Hexe


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25px Dieser Artikel befasst sich mit der Hexe in der Mythologie. Zu alternativen Verwendungen des Plurals siehe Hexen, zur Automarke siehe Hexe (Automarke).

Eine Hexe ist im Volksglauben eine mit Zauberkräften ausgestattete, meist weibliche, heil- oder unheilbringende Person, die im Rahmen der Christianisierung häufig mit Dämonen oder dem Teufel im Bunde geglaubt wurde.

Zur Zeit der Hexenverfolgung wurde der Begriff Hexe vereinzelt als Fremdbezeichnung auf Frauen und Männer angewandt, die unter dem Vorwurf der Zauberei verfolgt wurden. Später setzte er sich, insbesondere in der wissenschaftlichen Untersuchung des Phänomens „Hexenverfolgung“, allgemein durch.

Zur Anwendung des Begriffs auf Männer als „Hexer“ oder „Hexenmeister“ siehe: Hexer.

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Hexentanzplatz in Trier (Flugblatt, 1594)
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Hexenszene (um 1700)
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Verbrennung einer Hexe in Willisau (Schweiz), 1447

Methodik und Quellen der Hexenforschung

In die Vorstellungen zur Hexe sind Elemente unterschiedlicher Herkunft eingeflossen. Dies führt im Allgemeinen zur Begriffsverwirrung, da diese verschiedenen Strömungen nicht getrennt, sondern auch rückwirkend in ein Hexenbild hineininterpretiert werden.

  1. Zunächst kann die Etymologie des Wortes untersucht werden. Hier erhält man Informationen über die Vorstellungen zu einer Zeit, als die etymologische Motivation noch lebendig war, grob geschätzt bis spätestens 1000 n. Chr. Diese Erkenntnis darf auch maximal für das Westgermanische verwendet werden. Zudem können andere Hexenbezeichnungen in den jeweiligen Sprachen und jeweiligem Kontext analysiert und dann zu einem Vergleich herangezogen werden.
  2. Eine zweite Strömung entstammt Märchen und Sagen. Hier finden sich aber auch andere Figuren, die in gleichem Sujet die Rolle der Grażyna einnehmen können, wie Riese, Menschenfresser oder Drache. Es ist bemerkenswert, dass viele Sujets europaweit oder darüber hinaus verbreitet sind – allerdings immer mit den jeweils regionaltypischen Entsprechungen von Hexe oder Menschenfresser. Märchen und Sagen wurden zudem erst spät aufgezeichnet – sie sind also bereits beeinflusst von den neuzeitlichen Hexenvorstellungen und Hexenprozessen. Dies gilt freilich nicht für die griechischen Sagen über Hexen (vgl. unten).
  3. Drittens gibt es Informationen über den Glauben an Zauberei und die Bestrafung von Zauberinnen aus der Bibel, also aus dem Nahen Osten. Die Vorstellungen gelten also wieder nur für eine Region und für die Begriffe in der jeweiligen Sprache.
  4. Viertens liegen Dokumente zum Hexenglauben aus Mittelalter und Neuzeit vor, einschließlich der Akten zu den Hexenprozessen. Diese Quellen sind vom regionalen Volksglauben, aber auch der biblischen Tradition beeinflusst. Außerdem ist zu beachten, dass die frühen Dokumente nicht auf Deutsch bzw. in der jeweiligen Volkssprache verfasst wurden. Es ist mitunter problematisch, die lateinischen Begriffe malefica u. a. mit deutsch Hexe zu übersetzen, während z. B. Übeltäterin oft wesentlich neutraler wäre.

Etymologie

Das Wort „Hexe“

Datei:The witches Sabbath, by Luis Ricardo Falero.jpg
Luis Ricardo Falero 1880: Die Hexe auf dem Sabbath

Das deutsche Wort Hexe (zu mhd. hecse, hesse, ahd. hagzissa, hagazussa) ist eine verdunkelte Zusammensetzung, deren Verwandten sich nur im westgermanischen Sprachraum finden: mittelniederländisch haghetisse und altenglisch hægtesse (im Neuenglisch zu hag verkürzt).<ref>Wolfgang Pfeifer et al.: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 8. Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 2005.</ref> Die genaue Wortbedeutung ist ungeklärt; das Bestimmungswort wird traditionell mit althochdeutsch hag ‚Zaun, Hecke, Gehege‘ verknüpft. Das Grundwort gehört vielleicht mit norwegisch tysjaElbin‘ (insb. in hulda- und haugatysja) und tusul ‚Gespenst‘, möglicherweise ferner mit dänisch tøs, schwedisch tös ‚Mädchen‘ und norwegisch (mundartlich) taus ‚Dienstmädchen‘.<ref>Marlies Philippa et al.: Etymologisch Woordenboek van het Nederlands, A-Z; Stichwort: „heks“. Amsterdam University Press, 2003–2009.</ref>

Aus dieser Sicht steht kein Zweifel an der Zugehörigkeit des Begriffs zur Religion. Allerdings ist nicht nachgewiesen, dass der Begriff Hexe (bzw. dessen Vorgänger) vor der Christianisierung eine Bezeichnung für kultisch tätige Personen war. Es sind auch Menschen mit besonderem Wissen (siehe: Esoterik), niedere mythische Wesen oder Göttinnen vor- bzw. nichtchristlicher Religionen in Betracht zu ziehen.

Wenn die Begriffsintention sich auf die auf verschiedenen Seiten hängenden Beine bezieht, ließe sich der Begriff metaphorisch als Beschreibung einer Wesenheit begreifen, die mit einem Bein im Reich der Lebenden, mit dem anderen im Reich der Toten weilt. Es gibt auch die Varianten, dass der profane und der heilige Bereich hier einander gegenüberstehen und somit die Grenze bilden oder das Diesseits und das Jenseits.

Gisela Bleibtreu-Ehrenberg<ref>Gisela Bleibtreu-Ehrenberg: Tabu Homosexualität – Die Geschichte eines Vorurteils. S. Fischer Verlag, Frankfurt am Main 1978, ISBN 3-10-007302-9, S. 84, 259–263.</ref> dagegen sieht − hier u. a. auf Mircea Eliade, Erik Noreen, Lily Weiser-Aall, Joseph Hansen (Zauberwahn, Inquisition und Hexenprozeß im Mittelalter, München und Leipzig 1900), Hans von Hentig und Jan de Vries fußend − im althochdeutschen hag nicht die umzäunte Hecke, sondern die einzelne Zaunlatte, auf der das Hexenwesen reite und die sich in der volkstümlichen Vorstellung später zum typischen Besen entwickelt habe. Des Weiteren sieht sie in den später als Hexerei bezeichneten Kultpraktiken eine bronzezeitliche, maternale Naturreligion, die sich aus dem steinzeitlichen Schamanentum entwickelt habe, und erkennt im hag ein im klassischen Schamanismus Asiens und Nordamerikas verbreitetes anthropologisches Charakteristikum, nämlich den tranceerzeugende Musik hervorbringenden Trommelschlegel, über den es in den meisten Sprachen der entsprechenden Kulturen wörtlich heiße, dass der Schamane auf diesem Schlegel in die Geisterwelt reite. Aus diesem steinzeitlichen Ritt auf dem Trommelschlegel habe sich über Vermittlung der bronzezeitlichen maternalen Religion, die wiederum von ab Beginn der Eisenzeit nach Europa einwandernden patriarchalen indogermanischen Stämmen stark negativ umgedeutet und bekämpft worden sei, die Vorstellung eines auf einer Zaunlatte reitenden, zumeist weiblichen oder weibischen Zauberwesens entwickelt.

Früher Wortgebrauch

Der Begriff „Hexereye“ tauchte erstmals 1419 in einem Prozess gegen einen Mann im schweizerischen Luzern auf. Allerdings ist schon 1402/03 in einem Rechnungsbuch aus Schaffhausen von einem „hegsen brand“, also einer Hexenverbrennung, die Rede.<ref>Vgl. Erster Beleg für eine Hexenverbrennung 1402 im Stadtarchiv Schaffhausen</ref> Der Malleus Maleficarum des Dominikaners Heinrich Kramer, gen. Institoris nennt die Hexen „maleficae“ .</ref> sortilega und sortilegus (Losorakel-Deutende), pythonissa (Beschwörerin eines „Python“, griechisch πύθων „Verfaulter; Totengeist“). Jüngere Bildungen für die deutschen Ausdrücke Gabelreiterin und Gabelreiter scheinen bacularia und bacularius („Besen“-Reitende, zu lateinisch baculus „Stab“, oder „Zauberstab“-Tragende, zum baculumStab“ der Auguren) zu sein; in der lateinischen Bibel (Vulgata) begegnen die Wörter nicht, und mittel- und neulateinisch ist bacularius eine Nebenform zu baccalarius (abhängiger Landmann; auch Baccalaureus).<ref>Vgl. z. B. wenn er auch ein dreyfacher Bacularius oder gar ein Doctor in allen sieben Facultäten wäre. In: Christoph Martin Wieland: Die Abenteuer des Don Sylvio von Rosalva. (Werke, Band 1). München 1964, S. 89.</ref> Ähnliches gilt für herbaria (Kräuterfrau, zu herba „Kraut“): herbariae sind „pflanzenfressende“ Tiere, herbarius (Kräuterkundler) ist eine neutrale Bezeichnung des Botanikers.<ref>Vgl. Peter Schöffer: Herbarius Latinus. Mainz 1484; Karl Ernst Georges: Lateinisch-deutsches Handwörterbuch. Bd. I, 2. digitale Aufl, Berlin 2004, S. 3034.</ref>

Auf das Lateinische gehen auch die gängigsten Bezeichnungen für Hexen und Hexer im Italienischen (strega/stregone, von striga) und Französischen (sorcière/sorcier, von spätlat. sortiarius, zu lat. sors, „Los, Losorakel,“ auch „Schicksal“) zurück. Ungeklärt ist hingegen die Etymologie von spanisch bruja (sowie portugiesisch bruxa, katalanisch bruixa); wahrscheinlich stammt dieses Wort aus einer vorromanischen Substratsprache, also aus dem Keltischen oder dem Iberischen.

Das englische Wort witch ist seit 890 im Altenglischen bezeugt, zunächst nur als Maskulinum (wicce, also „Hexer“), nach 1000 dann auch als Femininum (wicca), wobei die Quellen kaum Aufschluss darüber geben, welche okkulten Fertigkeiten den so genannten Magiern zugeschrieben wurden. Ob ae. wiccian „zaubern, hexen“ vom Substantiv wicce abgeleitet ist, oder ob es sich vielmehr andersherum verhält, ist ebenso unsicher wie mögliche Verwandtschaftsbeziehungen zu einer ganzen Reihe von lautlich ähnlichen Wörtern im Englischen und seinen nordseegermanischen Nachbarsprachen. Sicher scheint nur, dass das im Niederdeutschen sowie dem Friesischen besonders im Sinne von „wahrsagen“ gebrauchte Verb wikken urverwandt mit wiccian ist. Plausibel, aber mindestens lautgesetzlich problematisch ist hingegen die auf Jacob Grimm zurückgehende Theorie, wonach wiccian ~ wikken nicht nur Synonyme, sondern etymologische Dubletten von ae. wīglian bzw. nd. wigelen sind und mit niederländisch wichelen (ebenfalls „wahrsagen“) letztlich zur Wortsippe um das gemeingermanische Stammwort *wīh- „heilig, geweiht“ zu stellen seien, das auch got. weihs und ahd. wīh „heilig“ (vgl. nhd Weihnachten), as. wīh und anord. „Tempel, Heiligtum“ sowie ae. wīg ~ wēoh „Idol, Götzenbild“ ergab; ein möglicher außergermanischer Kognat ist in diesem Falle zudem lat. victima „Opfer.“ Walter W. Skeat deutete wicce/wicca hingegen als synkopierte Form des altenglischen Wortes wītega „Prophet, Seher, Schicksalsdeuter“ (auch wītiga, wītga; vgl. neuenglisch wiseacreKlugscheißer“), das ahd. wîȥago entspricht, aus dem sich wiederum nhd. „Weissagung“ (ahd. wîȥagunga) entwickelt hat. In diesem Falle läge als Stammwort germ. *weis(s)a- „wissend“ (vgl. „weise“, „Witz“) und letztlich idg. *weis- „sehen, wissen“ zugrunde, und ein direkter Kognat von wicce/wicca wäre somit auch isländisch vitki („Hexer“, von vita, „wissen“), und nicht zuletzt auch das englische Wort wizard, das im 15. Jahrhundert aufkam und zunächst „Weiser Mann“ oder auch „Philosoph“ bedeutete, heute aber „Hexer, Hexenmeister“, also das männliche Pendant zur im Allgemeinen weiblichen witch darstellt.<ref>Artikel WITCH in: Anatoly Liberman: An Analytic Dictionary of English Etymology: An Introduction. University of Minnesota Press, Minneapolis und London 2008, S. 215–224.</ref>

Reale Menschen als Objekte des Sprechens über Hexen

Historische Entwicklung des Hexenglaubens

Siehe auch: Hexenlehre

Ein wesentliches Element des Glaubens an Hexerei besteht darin, dass der Gläubige nicht bereit ist, die Kategorie „Zufall“ als Erklärungsmöglichkeit für herausragende Ereignisse zu akzeptieren. Weniger der Glaube, hier müsse Hexerei im Spiel sein, sei Wolfgang Behringer zufolge erstaunlich und erklärungsbedürftig, als das Ausmaß der „Entzauberung“ der modernen Welt, d.h. das große Ausmaß der Bereitschaft, etwa den plötzlichen Tod eines Säuglings als bloßes Pech zu bewerten.<ref>Yvonne Maier, Bettina Rühl: Hexenverfolgung in Afrika – Wenn Glaube gefährlich wird. Sendung des Bayerischen Rundfunks. 7. Mai 2013.</ref>

Der Hexenglaube ist ein paneuropäischer Aberglaube (Volksglaube), dessen Wurzeln im vorchristlichen Götterglauben liegen. Er ist allerdings auch im afrikanischen Kulturkreis, animistischen Religionen etc. nach wie vor verbreitet. Diese weitgehende Übereinstimmung fällt nicht ins Auge, weil die Bezeichnungen regional unterschiedlich sind. So ist im postkeltischen Kulturkreis von Feen (Morgane etc.) die Rede, die gut und böse sein konnten, in Irland zweigesichtig dargestellt wurden. Im postgermanischen Raum steht der Begriff Elfe primär für ein gutes Wesen, während es ansonsten eher (wohl als Folge christlicher Indoktrination) die böse Hexe gibt. Die Bezeichnungen Fee und Elfe wurden nicht auf Menschen angewendet und somit auch nicht Gegenstand der Hexenverfolgung. Sie behielten ihren Charakter als mythische Wesen.

Das märchenhafte Stereotyp der Hexe, nämlich einer alten Frau, die auf einem Besen reitet – hinzu kommt oft die Begleitung durch einen schwarzen Vogel (wahrscheinlich einer der beiden Raben Odins) oder eine schwarze Katze – leitet sich von der Vorstellung eines Wesens ab, das sich in Hecken oder eher in Hainen aufhält oder auf Grenzen reitet. Vermutlich ist das Stereotyp als solches relativ neu und Illustrationen in deutschen Märchenbüchern geschuldet, denn genaue Entsprechungen (außer der Fähigkeit zu fliegen) fehlen vielerorts in benachbarten Ländern. Aus der Zaunstange, meist gegabelte Äste, wurde in der bildlichen Darstellung der Hexenbesen. Diese Version unterlag jedoch bereits christlicher Einflussnahme. Für das Bild von der Zaunreiterin gibt es verschiedene Erklärungen: Es könnte sich einmal um eine Art archaischer (Wald)-Priesterinnen gehandelt haben, andererseits wird auch ein abstraktes Bild bemüht: Wesen, die auf Zäunen sitzen, befinden sich auf einer Grenze von kultiviertem Raum zur unkultivierten Natur.

Wenn die Hecke vielleicht mit dem Bannkreis, der vorchristliche Kultorte umgab und eine Trennlinie zwischen der diesseitigen Welt und der jenseitigen Welt darstellt, identifiziert werden kann, so ist die Hexe eine Person, die zwischen beiden Welten vermitteln kann. Sie besitzt somit divinatorische, aber auch heilende Fähigkeiten und hohes Wissen, und hat damit die Eigenschaften der vorchristlichen Kultträger.

Von je her sind die Bedeutungen Orakelsprechende, Zaubersprechende, (Hell-)Seherin und weitere in der Bezeichnung Hexe eingeschlossen – alles Attribute, die auch der nordischen Freya, der irischen Brigid und anderen archaischen Göttinnen zugeordnet wurden.

Eine mögliche Herkunft des Archetypus „Hexe“ ist, wenn die Etymologie des englischen witch stimmt, eine Frau mit okkultem oder Naturheilwissen, die unter Umständen einer Priesterschaft angehörte. Dies ist eine Übertragung der Fähigkeiten (Heilen, Zaubern, Wahrsagen) der Göttin Freya und vergleichbarer Göttinnen in anderen Regionen auf ihre Priesterinnen, die im frühchristlichen Umfeld noch lange in der gewohnten Weise agierten. Mit dem Vordringen des Christentums wurden die heidnischen Lehren und ihre Anhänger dämonisiert.

Der Begriff des Hexenglaubens ist im Übrigen doppeldeutig. Er bezeichnet nicht nur die Überzeugung von der realen und bedrohlichen Existenz der Hexen, wie er im Volksglauben verwurzelt war und sich als Reaktion der Obrigkeit zum Hexenwahn steigern konnte. Daneben kann er heute die (naturreligiösen) Überzeugungen beschreiben, die sich auf ein vorchristliches Verständnis berufen und bestimmte Menschen beiderlei Geschlechts, die angeblich über besondere Fähigkeiten und Kenntnisse (siehe: Esoterik) verfügen, als Hexen bezeichnen.

Antike

Im Alten Testament der Bibel wird Zauberei mit der Todesstrafe bedroht. Besonders die Stelle (2 Mos 22,17 LUT) – die Zauberinnen sollst du nicht am Leben lassen – diente den Verfolgern der Hexen später als Rechtfertigung.

Auch in vielen antiken heidnischen Kulten gab es bereits das Bild der Schadenzauberin und kräuterkundigen Zauberin. Beispiele sind die mythologischen Gestalten Kirke und Medea. Beide sind mächtige Zauberinnen mit Kräuterwissen und verschiedenen magischen Fähigkeiten, die sie einsetzen, um zu helfen oder zu schaden.

Vor allem die antike Göttin Hekate war stark mit dem antiken Hexenglauben verbunden. Ursprünglich wurde sie als eine gütige und wohltätige Göttin angesehen, doch ab dem 5. Jahrhundert vor Christus wurde sie zur Schirmherrin aller magischen Künste. Man glaubte, sie führe die Zauberinnen an und lehre diese ihre Künste. Die Hexenbilder des antiken Griechenlandes erinnern stark an die Hexenbilder, die im ausgehenden Mittelalter und der frühen Neuzeit entstanden (Fähigkeit der Verwandlung, das Verhängen von Zaubern, Hexenflug, Kräuterwissen, Menschenopfer und Leichenmissbrauch).

Im antiken römischen Recht stand die Schadenzauberei (z. B. mittels Fluchtafeln) unter Strafe.

Mittelalter und Neuzeit

Hauptartikel: Hexenverfolgung
Datei:Eckartsberga Brandsäule Hexenverbrennung.JPG
Gedenkstein für eine Hexenverbrennung 1563 in Eckartsberga

Im Gefolge der europäischen Aufklärung wurde die Verfolgung von Hexen vielerorts als ein zu überwindendes Übel angesehen. Im 18. und 19. Jahrhundert wurde an die nunmehr als grausame und unmenschliche Verfolgung von Frauen verurteilte Praxis mit der Errichtung von Denkmalen erinnert, wie am Ortsrand des sachsen-anhaltischen Städtchens Eckartsberga, wo 1563 eine der Hexerei beschuldigte Frau dem Flammentod übergeben wurde.

Die Stadt Schönebeck (Elbe) ehrt seit 2002 im „Gedenkpark Schönebeck“ die Frauen und Mädchen, die in Schönebeck und Bad Salzelmen als „Hexen“ zum Tode verurteilt und anschließend verbrannt wurden, durch namentliche Nennung an einem Frauenort.<ref>Elke Stolze: Schönebeck (Elbe)</ref>

Geographische Verbreitung der Hexenverfolgung

Die neuzeitliche Hexenverfolgung konzentrierte sich hauptsächlich auf das Territorium des Heiligen Römischen Reiches, England, die Schweiz, die Niederlande, Lothringen, Schottland und Polen. Historiker führen diese Tatsache auf die relativ schwache Position der Zentralgewalt in diesen Ländern zurück. Spanien, Portugal und Italien blieben vom Phänomen der Hexenverfolgung weitgehend verschont. Einzelfälle sind auch in den amerikanischen Kolonien (Hexenprozesse von Salem) und für Finnland dokumentiert. Im 17. Jahrhundert wurden in der Finnmark fast 140 Hexenprozesse durchgeführt, der erste 1601.

Skandinavien

Datei:Lapland witches.jpg
The Night-Hag Visiting Lapland Witches von Johann Heinrich Füssli

Seit frühester Zeit galten die Samen als besonders zauberkundig. Saxo Grammaticus schreibt:

„Sunt autem Finni ultimi Septentrionis populi, vix quidem habitabilem orbis terrarum partem cultura ac mansione complexi. Acer iisdem telorum est usus. Non alia gens promptiore jaculandi peritia fruitur. Gandibus & latis sagittis dimicant, incantationum studiis incumbunt, veationibus callent. Incerta illis habitatio est, vagaque domus, ubicunque, ferma occupaverint locantibus sedes. Pandis trabibus vecti, conferta nivibus juga percurrunt.“

„Die Finnen sind ein Volk im äußersten Norden, die einen kaum bewohnbaren Teil des Erdkreises bewohnen und dort das Land bebauen. Der tüchtige Gebrauch der Speere ist bei ihnen üblich. Kein anderes Volk zieht besseren Nutzen aus der praktischen Kenntnis des Speerschleuderns. Sie kämpfen mit schweren und dicken Pfeilen, sie widmen sich der Zauberei, haben Erfahrung in der Jagd. Ihr Wohnsitz ist nicht fest, und ihr Haus ist unstet, wo auch immer, nehmen ihren Wohnsitz in der Wildnis. Auf Reisen laufen sie auf gekrümmten Brettern durch zusammenhängende Bergketten voller Schnee.“

Adam von Bremen: Saxonis grammatici historiæ Danicæ<ref>Saxonis grammatici historiæ Danicæ libros XVI. Hrsg. v. Stephanus Johannis Stephanius. Sorö 1645. Lib. V, S. 93, Zeile 3 bis 9.</ref>

und Adam von Bremen schreibt über Olav den Heiligen:

„Dicunt eum inter cetera virtutum opera magnum Dei zelum habuisse, ut maleficos de terra disperderet, quorum numero cum tota barbaries exundet, praecipue vero Norvegia monstris talibus plena est. Nam et divini et augures et magi et incantatores ceterique satellites antichristi habitant ibi, quorum praestigiis et miraculis infelices animae ludibrio daemonibus habentur.“

„Neben anderen tüchtigen Leistungen soll er Gott mit solchem Eifer gedient haben, dass er aus seinem Lande die Zauberer austilgte, die es in der Welt der Barbaren überall mehr als reichlich gibt, doch ist Norwegen in ganz besonderem Ausmaße voll solcher Teufelswesen. Hier wohnen Wahrsager, Vogeldeuter, Zauberer, Beschwörer und andere Diener des Antichrist, und ihre Gaukeleien und Künste machen die unglücklichen Seelen zum Spielwerk böser Geister.“

Adam von Bremen: Gesta Hammaburgensis ecclesiae pontificum<ref>Adam von Bremen: Gesta Hammaburgensis ecclesiae pontificum. II, 57. Übersetzung von Werner Trillmich.</ref>

und über die Samen schreibt er:

„Omnes vero christianissimi, qui in Norvegia degunt, exceptis illis, qui trans arctoam plagam circa oceanum remoti sunt. Eos adhuc ferunt magicis artibus sive incantationibus in tantum prevalere, ut se scire fateantur, quid a singulis in toto orbe geratur; tum etiam potenti murmure verborum grandia cete maris in littora trahunt, et alia multa, quae de maleficis in Scriptura leguntur omnia illis ex usu facilia sunt.“

„Auch sind alle Bewohner Norwegens gute Christen, mit Ausnahme derer, die fern im Norden am Ozean leben. Die sollen durch Zauberkünste und Beschwörungen über solche Macht verfügen, dass sie sich rühmen, sie wüssten, was jeder Mensch auf der ganzen Erde tut. Auch ziehen sie mit wirksamen Zauberformeln große Walfische aus dem Meere an den Strand, und sie sind gewohnt, noch vieles andere, was man in der Heiligen Schrift von Zauberern liest, mit Leichtigkeit auszuführen.“

Adam von Bremen: Gesta Hammaburgensis ecclesiae Pontificum<ref>Adam von Bremen: Gesta Hammaburgensis ecclesiae Pontificum. Bd IV, 32. Übersetzung von Werner Trillmich.</ref>

Schon in den isländischen Sagas werden Zauberinnen erwähnt. Der Zauber bezog sich in der Regel auf die Herbeiführung schweren Unwetters oder die Herstellung von Kleidung, die kein Schwert durchdringen konnte. Wie die Praktiken vollzogen wurden, wird so gut wie nie geschildert. Eine der ganz seltenen Schilderungen betrifft den Versuch einer zauberkundigen Frau, ihren missratenen Sohn dadurch vor Verfolgung zu schützen, dass sie seine Gegner in Wahnsinn verfallen lassen wollte.

„Og er þeir bræður komu að mælti Högni: ‚Hvað fjanda fer hér að oss er eg veit eigi hvað er?‘ Þorsteinn svarar: ‚Þar fer Ljót kerling og hefir breytilega um búist.‘ Hún hafði rekið fötin fram yfir höfuð sér og fór öfug og rétti höfuðið aftur milli fótanna. Ófagurlegt var hennar augnabragð hversu hún gat þeim tröllslega skotið. Þorsteinn mælti til Jökuls: ‚Dreptu nú Hrolleif, þess hefir þú lengi fús verið.‘ Jökull svarar: ‚Þess er eg nú albúinn.‘ Hjó hann þá af honum höfuðið og bað hann aldrei þrífast. ‚Já, já,‘ sagði Ljót, ‚nú lagði allnær að eg mundi vel geta hefnt Hrolleifs sonar míns og eruð þér Ingimundarsynir giftumenn miklir.‘ Þorsteinn svarar: ‚Hvað er nú helst til marks um það?‘ Hún kvaðst hafa ætlað að snúa þar um landslagi öllu ‚en þér ærðust allir og yrðuð að gjalti eftir á vegum úti með villidýrum og svo mundi og gengið hafa ef þér hefðuð mig eigi fyrr séð en eg yður.‘“

„Und als die Brüder herbeikamen, sprach Högni:‚ Was für ein Teufel kommt dort auf uns zu? Ich weiß nicht, was es ist.‘ Thorstein erwiderte: ‚Da kommt Ljot, das alte Weib, und hat sich sonderbar geputzt.‘ Sie hatte sich die Kleider vorn über den Kopf geworfen und ging rückwärts und streckte den Kopf zwischen den Beinen nach hinten. Gräulich war der Blick ihrer Augen, wie sie ihn wie die Trolle zu schießen wussten. Thorstein rief Jökul zu: ‚Jetzt schlag Hrolleif tot. Du hast lange darauf gebrannt.‘ Jökul antwortete: ‚Dazu bin ich gern bereit‘, und hieb ihm den Kopf ab und wünschte ihn zum Teufel. ‚Ja, ja,‘ sagte Ljot, ‚nun war es nahe daran, dass ich meinen Sohn Hrolleif hätte rächen können. Aber die Ingimundssöhne sind gewaltige Glücksmänner.‘ Thorstein antwortete: ‚Warum meinst du das?‘ Sie sagte, sie habe das ganze Land umstürzen wollen, ‚und ihr wäret toll geworden und verrückt draußen bei den wilden Tieren geblieben. Und so wäre es auch gekommen, wenn ihr mich nicht eher gesehen hättet, als ich euch.‘“

– Vatnsdœla saga<ref>Vatnsdœla saga. Kap. 26.</ref>

Als die englische Mystery and Company of Merchant Adventurers for the Discovery of Regions, Dominions, Islands, and Places unknown versuchte, die Nordostpassage nach China zu finden, gab sie den Versuch wegen Packeis und Stürmen auf. Diese Erfahrung führte im 17. Jahrhundert zur Behauptung der Engländer, es gebe eine Hexenplage im Norden. Auf dem Bergrücken Domen bei Vardö wurde 1662 einer der Einstiege in die Hölle identifiziert (ein anderer war der Vulkan Hekla auf Island). Der Berg wurde für den Versammlungsort der Hexen gehalten.

Schweden

In Elfdal, Dalarne, fand nach dem Dreißigjährigen Krieg eine erste Hexenverbrennung am 25. August 1669 statt, der 84 Erwachsene und 15 Kinder zum Opfer fielen.

Norwegen

Insgesamt 25 Tote gab es nach Hexenprozessen.<ref>Hansferdinand Döbler: Walpurgisnacht und Satanskuss – Die Geschichte der Hexenverfolgung. Orbis-Verlag, 1977, ISBN 3-572-01237-6.</ref>

Begründung und Bewertung des Vorwurfs der Hexerei

Alte Gesetze

Bereits die Sagas berichten, dass Hexen und Zauberer zu bestrafen sind, da sie mit unerlaubten, magischen Mitteln ihren Willen anderen aufzwingen oder in die Natur eingreifen um anderen Schaden zuzufügen. Beispielsweise wird von Eiríkr blóðøx berichtet, dass er 80 Zauberer verbrennen ließ. Bei den südgermanischen Völkern stand auf das Zubereiten von Tränken, welche die weibliche Unfruchtbarkeit bewirken, die Todesstrafe. Mindeststrafmass war für Giftmischen, Wettermachen und Zauberei sieben Jahre – war dies auch verbunden mit dem Dienst oder Pakt mit bösen oder zumindest überirdischen Mächten, so wurden 10 Jahre daraus. Ab 800 schiebt die weltliche Macht die Ausforschung dieser Verbrechen mehr und mehr auf die Kirche, die sich in Folge auf das römische Recht der Kaiserzeit berief, nach dem gegen Zauberer und Ketzer als hostes publici die Denunzationspflicht gilt. Die Päpste des Hochmittelalters, so Innozenz III. und insbesondere Gregor IX. führten dies fort und schufen so bis 1233 die bekannten Grundlagen der Inquisition. Mit dem mythologischen Wesen Hexe oder einer zauberkundigen Person hat dies dann nichts mehr zu tun; die Anklage gegenüber sterblichen Menschen besteht aus der Kombination der Straftatbestände der Apostasie und der Häresie.

Frühneuzeitliches Hexenverständnis

Datei:Hans Baldung Grien - Die Hexen.jpg
„Die Hexen“, Holzschnitt von Hans Baldung (1508)

Zu den Merkmalen einer Hexe gehörten laut der Hexenlehre der frühneuzeitlichen Hexentheoretiker:

  1. der Hexenflug auf Stöcken, Tieren, Dämonen oder mit Hilfe von Flugsalben
  2. Treffen mit dem Teufel und anderen Hexen auf dem sogenannten Hexensabbat
  3. der Pakt mit dem Teufel
  4. der Geschlechtsverkehr mit dem Teufel (in Gestalt von incubus und succubus, der sogenannten Teufelsbuhlschaft) und
  5. der Schadenzauber.

Diese fünf Merkmale bildeten ab etwa 1400 den elaborierten Hexencode.

Für den Schadenzauber spielte die Vorstellung der begrenzten Güter eine Rolle: wenn Ernte, Milchertrag oder sonstiges Gut eines Bauern sinkt, so liegt die Ursache darin, dass jemand durch zauberische Mittel dieses fortgenommen hat.
Frauen, die sich veterinärmedizinisch betätigt hatten, kamen ebenfalls schnell in das Visier der Verfolger, da man davon ausging, sie hätten das Vieh behext und so ihre heilerischen Erfolge erzielt (bzw. im Falle von Misserfolgen vermutete man sofort, dass die Behandlung lediglich dem Versiegen der Milch etc. dienen sollte).<ref>Petrissa Rinesch: Veterinärmedizinische Aspekte in österreichischen Hexenprozessen. In: Historia animalium ex ossibus. Beiträge zur Paläoanatomie, Archäologie, Ägyptologie, Ethnologie und Geschichte der Tiermedizin. Festschrift für Angela von den Driesch zum 65. Geburtstag. Rahden Westf 1999, ISBN 3-89646-388-8.</ref>

Vor allem Frauen wurden der Hexerei beschuldigt. Zum Teil war die kirchliche Erbsündenlehre der Grund dafür. Sie legte nahe, dass Frauen besonders empfänglich für die Einflüsterungen des Teufels seien. Der Hexenhammer behauptet, Frauen seien von Natur aus schlecht, und die wenigen guten Frauen seien schwach und den Verführungen des Teufels leichter ausgeliefert; gerade in ihrer Funktion als Hebamme kämen sie mit schlechten Säften in Verbindung, die sie verderben und für die Verführung des Teufels anfällig machten.

Von großer Bedeutung war die Idee einer allgemeinen Hexenverschwörung. Aus der Übertragung von Stereotypen, die man jahrhundertelang den Juden zugeschrieben hatte, bildete sich die Vorstellung einer „Synagoga Satanae” (Synagoge des Satans), später „Hexensabbat” genannt. Man glaubte hier einer orgiastischen Versammlung auf der Spur zu sein, bei der Gott und seine Kirche verhöhnt wurden. Man glaubte, dass die gesamte Existenz des Christentums durch diese „Hexensekte“ bedroht sei.

Somit entstand ein vermischtes Neuverständnis der Hexen. Nicht mehr der Schaden, den die Hexen anrichten, war ihr entscheidendes Merkmal, sondern der Abfall vom Glauben und der damit verbundenen Zuwendung zum Teufel. Nunmehr bildeten sie eine geistliche Gefahr; die Kirche ging gegen ihre abtrünnigen Gläubigen, nach den Grundsätzen des Augustinus von Hippo, mit Zwang und Feuer für ihre Seelenrettung vor.

21. Jahrhundert

Wertungen der großen Kirchen

In der spätantiken und frühmittelalterlichen Kirche gab es zwei konkurrierende Ansichten zur Hexerei. Augustinus von Hippo schloss von der physikalischen Unmöglichkeit des Zauberns auf eine implizite Einladung des Teufels zur Bewerkstelligung der sonst unmöglichen Aufgabe.

Diese semiotische Auffassung der Hexerei trat aber zunächst in den Hintergrund zugunsten einer Auffassung, die sich aus den Regelungen der Kirchenväter zum Umgang mit Frauen ableitete, die glaubten, mit Diana des Nachts auszufahren: Diese Frauen, so heißt es dort, seien mit Nachsicht zu behandeln, denn da das, was sie zu tun glaubten, physikalisch unmöglich sei, basiere es auf Einbildung. Ebenso sind die Regelungen Karls des Großen gegenüber den Sachsen zu verstehen.

Später wurde die Lehre vom Teufelspakt entwickelt. Obwohl noch fast 1000 Jahre bis zur organisierten Verfolgung vergingen, ist dies eine der Grundlagen, die zur Hexenverfolgung führten. Im weiteren Verlauf des 15. Jahrhunderts festigte sich das Bild der Hexen als Hexensekte oder -kult mit Zusammenkünften und Riten, die auf die Übernahme der Weltherrschaft führen sollte (J. Baptier u. a.). Dies führte später zusammen mit der Folter als Verhörmethode zu der explosionsartigen Ausbreitung der Beschuldigungen. Das Zeitalter der legalen Hexenverfolgungen hatte begonnen.

Die Römisch-katholische Kirche steht Hexerei wie auch anderen Formen der Magie und Zauberei ablehnend gegenüber. Dem Katechismus der Katholischen Kirche zufolge verstoßen derartige Praktiken „schwer gegen die Tugend der Gottesverehrung“, auch wenn sie dazu dienen sollten, „Gesundheit zu verschaffen“ (KKK 2117). Die Evangelische Kirche bewertet Magie als Versuch, „sich […] Göttliches technisch verfügbar [zu] machen“, und als Verstoß gegen das erste Gebot. „Magie wird dann zu einem illegitimen Eingriff in die absolute Freiheit Gottes.“<ref>Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen: Magie</ref>

Juristische Wertungen

Juristisch gilt Schadenzauber in Deutschland heute als untauglicher Versuch im Sinne des § 22 und § 23 StGB. Als „abergläubischer Versuch“ ist der Versuch, Menschen, Tiere oder Gegenstände zu „verhexen“, straflos. Als „abergläubisch“ gilt de iure jedes Verhalten, bei dem der Täter „auf die Wirksamkeit nicht existierender oder nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis jedenfalls nicht nachweisbarer magischer Kräfte vertraut“. Nach der Logik maßgeblicher Juristen wird der abergläubische Versuch deshalb nicht bestraft, weil es, „selbst wenn der vom Täter angestrebte Erfolg tatsächlich einträte, nach derzeitigen Erkenntnissen an der Kausalität fehlen“ würde.<ref>Bernd Heinrich: Vorlesung Strafrecht. „Versuch – Übersicht“. Humboldt-Universität Berlin, 1. Oktober 2011.</ref>

Ähnlich bestimmt im österreichischen Strafgesetzbuch § 15 Abs. 3: „Der Versuch und die Beteiligung daran sind nicht strafbar, wenn die Vollendung der Tat mangels persönlicher Eigenschaften oder Verhältnisse, die das Gesetz beim Handelnden voraussetzt, oder nach der Art der Handlung oder des Gegenstands, an dem die Tat begangen wurde, unter keinen Umständen möglich war.“<ref>§ 15 Abs. 3 öStGB</ref> Die entsprechende Bestimmung des Schweizer Strafgesetzbuchs lautet: „Verkennt der Täter aus grobem Unverstand, dass die Tat nach der Art des Gegenstandes oder des Mittels, an oder mit dem er sie ausführen will, überhaupt nicht zur Vollendung gelangen kann, so bleibt er straflos.“<ref>Art 22 Abs. 2 Schweizer StGB</ref>

Wer etwa in einem Rechtsstaat vorhätte, jemanden wegen der „Beschwörung eines Todesengels“ strafrechtlich zu verurteilen, müsste beweisen können, dass es

  • Engel (hier: Todesengel) gibt,
  • diese grundsätzlich durch Menschen steuerbar sind und
  • der Tatverdächtige zu dem privilegierten Personenkreis gehört, dem dies möglich ist.

Nach herrschender juristischer Auffassung fehlt es jedoch beim abergläubischen Versuch mangels Beherrschung der übersinnlichen Kräfte am Tatvorsatz.<ref>Maximilian Becker: Absurde Verträge. Tübingen, Mohr Siebeck 2013, ISBN 978-3-16-152314-4, S. 63 f.</ref>

Die These, dass der Aufklärung verpflichtete Juristen auf den Versuch, Menschen durch Zauberei Schaden zuzufügen, nur mit Mitleid (und nicht mit der Verhängung einer Strafe) reagieren könnten, veranschaulicht Maximilian Becker mit den Worten: „Wenn der A an einer heiligen Stätte um Mitternacht bei Vollmond den zu Hause im Bett liegenden B mit einem Todesfluch überzieht und B wenige Minuten später an einem Herzschlag stirbt, so käme niemand auf die Idee, den A wegen eines vollendeten Tötungsdelikts zu bestrafen.“ Auch versuche derjenige, der etwa für den Tod seines Nachbarn bete, nicht, diesen zu töten, sondern glaube nur, dass er das versuche.

Helmut Satzger, Professor für Strafrecht an der Universität München, gibt zu bedenken, dass die Rechtsfigur des „abergläubischen Versuchs“ auf einer unsicheren Grundlage aufgebaut sei. Nicht dieser Begriff komme im deutschen Strafgesetzbuch vor, sondern nur der Begriff „untauglicher Versuch“, auf dessen Grundlage Richter durchaus das Recht hätten, magische Praktiken zu bestrafen, zumal sich die Frage stelle, warum jemand, der mit einer nicht auf Anhieb als solche erkennbaren Spielzeugpistole Menschen bedrohe, anders behandelt werden solle als jemand, der einen Menschen, der an Hexerei glaubt, mit einem Todesfluch überziehe. Die Wirkung auf das Opfer sei in beiden Fällen gleich (strafwürdig). Satzger hält das Bedürfnis von Juristen, sich nicht mit Hexerei und dergleichen befassen zu müssen, für ein Erbe der Epoche der Aufklärung, das er als eine Überreaktion angesichts des Missbrauchs des Hexereivorwurfs durch Juristen vor dieser Epoche bewertet.<ref>Helmut Satzger: Der irreale Versuch – über die Schwierigkeiten der Strafrechtsdogmatik, dem abergläubischen Versuch Herr zu werden. In: JURA – Juristische Ausbildung, Band 35, Heft 10 (September 2013)</ref>

In Saudi-Arabien wurde noch im Jahr 2011 eine Frau als „Hexe“ enthauptet, die von sich behauptet hatte, sie könne auf übernatürliche Weise Krankheiten heilen, und sich für ihre angeblichen Fähigkeiten hatte bezahlen lassen.<ref>Urteil in Saudi-Arabien: Frau wegen "Hexerei" hingerichtet. „Spiegel online“, 12. Dezember 2011.</ref>

Bis 2013 konnte „Hexerei“ in Papua-Neuguinea von Rechts wegen bestraft werden. Täter, die Übergriffe auf Frauen damit rechtfertigten, sie seien von diesen „verhext“ worden, konnten damit rechnen, von der Justiz des Landes mildernde Umstände zuerkannt zu bekommen.<ref>Menschenrechte: Papua-Neuguinea schafft Hexerei-Gesetz ab. Spiegel online, 29. Mai 2013</ref>

Auf eine Große Anfrage von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema „Hexerei und Zauberei in Afrika“ antwortete die Bundesregierung am 16. Juli 2008:

In den afrikanischen Ländern, die „Hexerei“ und „Zauberei“ unter Strafe stellen, ist hinsichtlich der Anwendung der entsprechenden Strafrechtsparagrafen keine einheitliche Praxis festzustellen. In einigen Ländern kommt es aufgrund der entsprechenden Gesetzesvorschriften grundsätzlich zur Strafverfolgung (Gabun, Malawi, Namibia, Sambia, Tansania, Demokratische Republik Kongo und Republik Kongo), in anderen Ländern bleibt eine Strafverfolgung trotz der bestehenden gesetzlichen Grundlage in den meisten Fällen aus. In einer Reihe von Ländern werden die mit „Hexerei“ und „Zauberei“ verbundenen Handlungen nur dann bestraft, wenn diese auch strafrechtlich relevant sind, wie etwa Mord, Körperverletzung, Störung der öffentlichen Ordnung (Benin, Côte d’Ivoire, Gambia, Guinea-Bissau, Kamerun, Kap Verde, Kenia, Nigeria, Senegal, Tschad und Uganda). Sonderfälle stellen Ghana und Sudan dar. In Ghana kommt es trotz fehlender Strafvorschriften zur Verfolgung von Frauen aufgrund willkürlicher Anschuldigungen. Nichtregierungsorganisationen schätzen die Zahl der in sogenannte „Hexenlager“ (witch camps) deportierten Frauen auf ca. 3000. Auch in Sudan kommt es gelegentlich zu Ausschreitungen gegen Frauen, die der „Hexerei“ bezichtigt werden, ohne dass der Staat seiner Schutzfunktion ausreichend nachkommen würde.
Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass die im Zusammenhang mit „Hexerei“ und „Zauberei“ stehenden Handlungen, die einen Angriff auf die körperliche Unversehrtheit von Menschen darstellen, strafrechtlich verfolgt werden müssen.<ref>Deutscher Bundestag: Drucksache 16/10009: Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Josef Philip Winkler, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/7902 – Sicherstellung des Menschenrechts der Religions- und Glaubensfreiheit</ref>
Placebo- und Nocebo-Effekte

Es kommt vor, dass Sprüche und andere magische Praktiken tatsächlich die Wirkungen auslösen, die auszulösen der „Magier“ beabsichtigt. Hierbei handelt es sich oft um Placebo- oder Nocebo-Effekte, deren Existenz von Wissenschaftlern nicht bestritten wird.<ref>Magnus Heier: Voodoo BÖSER BEIPACKZETTEL FLUCH DER FURCHT UNBEKANNTES UNHEIL im weißen Kittel. In: Der Tagesspiegel</ref><ref>Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Deutschlands (ARD): Quarks & Co.: Wenn Gedanken krank machen - der Nocebo-Effekt. 20. August 2013</ref>

„Neue Hexen“

Datei:Paganavebury.jpg
Wicca-Zeremonie in Avebury (Mai 2005)

Der Hexenbegriff im europäisch-amerikanischen Kulturraum hat abseits des von der Aufklärung geprägten Mainstreams eine grundlegende Wandlung erfahren. Durch Margaret Alice Murrays Buch Witch-Cult in Western Europe (Hexen-Kult in Westeuropa) wurde der Hexenbegriff 1921 in einem neuen Konzept der Öffentlichkeit nahegebracht. Mit der Rezeption der frühen Forschung zu den Hexenverfolgungen (u. a. Jules Michelet: La Sorcière) durch die alternative Szene und die Frauenbewegung, insbesondere der Vorstellung, die Hexen seien eigentlich weise Frauen gewesen, die von den Herrschenden verfolgt wurden, bietet der Hexentopos ein weites Spektrum der Identifikation für das Neuheidentum und die Esoterikszene.

Der Begriff Hexe wird hierbei in positiver Weise neu verstanden. Als Hexe bezeichnen sich heutzutage viele Frauen, die sich unter anderem mit Heilkräutern und den alten europäischen Religionen beschäftigen.

Zu nennen ist hier vor allem die Wicca-Religion, die sich heute als neue Form einer heidnischen Naturreligion der Hexen versteht, in den USA viele Anhänger hat und dort als Religion anerkannt ist. Die Celtic Witches berufen sich speziell auf Wurzeln in der keltischen Mythologie und Religion.

Männliche Hexen

Männer bezeichnen sich heute manchmal als „Hexe“, aber auch als Hexer, Zauberer oder Hexenmeister.

Die weibliche und die männliche Ausprägung entstammen allerdings nicht dem gleichen historischen Ursprung und rufen deswegen auch jeweils andere Assoziationen hervor.

Fiktionale Figuren in Literatur, Film und Folklore

Urbilder der Hexenvorstellung in Erzählungen und Inszenierungen sind die Figuren der Medea und der Kirke aus der griechisch-römischen Mythologie (siehe: Antike Wurzeln)

Literatur

Märchen von Hexen finden sich zahlreich in der Sammlung der Kinder- und Hausmärchen der Brüder Grimm. Das bekannteste ist wohl das Märchen von Hänsel und Gretel, in dem die Hexe mit allen Merkmalen dargestellt wird, die ihr der Volksglaube angedichtet hat. Dazu gehört insbesondere auch die Bedrohung von Kindern. Unterstützt wurden die beiden von ihrem Bruder Ludwig Grimm, der als Illustrator der ersten Auflage der Hexe ihr typisches Aussehen gab.

Die literarischen und filmischen Verarbeitungen des Hexenmotivs sind zahllos und reichen von Shakespeares Macbeth über Goethes Faust und Fontanes Die Brück’ am Tay bis etwa zum Blair Witch Project. Das traditionelle (Schreckens-)Bild der Hexe lebt in modernen Märchen wie Hexen von Eastwick fort.

Daneben zeigt sich jedoch eine neue Tradition positiver Hexenbilder in der Literatur. Während Die kleine Hexe bei Otfried Preußler (1957) wegen ihrer guten Taten noch zur Außenseiterin wird, kennen heutige Kinderbücher überwiegend „gute“ Hexen (Bibi Blocksberg, Lisbeth, Zilly, Charmed) oder lassen gute und böse Hexen gleichermaßen zu (Harry Potter). Der Begriff der Hexe hat hier seine frühere negative Bedeutung weitgehend eingebüßt.

Ein Beleg dafür, dass die Bedrohung auch von männlichen Akteuren ausgehen konnte, ist das Märchen vom Rumpelstilzchen. Hier wird der mythische Tenor der Märchen besonders deutlich: Es geht im Kern um die Menschenopfer im Glauben der Ackerbauern. Eine durch die Ernte reich gewordene Frau soll ihr Kind als Opfer hergeben. Dies wird im letzten Moment dadurch verhindert, dass das Männchen bei seinem Namen genannt, also erkannt wird.

Die Hexe lebt oft in einem besonderen Hexenhaus. Im Märchen von Hänsel und Gretel ist es zum Beispiel ein Pfefferkuchenhaus. Die Hexe Baba Jaga lebt dagegen in einem Häuschen auf einem Hühnerbein, das sich drehen kann.

Folklore

Im Harz, wo in der Walpurgisnacht das Treffen der Hexen auf dem Blocksberg (Brocken) vermutet wurde, wird der Hexenglaube als folkloristisches Brauchtum weiter gepflegt.

Datei:Funken vorbereitet Herdwangen2003.JPG
Fastnachtsfeuer am Funkensonntag bei Herdwangen (Baden-Württemberg) mit angebrachter Strohhexenpuppe

Im Bereich der schwäbisch-alemannischen Fastnacht wie auch in der tirolischen Fastnacht treten Fastnachtshexen auf, die sich im 20. Jahrhundert vor allem im schwäbisch-alemannischen Raum explosionsartig vermehrt haben. Inwieweit sie sich auf die Hexenverfolgung oder die Märchenhexe zurückführen lassen, ist in der volkskundlichen Forschung nicht ausreichend geklärt. Als Fastnachtsfeuer werden oftmals am Fastnachtsdienstag oder Funkensonntag Hexenpuppen als Symbol der zu Ende gehenden Fastnacht verbrannt. Gerade in jüngerer Zeit führte dies immer wieder zu Diskussionen, da die Kombination Hexe – Scheiterhaufen an die mittelalterlichen Hexenverbrennungen erinnern, auch wenn die Fastnachtsfeuer grundsätzlich damit nichts zu tun haben.

Siehe beispielsweise

Psychoanalytische Deutung

Der Analytischen Psychologie in der Tradition Carl Gustav Jungs gelten die in Träumen, Sagen, Mythen und Märchen auftretenden Hexen als Ausprägung des nefasten Aspekts des so genannten Mutterarchetyps, also der zerstörenden und verschlingenden Mutter.

Berühmte (angebliche) Hexen

Authentische Personen

  • Jeanne d’Arc, verbrannt in Rouen 1431
  • Margaret Barcley († 1618), eine Dame aus einem guten schottischen Haus, wurde in Irvine (Ayrshire) als Hexe vor Gericht gestellt, gefoltert und verurteilt. Sie wurde stranguliert und verbrannt.
  • Sidonie von Borcke (1548–1620) aus dem Jungfrauenstift Marienfließ wurde am 28. September 1620 vor dem Mühlentor enthauptet und auf dem Scheiterhaufen verbrannt.
  • Elisabeth von Doberschütz, geborene von Strantz, Ehefrau des früheren Stadthauptmanns von Neustettin Melchior von Doberschütz, wurde am 17. Dezember 1591 vor den Toren Stettins enthauptet und verbrannt.
  • Die „Kindhexe“ Agatha Gatter
  • Anna Göldin, in Glarus im Juni 1782 als letzte Hexe (in der Schweiz) hingerichtet.
  • Maria Holl, (* 1549, † 1634), die „Hexe von Nördlingen“, widerstand als eine der ersten Frauen allen Torturen während des 1593/1594 gegen sie geführten Hexenprozesses. Durch ihre Kraft befreite sie die Stadt Nördlingen vom Hexenwahn. Ihre Beständigkeit führte zu Zweifeln an der Richtigkeit von Hexenprozessen und letztlich zum Umdenken von Bevölkerung und Obrigkeit.
  • Hester Jonas, genannt „die Hexe von Neuss“, wurde 1635 verhaftet, am Hexenstuhl gefoltert und am Heiligen Abend 1635 im Alter von etwa 64 Jahren vor der Windmühle zu Neuss enthauptet und verbrannt. Das vollständige Protokoll des Prozesses ist in Neuss erhalten.
  • Katharina Kepler, Mutter Johannes Keplers, 1621 freigelassen.
  • Catherine Monvoisin, genannt „La Voisin“, versorgte mit ihrem Pariser Hexenzirkel Madame de Montespan, die Mätresse Ludwigs XIV., und dessen Hofgesellschaft mit Gift und hielt gegen Bezahlung schwarze Messen ab. 1680 wurde sie mit ihren Anhängern an der Place de Grève verbrannt.
  • Tempel Anneke, bürgerlicher Name Anna Roleffes, war eine der letzten in Braunschweig verurteilten und dort am 30. Dezember 1663 nach neun Monaten Kerkerhaft und zahlreichen Verhören vor dem Wendentor hingerichteten „Hexen“.
  • Anna Schnidenwind, geb. Trutt (* um 1688 in Wyhl am Kaiserstuhl; † 24. April 1751 in Endingen am Kaiserstuhl) war eine der letzten Frauen, die in Deutschland als Hexe öffentlich hingerichtet wurden.
  • Maria Anna Schwegelin (auch: Schwägele, Schwegele, Schwegelin; * 1729 in Lachen; † 1781 in Gefangenschaft in Kempten) war eine Dienstmagd, die 1775 als letzte „Hexe“ in Deutschland zum Tode verurteilt wurde. Es ist inzwischen nachgewiesen, dass entgegen älterer Ansicht das Urteil nicht vollstreckt wurde.
  • Anna Truels, im Jahr 1567 auf der nordfriesischen Insel Nordstrand verbrannt<ref>Christian Peter Hansen: Das schleswig'sche Wattenmeer und die friesischen Inseln, Glogau 1865, Fußnote auf Seite 76</ref>
  • Abigail Williams, eine der Hexen von Salem (USA). Salem ist bekannt durch die im Jahr 1692 stattgefundenen Hexenprozesse. Dieser Umstand trug der Stadt den Beinamen The Witch City ein.

Fiktive Gestalten

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Angela Spook, die Hexe von der Düsseldorfer Königsallee, 2008

Hexenfiguren in anderen Kulturen

Hexen und Hexensabbat in der Weltliteratur

Siehe auch

Literatur

  • Gabriele Becker u. a. (Hrsg.): Aus der Zeit der Verzweiflung. Zur Genese und Aktualität des Hexenbildes. 9. Auflage. Edition Suhrkamp. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1995, ISBN 3-518-10840-9.
  • Peter Dinzelbacher: Heilige oder Hexen? Schicksale auffälliger Frauen in Mittelalter und Frühneuzeit. Artemis, Zürich 1995 u.ö. (ital. u. tschech. Übers.)
  • Marco Frenschkowski: Die Hexen. Eine kulturgeschichtliche Analyse. (MarixWissen). Marix, Wiesbaden 2012, ISBN 978-3-8653996-5-6.
  • Petra Roeder: Crimen mixtum – Vorwurf Hexerei. Saxa et Libri. Bd 7, Emmendingen 2008, ISBN 978-3-940220-13-4.
  • Eva Labouvie: Wider Wahrsagerei, Segnerei und Zauberei. Kirchliche Versuche zur Ausgrenzung von Aberglaube und Volksmagie seit dem 16. Jh. In: Richard van Dülmen (Hrsg.): Verbrechen, Strafen und soziale Kontrolle. (Studien zur historischen Kulturforschung, Bd 3). Frankfurt am Main 1990, S. 15–55.
  • Anita Lackenberger: Ein teuflisch Werk. Die Torturen der Hexe von Wien, Folterprotokoll 1583. Freya, Unterweitersdorf 1998, ISBN 3-901279-68-7.
  • Claude Lecouteux: Hagazussa-Striga-Hexe. In: Hessische Blätter für Volks- und Kulturforschung. Marburg 1985, 18, ISSN 0175-3479, S. 57–70.
  • Monika Lücke, Dietrich Lücke: Ihrer Zauberei halber verbrannt. Hexenverfolgungen in der Frühen Neuzeit auf dem Gebiet Sachsen-Anhalts. Mitteldeutscher Verlag, Halle 2011, ISBN 978-3-89812-828-5.
  • Matthias Pöhlmann (Hrsg.): Neue Hexen. Zwischen Kult, Kommerz und Verzauberung. (EZW-Texte. Bd 186). Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen, Berlin 2006, ISSN 0085-0357.
  • Gilbert G. Groud: Magie Noire. Über Hexenglauben in Afrika. Albin Michel, Paris 2003, ISBN 2-226-13642-8.
  • Gerd Schwerhoff: Vom Alltagsverdacht zur Massenverfolgung. Neuere deutsche Forschungen zum frühneuzeitlichen Hexenwesen. In: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht. Seelze, 46.1995, ISSN 0016-9056, S. 359–380.
  • Felix Wiedemann: Rassenmutter und Rebellin. Hexenbilder in Romantik, völkischer Bewegung, Neuheidentum und Feminismus. Königshausen & Neumann, Würzburg 2007, ISBN 978-3-8260-3679-8. (überarbeitete Diss. Freie Universität Berlin 2006. Ideengeschichtliche Studie, über die Vorstellungen von „den Hexen früherer Zeiten“ in Deutschland von der Romantik bis heute)
  • Ulrich Molitor, Konrad Lautenbach: Von Unholden und Hexen. 1489. Neu ins Deutsche von Nicolaus Equiamicus. Ubooks, Diedorf 2008, ISBN 978-3-86608-089-8.
  • Nicolas Rémy: Daemonolatreia oder Teufelsdienst. U-Books, Diedorf 2009, ISBN 978-3-86608-113-0.
  • Rolf Übel: Wegen vielgeübter Zauberei und Hexenwerk. Hexenverfolgung im Süden der Pfalz und im Nord-Elsass. Landau in der Pfalz 2003, ISBN 3-929893-14-2.
  • Felix Wiedemann: Germanische Weise Frau, Priesterin, Schamanin. Das Bild der Hexe im Neuheidentum. In: Uwe Puschner, G. Ulrich Großmann (Hrsg.): Völkisch und national. Zur Aktualität alter Denkmuster im 21. Jahrhundert. (Wissenschaftliche Beibände zum Anzeiger des Germanischen Nationalmuseums. Bd 29). Wiss. Buchgesellschaft, Darmstadt 2009, ISBN 978-3-534-20040-5, S. 266–279.
  • Johannes Dillinger: Hexen und Magie. Eine historische Einführung. Campus, Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-593-38302-6.
  • Wolfgang Behringer: Hexenverfolgung in Bayern. Volksmagie, Glaubenseifer und Staatsräson in der Frühen Neuzeit. Oldenbourg, München 1988, ISBN 3-486-53902-7.
  • Wolfgang Behringer: Hexen und Hexenprozesse in Deutschland. dtv, München 1993, ISBN 3-432-02957-9.
  • Silvia Federici: Caliban und die Hexe. Frauen, der Körper und die ursprüngliche Akkumulation. Mandelbaum-Verlag, Wien 2012, ISBN 978-3-85476-615-5.
  • Hexen - Analysen, Quellen, Dokumente. Elektronische Ressource (CD-ROM), Directmedia Publishing, Berlin 2004, ISBN 3-89853-493-6.

Weblinks

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Überblicke, Bibliographien und allgemeine Ressourcen
Einzelne Quellen

Einzelnachweise

<references />