutzes für dieses Gebiet vom Europäischen Gerichtshof in die Hände der nationalen Gerichtsbarkeit zurückgegeben. Demnach sind drei potentiell betroffene Gebiete als rechtsgültige Schutzflächen zu behandeln, in denen keine Eingriffe zugelassen sind, die sie „ernsthaft beeinträchtigen könnten.“<ref>EuGH-Urteil zu FFH-Gebieten im Isental, Rechtssache C-244/05 (PDF-Dokument; 97 kB)</ref>

Nach Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses, der diese ernsthaften Beeinträchtigungen vermeiden soll, verhandelte das Bayerische Verwaltungsgericht im September und Oktober 2007 wieder über die geplante Autobahn.<ref>Webseite des VGH, Pressemitteilung vom 25. September 2007</ref> Das VGH wies hierbei die Beschwerden der verbliebenen Kläger zurück, bestätigte damit den Abschnitt von Forstinning nach Pastetten und ließ eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nicht mehr zu. Nachdem das schriftliche Urteil im März 2008 vorgelegt wurde, legten die Aktionsgemeinschaft gegen die Isentaltrasse eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein.<ref>Juraforum: BayVGH: Isental-Autobahn A 94 darf gebaut werden</ref><ref>A94 nicht im Isental - Was bisher geschah…</ref> Am 16. Dezember 2008 wies das Bundesverwaltungsgericht diese Nichtzulassungsbeschwerde zurück.<ref>Webseite des BVerwG, Pressemitteilung vom 16. Dezember 2008</ref> Damit bestand Baurecht für den Abschnitt Forstinning–Pastetten.

Am 3. Mai 2008 versammelte die Bürgerinitiative über 2000 Menschen nahe Dorfen, um gemeinsam mit der Biermösl Blosn und dem Kabarettisten Gerhard Polt gegen die Trasse zu demonstrieren.<ref> Die CSU in Not – 50 Prozent minus X; Artikel von Max Hägler in der taz</ref> Am 23. Mai 2009 wurde diese Veranstaltung wiederholt, diesmal erschienen 5000 Besucher.<ref>Anton Renner: Musikalischer Großangriff gegen die A94 im Isental. merkur-online.de, 25. Mai 2009, abgerufen am 26. Mai 2015.</ref>

In einem Urteil vom 24. November 2010 lehnte der Verwaltungsgerichtshof Klagen des Bundes Naturschutz, der Jagdgenossenschaft und von sieben Grundstückseigentümern gegen den Bau des Streckenabschnittes Pastetten–Dorfen ab. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Der Weg einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht stand offen<ref>Klagen gegen Isental-Autobahn A 94 auch im zweiten Bauabschnitt erfolglos. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 24. November 2010, abgerufen am 26. Mai 2015 (PDF; 44 kB).</ref>, die Nichtzulassungsbeschwerden wurden am 9. Dezember 2011 vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Nach der Gerichtsentscheidung teilte die „Aktionsgemeinschaft gegen die Isentalautobahn“ mit, dass nach 34 Jahren des Widerstandes der „gerichtliche Weg offensichtlich zu Ende“ sei.<ref name="VGH">Aktionsgemeinschaft gegen die Isentalautobahn: Pressemitteilung zur VGH-Entscheidung am 24. November 2010 (PDF; 11 kB), Zugriff am 24. November 2010</ref> Da mittlerweile ein Planfeststellungsverfahren für die Trasse Dorfen erfolgt ist, will man sich nun politisch weiter gegen den geplanten Trassenverlauf wehren.<ref name="VGH" /> Am 8. Mai 2012 einigten sich die Kläger gegen den Planfeststellungsbeschluss im Abschnitt zwischen Dorfen und Heldenstein gütlich vor Gericht. Somit besteht auch für diesen Abschnitt endgültig Baurecht.

Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2003 finden sich nach wie vor beide Trassenvarianten als vordringlicher Bedarf. Explizit mit Kostenschätzung ist jedoch lediglich die Trasse Dorfen aufgeführt. Diese und die Trasse Haag sollen nach dem Bundesverkehrswegeplan im Planfeststellungsverfahren gegeneinander abgewogen werden.<ref>Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen-Bundesverkehrswegeplan 2003 S. 89.</ref>

Trivia

Es besteht Mautpflicht für LKW nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) auf den beiden fertiggestellten Streckenabschnitten zwischen:

  • Anschlussstelle München-Steinhausen bis zur Anschlussstelle Pastetten (Gesamtlänge 27,1 km) und
  • Anschlussstelle Heldenstein bis Anschluss Burghausen mit Übergang zur B 12 (Gesamtlänge 38,1 km).

Außerdem ist Mautpflicht auf dem 3,5 km langen Abschnitt zwischen den Anschlüssen Malching am westlichen und östlichen Übergang der B 12 zur A 94.<ref>Bundesanstalt für Straßenwesen: Die Mauttabelle 15.2 (BAB). PDF. Online auf www.mauttabelle.de. Abgerufen am 3. Juli 2015.</ref>

Weblinks

Commons Commons: Bundesautobahn 94 – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

<references />

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