Art. 3 Legge sulle fonti del diritto, N.II., 7. Juni 1929.</ref> so wurde der Stichtag im Jahre 1969 auf den 31. Dezember 1924 vorverlegt.<ref>Art. 39 Legge che modifica la legislazione penale e la legislazione processuale penale, N.L vom 21. Juni 1969.
mit dem Art. 4 des Legge sulle fonti del diritto 1929 geändert wurde.</ref> Damit wurde unter anderem die 1926 in Italien wiedereingeführte Todesstrafe im Vatikan abgeschafft. Im Strafprozessrecht gilt ebenfalls das 1929 übernommene italienische Strafprozessbuch, mit den aktuellen vatikanischen Anpassungen (Art. 8). Wird ein Tatbestand nicht im vatikanischen Recht und nicht im italienischen Recht von 1924 mit den vatikanischen Anpassungen besprochen und verletzt die Tat die allgemeinen Grundsätze der Religion, Moral, öffentlichen Ordnung oder Sicherheit von Personen und Gegenständen, kann der Richter trotzdem eine Geld-, Freiheits- oder alternative Strafe verhängen (Art. 9; 1929–2008: Art. 23). Dies kam beispielsweise bei einem Prozess wegen Drogenbesitz zur Anwendung,<ref>Sentenza 4 maggio 2007 Prot. NN. 31/03 e 5/04 Reg. Gen. Pen. (inedita).</ref> eine Tat die in der vatikanischen Strafrechtsordnung nicht einmal annähernd vorkommt, da es in den 1920er Jahren kein strafrechtliches Thema war. Im Zuge dieses Falles wurde 2007 auch geklärt,<ref>Tribunale, coram Della Torre, 6 ottobre 2007, causa n. 31/2003, in Cassazione penale, 2009, pp. 2198</ref> dass der damalige Art. 23 trotz allgemeiner Regelungen über das Strafrecht nicht der Legalität widerspricht.<ref>Waldery Hilgeman: La nuova Legge sulle Fonti del Diritto dello Stato della Città del Vaticano, S. 75–76 (PDF, S. 33–34; 594 kB).</ref><ref>Nicola Picardi: Alle origini della giurisdizione vaticana (PDF-Datei; 775 kB), Historia et ius 1/2012, Paper 3, S. 52–53.</ref> In Art. 12 werden noch verwaltungsrechtliche italienische Bestimmungen für bestimmte Bereiche wie Maßsystem, Post, Eisenbahn etc. mit Stand vom 31. Dezember 2008 übernommen, und (anscheinend ohne Zeiteinschränkung) auch italienische Bestimmungen und Bestimmungen der Region Latium, der Provinz und der Stadt Rom für Baupolizei, Hygiene und öffentliche Gesundheit.
Politik
Politisches System
Der Papst ist als Bischof von Rom ex officio Staatsoberhaupt des Staates der Vatikanstadt und besitzt die Fülle der gesetzgebenden, ausführenden und richterlichen Gewalt gemäß Art. 1, Abs. 1 des Grundgesetzes des Vatikanstaates.<ref>Das neue Grundgesetz des Vatikanstaates</ref> Die Vatikanstadt ist damit die letzte absolute Monarchie Europas. Mit der Staatswerdung im Jahr 1929 wurde ein Grundgesetz promulgiert, das 2001 reformiert wurde.
Seit 1984 ist der Kardinalstaatssekretär mit der ständigen Vertretung des Papstes in der weltlichen Leitung der Vatikanstadt beauftragt.
Während der Sedisvakanz, also der Zeitspanne zwischen dem Tod oder dem Amtsverzicht des Papstes und der Wahl seines Nachfolgers, ruht alle päpstliche Gewalt. Das Kardinalskollegium verfügt über alle weltlichen Befugnisse des Papstes. Als vordringlichste Aufgabe des Kardinalskollegiums ist die Ausrichtung der Papstwahl, die im so genannten Konklave stattfindet, zu sehen.
Andere Amtsgeschäfte kann es während der Sedisvakanz in besonders dringenden Fällen ebenfalls führen. Solche Erlasse sind aber in ihrer Wirksamkeit auf die Dauer der Sedisvakanz begrenzt. Dem neu gewählten Papst steht es frei, diese Bestimmungen nach den Vorschriften des kanonischen Rechts zu bestätigen oder zu verwerfen.
Die legislative Gewalt übt, sofern sich der Papst eine Entscheidung nicht selbst oder besonderen Kurienmitgliedern vorbehalten hat, die aus sieben Kurienkardinälen bestehende Päpstliche Kommission für den Staat der Vatikanstadt aus. Sie wird vom Papst für fünf Jahre ernannt und erarbeitet Gesetzesvorschläge, die dem Papst durch das Staatssekretariat zur Begutachtung unterbreitet werden. Dabei ist sie hauptsächlich für die Festlegung der Finanz- und Haushaltspolitik der Vatikanstadt zuständig.
Die exekutive Gewalt wird vom Governatorat der Vatikanstadt ausgeübt, deren Präsident Giuseppe Bertello gleichzeitig der Vorsitzende der Päpstlichen Kommission ist. Er wird in seiner Tätigkeit von einem Generalsekretär als Leiter des Governatorats, zuständig für die zentrale Verwaltung, unterstützt. Wichtige Fragen legt der Kardinalpräsident der Kommission oder dem Staatssekretariat zur Überprüfung vor.
Die Judikative (Recht der Vatikanstadt) besteht aus einem Gericht erster Instanz, einem Appellations- und einem Kassationshof. Urteile werden im Namen des Papstes gefällt. Dieser hat nach dem Staatsgrundgesetz das Recht, in jedweder Straf- oder Zivilsache und in jeder Phase allumfassend einzugreifen und beispielsweise die Entscheidungsbefugnis in einem Prozess einer speziellen Instanz oder sich selbst zu übertragen. Rechtsmittel sind in solchen Fällen nicht mehr zulässig; seine richterliche und kirchliche Jurisdiktionsgewalt ist allumfassend.<ref>Zur allumfassenden Jurisdiktion des Papstes siehe auch § 1399 CIC | http://www.vatican.va/archive/DEU0036/__P58.HTM</ref>
Der Papst als natürliche Person ist zwar Staatsoberhaupt, als Souverän aber wird in den Lateranverträgen der Heilige Stuhl (Völkerrechtssubjekt) bezeichnet. Somit ist der Vatikanstaat das einzige Völkerrechtssubjekt, dessen Souverän selbst ein (von ihm verschiedenes) Völkerrechtssubjekt ist.
Der Heilige Stuhl als ein souveränes nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt wird ebenfalls durch den Papst repräsentiert und vertritt die Vatikanstadt im diplomatischen Verkehr. Der Staat der Vatikanstadt nimmt keine diplomatischen Beziehungen zu anderen Staaten auf, sondern überlässt dies dem Heiligen Stuhl. Er ist somit kein Mitglied der Vereinten Nationen (während der Heilige Stuhl permanenten Beobachterstatus genießt).
Bestimmte Besitzungen des Heiligen Stuhls in und um Rom haben gemäß den Lateranverträgen exterritorialen Status, ohne aber Teil des vatikanischen Territoriums zu sein. Für die innere Sicherheit des Staates sind die Schweizergarde und das vatikanische Gendarmeriekorps zuständig. Die äußere Sicherheit wird durch den italienischen Staat gewährleistet.
Der Vatikan gehört dem Europarat nicht an - auch nicht als Beitrittskandidat - und kann daher auch kein Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention sein<ref>vgl. in der Präambel der EMRK sowie in Art. 59 der Konvention: http://www.echr.coe.int/Documents/Convention_DEU.pdf</ref>. Der Heilige Stuhl ist jedoch Beobachter beim Europarat<ref>http://www.coe.int/de/web/portal/holy-see</ref>.
Die Todesstrafe wurde 1969 formell abgeschafft. Sie wurde seit Bestehen des Staates der Vatikanstadt nie vollstreckt; die letzten Vollstreckungen erfolgten 1870 im Kirchenstaat.
Sicherheit
Mit der Schweizergarde verfügt der Vatikan über die kleinste und älteste Armee der Welt (seit 1506). Für die interne Sicherheit gibt es noch zusätzlich eine eigene Polizei, den Corpo della Gendarmeria. Der Vatikan verfügt aber nicht über Luft- oder Seestreitkräfte. Die externe Landesverteidigung wird gemäß einem bilateralen Abkommen durch Italien gesichert.
Laut Lateranverträgen ist Italien für die Sicherheit auf dem vatikanischen Petersplatz zuständig. Durchgeführt wird die Überwachung vom Aufsichtsamt für Öffentliche Sicherheit „Vatikan“, das direkt der Abteilung für Öffentliche Sicherheit der italienischen Polizei unterstellt ist.<ref>it:Ispettorato di pubblica sicurezza „Vaticano“</ref>
Für Besucher gibt es bei der Einreise, die meistens zu Fuß erfolgt, eine Sicherheitskontrolle, aber keine Ausweis- oder Zollkontrolle. Bei der Ausreise nach Italien werden keinerlei Kontrollen durchgeführt, mitgebrachte Waren bleiben also de facto zoll- und steuerfrei.
Der Vatikan kann auf seinem Gebiet straffällig gewordene Personen, gleichgültig, ob sie dort von der eigenen Gendarmerie oder von Hilfstruppen der italienischen Polizei verhaftet werden, zur Aburteilung an Italien überstellen, das zur Übernahme verpflichtet ist und vatikanisches Recht anzuwenden hat. Nur bei einer vorherigen Flucht auf italienisches Territorium kommt das dort geltende Strafrecht zur Anwendung.
Der Vatikanstaat hat die höchste Kriminalitätsrate der Welt, wenn die Anzahl der Straftaten in Relation zur Anzahl der Einwohner gestellt wird; tatsächlich ist die Kriminalitätsrate aber darauf zurückzuführen, dass Täter und Opfer dieser Straftaten so gut wie ausschließlich aus dem Kreise der jährlich 18 Millionen Besucher stammen<ref>http://www.rwi-essen.de/forschung-und-beratung/fdz-ruhr/unstatistik-des-monats/archiv/#headline_1211</ref>. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um Kleinkriminalität wie etwa Handtaschendiebstähle. 90 Prozent der Vorfälle bleiben unbestraft, da die Täter nach Italien fliehen. Das vatikanische Gefängnis bietet nur zwei Personen Platz. Es wurde im Laufe der Geschichte erst wenige Male benutzt: einer der Insassen war ein Priester, der wegen illegalen Geldtransfers verurteilt wurde; der zweite war ein Mann, der beim Münzdiebstahl in der Peterskirche ertappt wurde; der dritte war ein schwedischer Tourist, der einen Priester attackierte, und zuletzt ein Schweizer Besucher, der einen Gardisten gröblich beleidigte. Der Papst-Attentäter Mehmet Ali Ağca verbüßte seine Strafe nicht im Vatikan, sondern in einem römischen Gefängnis. Medienberichten zufolge saß im Jahr 2012 der Kammerdiener des Papstes im Vatikan ein, der wegen der „Vatileaks“-Affäre in die Schlagzeilen geraten war.<ref>Hausarrest statt Haft: Papst-Kammerdiener darf nach Hause. Abgerufen am 29. September 2012. </ref>
Derzeit (November 2015) ist Lucio Ángel Vallejo Balda im Zusammenhang mit der Vatileaksaffäre dort in Haft.
Wirtschaft
Belege
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Wirtschaftssituation
Als souveräner Staat wickelt der Vatikan seine Finanzgeschäfte eigenständig ab.
Anfang der 1990er Jahre haben neben der Offenlegung der Staatsfinanzen auch spürbare Bemühungen eingesetzt, die über Jahrhunderte gewachsene Organisationsstruktur zu vereinfachen. Die Verwaltung der vatikanischen Vermögenswerte stützt sich nun auf vier Säulen:
Staatsfinanzen
Zu den Haupteinnahmequellen des Vatikans gehören, abgesehen von den Einnahmen aus den grundsteuerfreien Immobilien,<ref>Himmlische Privilegien Ulrike Sauer, Süddeutsche Zeitung, 2. Januar 2012.</ref> die Geschäfte innerhalb des Vatikans. Die Gewinne des Supermarktes ebenso wie die Überschüsse der Vatikantankstelle, der Apotheke und des Bekleidungsgeschäftes fließen in die Staatskasse. Die Kartenzahlungen in diesen Einrichtungen wurden zum 1. Januar 2013 unterbunden. Als Begründung wurde genannt, dass der Vatikan die internationalen Geldwäscheregeln nicht befolge. Daher dürfe der Betreiber der Terminals, die italienische Tochter der Deutschen Bank, nicht weiter im Vatikan operieren.<ref>https://epaper.general-anzeiger-bonn.de/eweb/ga/2013/01/04/vs/6/1598764/</ref>
Weitere Haupteinnahmen werden von Souvenirständen und durch freiwillige Spenden erzielt. Jährlich werden im Schnitt etwa 85 Millionen Euro an den Vatikan gespendet. Andere Einnahmequellen sind der Verkauf von vatikanischen Euromünzen und Sonderprägungen sowie Briefmarken an Sammler. Die Vermietung von rund 2400 Immobilien außerhalb des Vatikans garantiert ebenfalls ein regelmäßiges Einkommen.
Zudem besitzt der Vatikan Gold, das in New York lagert, gut 850 Immobilien im geschätzten Wert von 1,5 Milliarden Euro sowie Kunstschätze, von denen der frühere Papst Johannes Paul II. sagte: „Sie sind unverkäuflich, sie gehören allen Menschen.“
Von der Staatsbilanz des Vatikans sind die Einnahmen aus Kirchensteuern sowie bestimmte Aufwendungen ausdrücklich ausgeschlossen. Diese fließen direkt den Diözesen und Ordensgemeinschaften in aller Welt zu, die jedoch die Arbeit des Papstes, der vatikanischen Kongregationen, Räte und Kirchengerichte mit Millionenbeträgen unterstützen. Nach Angaben verschiedener Bistümer in Deutschland verstehe sich die katholische Kirche ausdrücklich als Weltkirche, und da der Vatikan wichtige übergeordnete Aufgaben wahrnehme, tragen über den Verband der Diözesen Deutschlands demzufolge alle deutschen Bistümer pro Jahr einen Anteil für die Aufgaben der Weltkirche bei.
Obwohl der Vatikan nicht Mitglied der Europäischen Union ist, ist der Euro durch bilaterale Verträge offizielles Zahlungsmittel. Für den Handel mit dem Vatikan gelten jedoch die gleichen Zollbestimmungen wie für den Handel mit Ländern außerhalb des Europäischen Binnenmarktes.
Das Budget umfasste 2008 Ausgaben von umgerechnet 356,8 Mio. US-Dollar bei Einnahmen von umgerechnet 355,5 Mio. US-Dollar.<ref name="CIA">CIA – The World Factbook; Europe: Holy See (Vatican City). Abgerufen am 11. August 2014.</ref>
Bischof Carlo Maria Viganò hat als Generalsekretär der wirtschaftlichen Verwaltung des Vatikans den Haushalt saniert und von einem Verlust von ca. 8 Mio. € im Jahr 2009 zu einem Überschuss von mehr als 34 Mio. € 2010 geführt.<ref>Ulrike Sauer, Der Pater III – wie der Vatikan einen Finanzchef einsetzte, um die Korruption am Heiligen Stuhl zu bekämpfen, in: Süddeutsche Zeitung, 27. Januar 2012, S. 26.</ref>
Sonstiges
Im Vatikan gibt es keine Umsatzsteuer. Wirtschaftswerbung ist verboten, außer an Fahrzeugen.
2008 erhielt der Vatikanstaat den Europäischen Solarpreis 2008 für die Installation einer Solarstromanlage von der Größe eines Fußballfeldes. Dadurch werden seit der Installation vom Vatikan pro Jahr rund 220 Tonnen weniger Kohlenstoffdioxid ausgestoßen.<ref>www.dw-world.de – Deutsche Welle: Energie von oben – Vatikan erhält Öko-Preis, 30. November 2008. Aufgerufen am 14. Juni 2011.</ref>
Im Jahre 2010 wurde der 100. Brunnen im Vatikan eröffnet.<ref>Pier Carlo Cuscianna: Le Cento Fontane (99+1) del Vaticano. Volume 1. Fontane nei Viali e nel Bosco. 304 S., Vatikanstadt (Governatorato dello Stato della Città del Vaticano), 2010, italienisch, ohne ISBN.</ref>
Es gibt keinen Friseur, kein Krankenhaus (jedoch eine Krankenstation), keine Schule, jedoch einen Supermarkt, eine Apotheke (seit 1874) und mehrere Tankstellen. Der Abfall wird durch die römische Stadtverwaltung abtransportiert. In den vatikanischen Museen befinden sich ein Selbstbedienungsrestaurant, eine Pizzeria und ein Café, auf dem Dach der Peterskirche ein Souvenirgeschäft und ein kleines Café.
Es gibt im Vatikan keinen privaten Grundbesitz, Wohnungen werden den Vatikanbürgern für die Dauer ihres Amtes zugeteilt. Die Staatsbürger zahlen weder für elektrischen Strom noch für Telefon. Die Mieten sind sehr niedrig und betragen etwa vier Prozent des Einkommens.
Die Einkommen der unteren Gehaltsklasse betragen um die 1300 Euro, ein Kardinal erhält etwas mehr als das Doppelte. Vatikanische Gehälter unterliegen keiner Einkommensteuer. Der Papst selbst bezieht kein Gehalt. 1981 wurde mit der „Arbeitnehmervereinigung der Laien im Vatikan“ eine Art Gewerkschaft gegründet. Im Vatikan gilt eine 36-Stunden-Woche, Tarifverhandlungen gibt es nicht.
Die Geldautomaten im Vatikan (automatum monetale, Plural: automata monetalia) besitzen auch eine lateinische Sprachauswahl.
Verkehr und Infrastruktur
Eisenbahn
Der Vatikan verfügt seit 1933 über einen eigenen Bahnhof und rund 200 Meter Schienenstrecke. Der Bahnhof wird nur noch selten für den Personentransport genutzt, zuletzt 1979 (zum nächstgelegenen Bahnhof Roma San Pietro), 2002 (nach Assisi) von Johannes Paul II. und 2011 von Papst Benedikt XVI. ebenfalls nach Assisi. Darüber hinaus gibt es immer wieder Sonderfahrten für Reisegruppen, z. B. im Jahre 2008 für die Deutsche Gesellschaft für Eisenbahngeschichte. Seit 2003 ist im Bahnhof ein kleines Kaufhaus untergebracht. Ansonsten wird diese Schienenstrecke zum Gütertransport benutzt. Die Zufahrt zur Vatikanstadt ist durch ein großes Tor von Rom getrennt. Der Gleisanschluss des Vatikans an die italienische Eisenbahninfrastruktur wird durch die Vatikanische Staatsbahn betrieben.
Luftverkehr
Im Vatikan befindet sich der Vatikanische Heliport als Hubschrauberlandeplatz. Die nächstgelegenen Verkehrsflughäfen sind Rom-Ciampino und Rom-Fiumicino.
Straßenverkehr
Die etwa 50 Straßen tragen Straßennamen und -schilder. Die beiden „Hauptstraßen“ sind die Via del Pellegrino und die Via di Belvedere, die beide beim St.-Anna-Tor, der Haupteinfahrt in die Vatikanstadt, beginnen.
Öffentlicher Personennahverkehr
Innerhalb der Vatikanstadt verkehren keine Nahverkehrsmittel. Im öffentlichen Nahverkehr ist die Vatikanstadt vom U-Bahnhof Ottaviano der Metro-Linie A zu Fuß erreichbar. Die im Bau befindliche Linie C wird am Petersplatz halten. Darüber hinaus ist die Vatikanstadt über die Haltestelle Risorgimento mit der Linie 19 der Straßenbahn Rom und diversen Buslinien erreichbar. Eine dieser Buslinien ist die Linie 49 (Stazione Roma Monte Mario FL 3 ↔ Via di Torrevecchia ↔ L.GO Boccea/Cornelia A ↔ Risorgimento/San Pietro 19 ↔ Piazza Cavour), die über die Viale Vaticano den Norden und Osten der Vatikanstadt erschließt. Die Straßenbahnlinie 19 hält auch an der Haltestelle Ottaviano, sodass sie sich dort mit der Metro-Linie A kreuzt. Alle diese Linien werden von der ATAC betrieben.<ref>http://www.agenziamobilita.roma.it/cerca-linea.html</ref>
Schifffahrt
Obwohl die Vatikanstadt keinen direkten Zugang zum Meer besitzt, ist ihr gemäß der Erklärung von Barcelona aus dem Jahr 1921 die Hochseeschifffahrt mit eigenen Schiffen unter der päpstlichen Flagge gestattet – ein Recht, das derzeit nicht ausgeübt wird.<ref>Internetauftritt des Staates der Vatikanstadt Stand 9. Februar 2011</ref>
Postwesen
Als souveräner Staat besitzt der Vatikan eine eigene Postverwaltung „Poste Vaticane“, deren Briefmarken ausschließlich auf eigenem Territorium gültig sind. Das Porto richtet sich nach den entsprechenden Entgelten der italienischen Post.
Im Vatikan werden pro Einwohner und Jahr die meisten Poststücke versandt (7200); zum Vergleich: in den USA sind es 660 und in Italien 109 pro Jahr.
Kommunikation
Die Top-Level-Domain der Vatikanstadt ist .va. Sie zählt zu den länderspezifischen Top-Level-Domains mit den wenigsten aktiven Adressen überhaupt.
Kultur und Sehenswürdigkeiten
Kulturgutschutz
Das gesamte Gebiet der Vatikanstadt ist seit 1984 durch die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation (UNESCO) als Weltkulturerbe anerkannt.<ref>Vatican City Beschreibung der Welterbestätten (englisch), abgerufen am 11. Mai 2015</ref> Die Vatikanstadt ist somit der einzige Staat der Welt, dessen komplettes Territorium von der UNESCO geschützt ist. Darüber hinaus ist die Vatikanstadt gegenwärtig der einzige Ort, der bei der UNESCO als Denkmalzentrum (englisch centre containing monuments) im „Internationalen Register für Kulturgut unter Sonderschutz“ entsprechend Kapitel II der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten eingetragen ist.<ref>International Register of Cultural Property under Special Protection der UNESCO (PDF, englisch), abgerufen am 11. Mai 2015</ref>
Fußball
Der Vatikan besitzt eine Fußballauswahl und eine eigene Liga.<ref>Calciopedia Daten zur Vatikanischen Fußballmeisterschaft (italienisch), abgerufen am 11. Mai 2015</ref> Da das Land jedoch über keinen Fußballplatz verfügt, der den FIFA-Normen entspricht, ist der Vatikan kein Mitglied der FIFA.<ref>Liste der europäischen Nicht-FIFA-Mitglieder, abgerufen am 11. Mai 2015</ref>
Religion
Der Vatikan ist zwar Zentrum der katholischen Kirche, besitzt jedoch auf seinem Staatsgebiet keinen Bischofssitz. Die Peterskirche (Basilika St. Peter im Vatikan) war niemals bischöfliche Kathedrale, sondern Grabeskirche des Apostels Petrus. Die Kathedrale der Diözese Rom ist San Giovanni in Laterano (exterritoriales Gebiet). Selbst die Pfarrkirche der Pfarrei des Vatikanstaates ist nicht St. Peter, sondern Sant’Anna dei Palafrenieri.
Literatur
- Fabrizio Rossi: Der Vatikan. Politik und Organisation. Beck, München 2004, ISBN 3-406-51483-9
- Thomas J. Reese: Im Innern des Vatikan. Politik und Organisation der katholischen Kirche. Fischer, Frankfurt a. M. 2000, ISBN 3-10-062921-3
- Niccolo Del Re (Hrsg.)/dt. Bearbeitung: Elmar Bordfeld: Vatikanlexikon. Pattloch, Augsburg 1998, ISBN 3-629-00815-1
- Werner Kaltefleiter und Hanspeter Oschwald: Spione im Vatikan. Die Päpste im Visier der Geheimdienste. Pattloch, Augsburg 2006, ISBN 3-629-02126-3 (alle wesentlichen Geheimdienstaktivitäten und deren Folgen zwischen 1939 und heute)
- Alexander Smoltczyk: Vatikanistan: Eine Entdeckungsreise durch den kleinsten Staat der Welt. München: Heyne-Verlag, 2008, ISBN 978-3-453-15434-6.
- Andreas Sommeregger: Soft Power und Religion. Der Heilige Stuhl in den internationalen Beziehungen, Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2011; ISBN 978-3-531-18421-0
Einzelnachweise
<references />
Weblinks
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